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Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken (PFAU)

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund Forschungen, Entwicklungen oder Durchführbarkeitsstudien im Bereich der umweltfreundlichen Innovationen plant, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Quellendatum: 09.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Bremen unterstützt Sie, wenn Sie ein Vorhaben im Bereich der Entwicklung, Anwendung und Verbreitung von Umweltinnovationen durchführen möchten.

Sie erhalten eine Förderung für:

  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
  • Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen
  • Prozess- und Organisationsinnovationen
  • Innovationscluster
  • Investitionen für Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen

Sie erhalten die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Handwerk und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Bremen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

KMU entwickelt umweltfreundliche Innovation

Ein kleines Unternehmen mit Sitz in Bremen plant ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich umweltfreundlicher Innovationen. Es beantragt hierfür eine Förderung, die je nach Vorhaben als Zuschuss oder Darlehen gewährt werden kann. Die Bewilligungsstelle prüft dabei unter anderem, ob die Förderung einen Anreizeffekt hat.

Verbundprojekt mit Forschungseinrichtung

Ein mittleres Unternehmen aus Bremerhaven führt gemeinsam mit einer Forschungseinrichtung des Landes Bremen ein Verbundprojekt zu Prozess- und Organisationsinnovationen durch. Beide Partner sind im Rahmen dieses Verbundprojekts antragsberechtigt. Nicht gefördert wird das Vorhaben, wenn es im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt wird.

Investition in Versuchsinfrastruktur

Ein Kleinstunternehmen in Bremen möchte in eine Erprobungs- und Versuchsinfrastruktur für umweltfreundliche Innovationen investieren und stellt dafür einen Förderantrag. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Fördergegenstand nicht bereits im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bezuschusst wird.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte im Land Bremen haben.

Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Forschungseinrichtungen des Landes Bremen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Die Förderung muss einen Anreizeffekt haben.
  • Beachten Sie bitte die besonderen Voraussetzungen, die für die unterschiedlichen Fördergegenstände gelten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer Beihilfen-Rückforderungsanordnung nicht Folge geleistet haben,
  • Fördergegenstände, die im Rahmen anderer Förderungen des Landes, des Bundes oder der Europäischen Kommission bereits bezuschusst werden,
  • Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden,
  • Vorhaben, denen öffentliche Interessen entgegenstehen.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist je nach Vorhaben ein- oder zweistufig.

Richten Sie Ihren Antrag bitte entweder an die Bremer Aufbau-Bank GmbH oder an die BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH.

Rechtsgrundlage

Richtlinie „Programm zur Förderung anwendungsnaher Umwelttechniken“ (PFAU)
vom: 14.06.2024
Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft

Weblink zur Richtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Umweltförderung Investitionsförderung Innovationsförderung Umwelttechnik

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/programm-zur-foerderung-anwendungsnaher-umweltte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft
Ebene
Land (Bremen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung; Hochschule; Unternehmen
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Forschung und Innovation (themenspezifisch); Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Handwerk; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Forschung und Innovation
Forschung und Innovation (themenspezifisch)
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
Umwelt- und Naturschutz
Forschung und Innovation

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Bremer Aufbau-Bank GmbH
Domshof 14/15
28195 Bremen
Tel. +49 421 9600-40
mail@bab-bremen.de
www.bab-bremen.de

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