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Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Wenn Sie Wohnraum an vordringlich wohnungssuchende Haushalte vermieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 02.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Ankauf von Belegungsbindungen an Mietwohnungen zur Verbesserung der Wohnraumversorgung für Haushalte, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind.
Für die Belegung einer Mietwohnung mit einem vordringlich wohnungssuchenden Haushalt können Sie einen Mietzuschuss erhalten.
Sie erhalten einen je nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Zuschuss bei Erwerb von einmaligen oder langfristigen Belegungsrechten von 20 Jahren Bindung. Näheres zur Höhe entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Vermieterin belegt Wohnung mit dringlichem Haushalt
Eine Eigentümerin einer Mietwohnung in Hamburg vermietet diese an einen Haushalt mit gültigem Dringlichkeitsschein. Für die Belegung erhält sie einen nach Wohnungsgröße und Personenanzahl gestaffelten Mietzuschuss. Die genaue Höhe richtet sich nach der Förderrichtlinie.
Langfristige Bindung über 20 Jahre vereinbart
Ein Verfügungsberechtigter über mehrere Mietwohnungen in Hamburg erwirbt langfristige Belegungsrechte mit 20 Jahren Bindung. Voraussetzung ist, dass die Wohnung frei von anderweitigen Belegungsbindungen ist und die Merkmale einer Normalwohnung mit Sammelheizung erfüllt. Die Miete richtet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen der Sozialbehörde.
Einmaliges Belegungsrecht statt langfristiger Bindung
Ein Eigentümer einer abgeschlossenen Wohnung in Hamburg entscheidet sich für ein einmaliges Belegungsrecht statt einer langfristigen Bindung. Auch dafür kann ein gestaffelter Zuschuss beantragt werden, sofern die Wohnung zur dauernden Wohnnutzung geeignet ist und keinen anderen Bindungen unterliegt. Über die tatsächliche Förderung entscheidet die IFB Hamburg.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Verfügungsberechtigte von Mietwohnungen in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.
- Ihre Mietwohnung muss zur Vermietung als Wohnraum frei sein und darf keinen anderweitigen Belegungsbindungen unterliegen.
- Die Wohnung muss zur dauernden Wohnnutzung bestimmt und geeignet und in sich abgeschlossen sein.
- Ihre Mietwohnung muss die wesentlichen Merkmale einer Normalwohnung gemäß Mietspiegel haben und über eine Sammelheizung beheizt werden.
- Die Miete ergibt sich aus der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß Hamburger Mietenspiegel und den Grenzen für die Bedarfe für Unterkunft und Heizung gemäß an Angaben der Sozialbehörde.
Antragsverfahren
Förderrichtlinie der IFB Hamburg vom 1. Januar 2022.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Rechtsgrundlage
Ankauf von Belegungsbindungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Förderrichtlinie für den Ankauf von WA-Belegungsbindungen im ungebundenen Wohnungsbestand
Gültig ab 01.01.2026
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Schlagwörter: Wohnraum Mietwohnung Wohnraumversorgung Belegungsbindung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/ankauf-von-wa-belegungsbindungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung; Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Soziale Wohnraumförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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