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Liquiditätshilfen
Das Land Bremen gewährt zur Stabilisierung und Stärkung der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihres Unternehmens Kredite für Vorhaben, deren Durchführung aufgrund fehlender Bereitschaft der Kreditwirtschaft zur Abdeckung des Finanzierungsbedarfs gefährdet ist.
Quellendatum: 26.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Sie sind antragsberechtigt als kleines und mittleres Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie als größeres mittelständisches Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Ihr Unternehmen muss sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und der Gruppenumsatz darf 500 Millionen EUR (500.000.000 EUR) nicht überschreiten.
Sie müssen Arbeitsplatz schaffende oder Arbeitsplatz sichernde Maßnahmen im Land Bremen durchführen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR). Laufzeit und Zinssatz sind abhängig von der Art des Vorhabens.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
- Fördergebiet: Bremen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Mittelständischer Betrieb sichert Arbeitsplätze in Bremen
Ein mittelständisches Unternehmen mit Betriebsstätte in Bremen beantragt ein Darlehen, weil Banken den Finanzierungsbedarf nicht vollständig abdecken. Mit dem Darlehen sollen Arbeitsplätze im Land Bremen gesichert werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 1.000.000 EUR, Laufzeit und Zinssatz richten sich nach der Art des Vorhabens.
Kleinunternehmen schafft neue Arbeitsplätze
Ein kleines Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Bremen möchte neue Arbeitsplätze schaffen, findet aber keine ausreichende Finanzierung bei der Kreditwirtschaft. Es beantragt ein Darlehen des Landes Bremen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich das Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz befindet und der Gruppenumsatz 500.000.000 EUR nicht überschreitet.
Größeres mittelständisches Unternehmen stabilisiert Liquidität
Ein größeres mittelständisches Unternehmen mit Betriebsstätte im Land Bremen beantragt ein Darlehen, um seine wirtschaftlichen Verhältnisse zu stabilisieren. Die Kreditwirtschaft ist nicht bereit, den Finanzierungsbedarf vollständig abzudecken. Das Darlehen beträgt bis zu 1.000.000 EUR, über Laufzeit und Zinssatz entscheidet die Art des Vorhabens.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Ablauf
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die jeweilige Hausbank zu stellen.
Unterlagen
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Rechtsgrundlage
Informationen der Bremer Aufbau-Bank GmbH, Stand August 2026
Schlagwörter: Unternehmensfinanzierung Liquidität
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/liquiditaetshilfen-hb.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Bremer Aufbau-Bank GmbH
- Ebene
- Land (Bremen)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Bremen
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Förderbereich
- Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Unternehmensfinanzierung
- Konsolidierung und Stabilisierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.