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Förderung für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)

Wenn Sie für Ihr Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen unterstützt Sie auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für Ihre innovativen neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.

Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in den Bereichen

  • Marktforschung und Wissenstransfer,
  • Marktanalyse,
  • Entwicklung von Marketing und Vertriebswegen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 EUR.

Sie können in einem Projekt mehrere Dienstleisterinnen und Dienstleister kombinieren.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Bremen.

Rechenbeispiel

Bei 20.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 10.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 20.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Marktanalyse für neues Produkt

Ein Kleinstunternehmen mit Sitz in Bremen beantragt einen Zuschuss für eine Marktanalyse zu einem innovativen neuen Produkt. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, höchstens 20.000 Euro. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Existenzgründerin sucht Vertriebswege

Eine Existenzgründerin in Bremerhaven nimmt innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Entwicklung von Vertriebswegen für ein neues Verfahren in Anspruch. Sie beantragt hierfür einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 Euro. Für das Projekt kombiniert sie mehrere Dienstleister.

KMU nutzt mehrere Beratungsdienste

Ein mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Bremen beauftragt mehrere Dienstleisterinnen für Marktforschung, Marktanalyse und Marketingentwicklung im Rahmen eines Projekts. Nicht gefördert würde das Vorhaben, wenn es im Auftrag und auf Kosten eines anderen Unternehmens durchgeführt wird oder das Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Fremdleistungen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
  • Gefördert werden können Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden,
  • Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden,
  • Unternehmen in Schwierigkeiten.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.

Rechtsgrundlage

Richtlinie „Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation“
vom: 13.06.2024
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Markteinführung Marketing innovative Produkte

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/innovationsdienstleistungen-zuschuesse.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 EUR.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Ebene
Land (Bremen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Beratung; Forschung und Innovation (themenoffen)
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Forschung und Innovation
Forschung und Innovation (themenoffen)
Beratung und Schulung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de

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