Programme · Land · Hamburg
Förderung aus dem Elbkulturfonds
Wenn Sie größere künstlerische Projekte planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 03.09.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Entwicklung großer, mutiger und innovativer Kunstprojekte.
Die Förderung erhalten Sie für Projekte aller künstlerischer Sparten, die für Hamburg erarbeitet und in Hamburg präsentiert werden und dabei auch für ein Publikum über die Stadtgrenzen hinaus relevant sind.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie als Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden handelnde juristische Personen des In- und Auslands. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Künstlerin plant großes Bühnenprojekt
Eine freischaffende Künstlerin in Hamburg entwickelt ein aufwendiges Bühnenprojekt mit einem Finanzierungsvolumen von etwa 50.000 Euro. Sie beantragt den Zuschuss aus dem Elbkulturfonds und weist eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sowie einen angemessenen Eigenanteil nach. Die Entscheidung über die Förderhöhe trifft die zuständige Stelle nach Art und Umfang des Projekts.
Kulturverein realisiert innovatives Kunstprojekt
Ein Verein, der Kunst- und Kulturschaffende vertritt, plant ein innovatives Projekt, das für Hamburg erarbeitet und dort präsentiert wird. Der Verein stellt einen Antrag auf Förderung aus dem Elbkulturfonds und sichert die Gesamtfinanzierung durch einen angemessenen Eigenanteil ab. Das Vorhaben richtet sich auch an ein Publikum über die Stadtgrenzen hinaus.
Projekt in Parteiräumen bleibt ausgeschlossen
Eine Kulturschaffende möchte ein Projekt in Räumen einer politischen Partei durchführen. Ein solches Vorhaben ist von der Förderung aus dem Elbkulturfonds ausgeschlossen. Sie muss daher einen anderen Ort für die Umsetzung wählen, um antragsberechtigt zu sein.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen sowie
- als Vertretung von Kunst- und Kulturschaffenden handelnde juristische Personen des In- und Auslands.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleisten und nachweisen.
- Ihr Projekt muss über eine angemessene künstlerische und konzeptionelle Qualität sowie Innovationskraft verfügen.
- Ihr Finanzierungsvolumen sollte etwa 50.000 EURbetragen.
- Sie müssen einen angemessenen Eigenanteil aufbringen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind
- Projekte, die in Räumen der politischen Parteien, der parteinahen Stiftungen und/oder Gewerkschaften sowie Kirchen stattfinden, sowie
- kommerziell oder durch die reguläre kulturelle Förderung der Stadt Hamburg realisierbare Vorhaben.
Ablauf
Die Fördergelder werden einmal im Kalenderjahr jeweils für das Folgejahr vergeben.
Bitte nutzen Sie für die Bewerbung das Online Antragsverfahren (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Elbkulturfonds
vom: 04.11.2024
Behörde für Kultur und Medien
Schlagwörter: Kunst Kultur Kunstprojekte Elbkulturfonds
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/elbkulturfonds.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Kultur und Medien Hamburg
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Tel. +49 40 42824213
elbkulturfonds@bkm.hamburg.de
www.hamburg.de/bkm
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.