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ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung (ERP-BFKH KMU)
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen Investitionen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 27.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Bremer Aufbau-Bank unterstützt Sie als junges oder etabliertes Unternehmen bei der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Land Bremen.
Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Baumaßnahmen,
- Kauf von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen,
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
- Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfes.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen mit Haftungsfreistellung.
Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 % möglich. Das bedeutet, die Bremer Aufbau-Bank vereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 % die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 % trägt Ihre Bank. Als Kreditnehmerin und Kreditnehmer haften Sie zu 100 % für die Rückzahlung.
Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu 5 Millionen EUR (5.000.000 EUR) mit einer Haftungsfreistellung von 50 % . Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist damit auf 2,5 Millionen EUR (2.500.000 EUR) pro Vorhaben begrenzt.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU Angehörige der Freien Berufe, natürliche Personen und junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Bremen.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 5.000.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Maschinenkauf für etabliertes Unternehmen in Bremen
Ein mittelständisches Unternehmen in Bremen plant den Kauf neuer Maschinen und Anlagen. Es beantragt bei der Bremer Aufbau-Bank ein Darlehen mit Haftungsfreistellung, wobei für die finanzierende Bank eine Haftungsfreistellung von bis zu 50 % möglich ist. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Vorhaben bis zu 5 Millionen EUR.
Junges Unternehmen finanziert Betriebsmittel
Ein junges Unternehmen in Bremen, das seit mindestens 3 Jahren am Markt besteht, benötigt Betriebsmittel zur Deckung eines wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs. Es stellt einen Antrag auf ein Darlehen bei der Bremer Aufbau-Bank, das über die Hausbank abgewickelt wird. Über die Bewilligung entscheidet die Bremer Aufbau-Bank gemeinsam mit der Bank.
Freiberufler investiert in Gebäude und Grundstück
Eine Angehörige der Freien Berufe erwirbt für ihre Praxis ein Grundstück mit Gebäude im Land Bremen. Sie beantragt dafür ein Darlehen mit Haftungsfreistellung, bei dem die Bremer Aufbau-Bank und die Bank das Kreditausfallrisiko jeweils zu bis zu 50 % teilen. Das Gesamtrisiko aus der Haftungsfreistellung ist auf 2,5 Millionen EUR pro Vorhaben begrenzt.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
- Angehörige der Freien Berufe,
- natürliche Personen und
- junge Unternehmen, die seit mindestens 3 Jahren am Markt bestehen oder über mindestens 2 aussagekräftige Jahresabschlüsse verfügen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Investitionen im Land Bremen tätigen.
- Die Investition muss zu einem länger andauernden Erfolg Ihres Unternehmens führen.
Ablauf
Ihren Antrag stellen Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen bei Ihrer Hausbank. Der Förderantrag wird von dort an die Bremer Aufbau-Bank weitergeleitet. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare der Bremer Aufbau-Bank (seihe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Merkblatt
ERP-Bremer Förderkredit KMU mit Haftungsfreistellung – BFKH ?
Bremer Aufbau-Bank
Schlagwörter: Liquidität Betriebsmittel Betriebsinvestitionen Haftungsfreistellung baumaßnahmen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/erp-bremer-foerderkredit-haftung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Darlehen)
„Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 % die Bremer Aufbau-Bank und die restlichen 50 % trägt Ihre Bank.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
bis zu 50 % (Bürgschaft/Garantie)
„Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 % möglich.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Ebene
- Land (Bremen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; 6 Jahre; 7 Jahre; 8 Jahre; 9 Jahre; 10 Jahre; 11 Jahre; 12 Jahre; 13 Jahre; 14 Jahre; 15 Jahre; 16 Jahre; 17 Jahre; 18 Jahre; 19 Jahre; 20 Jahre; älter als 20 Jahre
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.