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Förderung baulicher Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen

Wenn Sie Baumaßnahmen in Innovationsquartieren und -bereichen planen und umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 06.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen.

Vor der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers/-bereiches erhalten Sie die Förderung für die Kosten für erforderliche Planungen (Vorbereitungskosten) für die Durchführungsphase, die nach Abzug der Kofinanzierung verbleiben, zum Beispiel Honorare für Gutachter und fachliche Berater,

Nach der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers/-bereiches erhalten Sie die Förderung für sämtliche Kosten der geplanten Durchführung.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens hängt von der Einzelmaßnahme ab.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind bei Finanzierung der Vorbereitungskosten Bevollmächtigte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer und bei Finanzierung der Ausführungskosten nur Aufgabenträger nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen oder nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Bevollmächtigter bereitet Innovationsquartier vor

Ein Bevollmächtigter mehrerer Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer in Hamburg beantragt vor der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers ein Darlehen für die Vorbereitungskosten, etwa Honorare für Gutachter und fachliche Berater. Alle am Planungsprozess Beteiligten kofinanzieren mindestens 20 % des veranschlagten Kostenumfangs. Zusätzlich legt er eine Flurkarte mit der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung vor.

Aufgabenträger finanziert Ausführungskosten

Ein Aufgabenträger nach dem Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen beantragt nach der amtlichen Festlegung des Innovationsquartiers ein Darlehen für sämtliche Kosten der geplanten Durchführung. Voraussetzung ist die Antragsberechtigung nach § 5 (1) des Gesetzes, die er vorlegen kann. Das zuständige Bezirksamt hat zuvor die städtebauliche Unbedenklichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit signalisiert.

Aufgabenträger im Einzelhandelszentrum aktiv

Ein Aufgabenträger nach dem Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren plant bauliche Maßnahmen in einem Innovationsbereich in Hamburg. Er beantragt ein Darlehen für die Ausführungskosten, dessen Höhe von der Einzelmaßnahme abhängt. Die Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • bei Finanzierung der Vorbereitungskosten Bevollmächtigte der beteiligten Grundeigentümerinnen und Grundstückseigentümer und
  • bei Finanzierung der Ausführungskosten nur Aufgabenträger nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen oder nach § 4 des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie sind nach § 5 (1) des Gesetzes zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen und bei Innovationsbereichen gemäß § 5 (1) des Gesetzes zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren (GSED) antragsberechtigt und können die Antragsberechtigung vorlegen.
  • Alle am Planungsprozess Beteiligten kofinanzieren mindestens 20 % des veranschlagten Kostenumfangs für die Vorbereitung des Innovationsquartiers oder Innovationsbereiches.
  • Das zuständige Bezirksamt signalisiert die städtebauliche Unbedenklichkeit und Realisierungswahrscheinlichkeit des geplanten Innovationsquartiers/Innovationsbereiches.
  • Sie legen eine Flurkarte mit der Beschreibung der voraussichtlichen Gebietsabgrenzung vor.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtsgrundlage

Grundsätze für Finanzierungsangebote zur Vorbereitung und Durchführung von baulichen Maßnahmen in Innovationsquartieren und Innovationsbereichen
Förderrichtlinie für Innovationsquartiere und Innovationsbereiche
Gültig ab: 01.04.2008 (Stand: 01.10.2024)
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Bauförderung Infrastrukturförderung Innovationsquartier

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/baulische-massnahmen-inovationsquartiere-bereiche.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Infrastruktur; Städtebau und Stadterneuerung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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