Programme · Land · Hamburg

Förderung für den Barrierefreien Umbau von Mietwohnungen

Wenn Sie Mietwohnungen erstmalig barrierefrei umgestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg fördert die erstmalige barrierefreie Umgestaltung von bestehenden Mietwohnungen für ein altersgerechtes und barrierefreies Wohnen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Vermieterin lässt Bad barrierefrei umbauen

Eine Eigentümerin mehrerer Mietwohnungen in Hamburg beantragt einen Zuschuss für die erstmalige barrierefreie Umgestaltung der Bäder. Die Maßnahme wird von einem Fachunternehmen ausgeführt und erfüllt die technischen Mindestanforderungen. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Erbbauberechtigter passt Zugänge an

Ein Erbbauberechtigter mit Mietwohnungen in Hamburg lässt Eingangsbereiche und Zugänge barrierefrei umgestalten, um altersgerechtes Wohnen zu ermöglichen. Er beauftragt ein Fachunternehmen und achtet darauf, dass die Gesamtkosten in einem vertretbaren Verhältnis zur Erhöhung des Gebrauchswerts und zur Nutzungsdauer stehen. Zudem hält er die geltenden Mietpreis- und Belegungsbindungen ein.

Wohnungsunternehmen saniert Bestandswohnungen

Ein mittleres Wohnungsunternehmen in Hamburg beantragt einen Zuschuss, um in mehreren Mietwohnungen erstmals barrierefreie Umbauten vorzunehmen. Da das Unternehmen nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gilt und nicht zu den ausgeschlossenen Branchen zählt, kommt es grundsätzlich für die Förderung in Betracht. Die endgültige Entscheidung über den Zuschuss trifft die Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre Maßnahme muss die jeweiligen technischen Mindestanforderungen erfüllen.
  • Die Gesamtkosten müssen in Bezug auf die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts und die Nutzungsdauer vertretbar sein.
  • Sie müssen alle geförderten Maßnahmen durch Fachunternehmen ausführen lassen.
  • Sie müssen die Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten.

Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank.

Rechtsgrundlage

Barrierefreier Umbau von Mietwohnungen
Förderrichtlinie für den barrierefreien Umbau von Mietwohnungen
Gültig ab: 01.01.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau Seniorenwohnung Barrierefreiheit behindertengerecht

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/barrierefreier-umbau-von-mietwohnungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Soziale Wohnraumförderung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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