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Förderung für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen (IDL)
Wenn Sie für Ihr Unternehmen Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Bremen unterstützt Sie auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) bei der Suche nach geeigneten Märkten, Marketingmaßnahmen und Vertriebswegen für Ihre innovativen neuen Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen.
Sie erhalten die Förderung für die Inanspruchnahme von Innovationsberatungsdiensten und innovationsunterstützenden Dienstleistungen in den Bereichen
- Marktforschung und Wissenstransfer,
- Marktanalyse,
- Entwicklung von Marketing und Vertriebswegen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 EUR.
Sie können in einem Projekt mehrere Dienstleisterinnen und Dienstleister kombinieren.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Bremen.
Rechenbeispiel
Bei 20.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 10.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 20.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Marktanalyse für neues Produkt
Ein Kleinstunternehmen mit Sitz in Bremen beantragt einen Zuschuss für eine Marktanalyse zu einem innovativen neuen Produkt. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, höchstens 20.000 Euro. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Existenzgründerin sucht Vertriebswege
Eine Existenzgründerin in Bremerhaven nimmt innovationsunterstützende Dienstleistungen zur Entwicklung von Vertriebswegen für ein neues Verfahren in Anspruch. Sie beantragt hierfür einen Zuschuss von bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 Euro. Für das Projekt kombiniert sie mehrere Dienstleister.
KMU nutzt mehrere Beratungsdienste
Ein mittleres Unternehmen mit Betriebsstätte in Bremen beauftragt mehrere Dienstleisterinnen für Marktforschung, Marktanalyse und Marketingentwicklung im Rahmen eines Projekts. Nicht gefördert würde das Vorhaben, wenn es im Auftrag und auf Kosten eines anderen Unternehmens durchgeführt wird oder das Unternehmen in Schwierigkeiten ist. Die Förderung erfolgt als Zuschuss zu den förderfähigen Fremdleistungen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Bremen.
- Gefördert werden können Arbeiten bis zu Prototypen, Muster oder Strategie.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- FuE-Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden,
- Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden,
- Unternehmen in Schwierigkeiten.
Ablauf
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn der Maßnahmen an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte die Antragsformulare.
Rechtsgrundlage
Richtlinie „Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation“
vom: 13.06.2024
Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Schlagwörter: Markteinführung Marketing innovative Produkte
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/innovationsdienstleistungen-zuschuesse.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt je Antragstellerin oder Antragsteller und Projekt bis zu 50 % der förderfähigen Fremdleistungen, maximal 20.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
- Ebene
- Land (Bremen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Forschung und Innovation (themenoffen)
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Forschung und Innovation
- Forschung und Innovation (themenoffen)
- Beratung und Schulung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Weiterführende Links
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