Programme · Land · Bremen

Zuwendung für die Stadtteilkonferenz aus Mitteln der Magistratskanzlei

Sie möchten für Ihre Stadtteilkonferenz die jährliche Zuwendung beantragen? Dann melden Sie diese über das Antragsformular Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen an.

Quellendatum: 24.07.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Zuwendungen sind Leistungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Bremerhaven, die an Stellen außerhalb der Verwaltung zur Erfüllung bestimmter Zwecke nach Maßgabe des Haushaltsplanes einmalig oder laufend zur Verfügung gestellt werden. Zuwendungen haben grundsätzlich den Charakter einer freiwilligen Zahlung. Ein Rechtsanspruch der Antragstellenden auf Gewährung einer Zuwendung besteht daher grundsätzlich nicht.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Bremen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Stadtteilkonferenz beantragt jährliche Zuwendung

Eine Stadtteilkonferenz in Bremerhaven meldet über das Antragsformular die jährliche Zuwendung an. Voraussetzung ist, dass am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht und die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist. Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung besteht dabei nicht, da es sich grundsätzlich um eine freiwillige Zahlung handelt.

Nachweis der Mittelverwendung als Bedingung

Eine Stadtteilkonferenz aus Bremerhaven stellt einen Antrag auf Zuwendung aus Haushaltsmitteln der Stadt. Dabei muss die ordnungsgemäße Geschäftsführung außer Zweifel stehen und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheinen. Ob die Zuwendung gewährt wird, entscheidet die zuständige Stelle im Einzelfall.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Zuwendungen müssen zweckgebunden sein und dürfen nur gewährt werden, wenn

  • am Zuwendungszweck ein erhebliches städtisches Interesse besteht,
  • die Gesamtfinanzierung im Rahmen der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gesichert ist,
  • die ordnungsgemäße Geschäftsführung der Zuwendungsempfängerin oder des Zuwendungsempfängers außer Zweifel steht und der Nachweis über die Mittelverwendung gesichert erscheint.

Ablauf

  • Ihren Antrag auf Zuwendungen können Sie online einreichen.
  • Nutzen Sie dafür den Onlinedienst unter „Formulare“ – „Antrag auf Zuwendungen für die Stadtteilkonferenzen“
  • Folgen Sie den Schritten des Onlinedienstes und
    übermitteln den Antrag digital an die Magistratskanzlei.

Hinweise zum Verfahren

Der Verwendungsnachweis ist spätestens bis zum 15. März eines Folgejahres vorzulegen.

Rechtsgrundlage

§§ 23 und 44 der Haushaltsordnung der Freien Hansestadt Bremen (Landeshaushaltsordnung - LHO)
vom: 25.05.1971
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen
Brem.GBl. 1971, S. 143
zuletzt geändert durch: Gesetz vom 13.11.2024 (Brem.GBl. S. 1036)
in der jeweils gültigen Fassung und die dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften

Weblink zur Haushaltsordnung

Rahmenrichtlinie für die Bewilligung, Auszahlung und Kontrolle von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung
Dienstanweisung für das Bewilligungs- und Abrechnungsverfahren von kommunalen Zuwendungen in der Stadtverwaltung Bremerhaven
vom: 22.09.2023
Magistrat der Stadt Bremerhaven

Weblink zur Rahmenrichtlinie

Schlagwörter: Statdteilkonferenzen Vernetzung Politik Mitwirkung Organisation Bürgerinitiative

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Bremen/zuwendung-stadtteilkonferenz-862047.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Magistrat der Stadt Bremerhaven
Ebene
Land (Bremen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Bremen
Förderberechtigte
Verband / Vereinigung
Förderbereich
Gesundheit und Soziales
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Gesundheit und Soziales
Bürgerschaftliches Engagement
Kennung
99400423017000

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Magistrat der Stadt Bremerhaven
Verwaltungszentrum (Stadthäuser 1 – 6)
Hinrich-Schmalfeldt-Straße
27524 Bremerhaven
Tel. +49 471 590-0
Stadtverwaltung@magistrat.bremerhaven.de
www.bremerhaven.de/de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten