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Förderung für den Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter
Planen Sie den Ausbau von Ganztagsangeboten für Grundschulkinder? Dann können Sie Zuschüsse für Bau- und Ausstattungsprojekte erhalten.
Quellendatum: 23.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Dieses Förderprogramm richtet sich an Sie, wenn Sie als öffentlicher oder freier Träger in Bremen tätig sind. Bei der Förderung geht es um den quantitativen und qualitativen Ausbau von Ganztagsangeboten für Kinder im Grundschulalter.
Gefördert werden Angebote in Ganztagsgrundschulen, schulnahe Betreuungsangebote sowie Tageseinrichtungen (Horte). Sie erhalten finanzielle Unterstützung für Ihre Investitionsprojekte.
Eine Förderung können Sie erhalten für:
- Neubauten,
- Umbauten oder Erweiterungen,
- Sanierung von Gebäuden.
- Ausstattung von Räumen für die Ganztagsbetreuung.
Ziel der Förderung ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern. Durch Ihre Maßnahmen schaffen Sie moderne und bedarfsgerechte Bildungs- und Betreuungsplätze.
Bitte beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung haben. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Bildungseinrichtung, Kommune, Öffentliche Einrichtung und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Bremen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Kommune erweitert Ganztagsgrundschule um Neubau
Eine Kommune in Bremen plant einen Neubau zur Erweiterung einer Ganztagsgrundschule. Sie beantragt einen Zuschuss für die Baumaßnahme, um zusätzliche Betreuungsplätze zu schaffen. Ziel ist es, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 abzusichern.
Freier Träger stattet Hort neu aus
Ein freier Träger einer Tageseinrichtung in Bremen beantragt eine Förderung für die Ausstattung von Räumen zur Ganztagsbetreuung. Die Bewilligung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Mittel, ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Reine Instandhaltungsmaßnahmen ohne Auswirkung auf Qualität oder Kapazität wären dabei nicht förderfähig.
Öffentliche Einrichtung saniert Betreuungsgebäude
Eine öffentliche Einrichtung in Bremen saniert ein Gebäude, das für schulnahe Betreuungsangebote genutzt wird, und beantragt hierfür einen Zuschuss. Die Maßnahme muss die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots verändern, damit sie förderfähig ist. Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes ist dabei ausgeschlossen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Gefördert werden Investitionen, die ab dem 12.10.2021 (vorzeitiger Maßnahmebeginn) begonnen und noch nicht durch Abnahme aller Leistungen abgeschlossen wurden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Maßnahmen, die ausschließlich dem Schulunterricht dienen.
- Sanierungen, die lediglich der reinen Instandhaltung dienen. Solche Maßnahmen dürfen die Qualität oder Kapazität des Ganztagsangebots nicht unberührt lassen.
Eine Doppelförderung durch andere Programme des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
Ablauf
Wenden Sie sich vor Antragstellung an die für Ihr Bundesland zuständige Stelle (siehe weiterführende Links). Dort erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen einer Förderung sowie zum Verfahrensablauf.
Da Baumaßnahmen überwiegend genehmigungspflichtig sind, wenden Sie sich im Falle einer geplanten Baumaßnahme rechtzeitig an das örtlich zuständige Bauamt.
Rechtsgrundlage
Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 17.05.2023
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAnz AT 23.06.2023 B2
Weblink zur Verwaltungsvereinbarung
Landesprogramm des Landes Bremen zur Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)
vom: 30.11.2023
Der Senator für Kinder und Bildung
Schlagwörter: Ganztagsbetreuung Grundschule Hortförderung Betreuungsausbau Ganztagsförderung Kinderbetreuung Investition Ganztagsschule Betreuungsangebot Ganztagsausbau Investitionsprogramm Ganztag Ganztagsfinanzhilfe
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/ganztag-investitionsprogramm.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Der Senator für Kinder und Bildung
- Ebene
- Land (Bremen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Der Senator für Kinder und Bildung
Rembertiring 8 – 12
28195 Bremen
Tel. +49 421 361-13222
office@bildung.bremen.de
www.bildung.bremen.de/start-251714
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.