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RISA-Förderung Entsiegelung

Die Stadt Hamburg fördert den Aufbruch von versiegelten Flächen ab 10 Quadratmeter mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR.

Quellendatum: 16.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Mit der RISA-Förderung Entsiegelung können Sie einen wichtigen Beitrag zur Klimaanpassung, zum Gesundheitsschutz, zur Starkregenvorsorge und zum Erhalt der Biodiversität leisten.

Es werden für den Aufbruch versiegelter Flächen, die fachgerechte Entsorgung des bei der Maßnahme anfallenden Materials, den auf der entsiegelten Fläche erforderlichen durchlässigen Bodenaufbau und die Begrünung (zum Beispiel Rasensaat) Fördermittel bereitgestellt.

Eine versiegelte Fläche liegt vor, wenn die Fläche mit Beton, Asphalt oder einer wassergebundenen Decke luft- und wasserdicht abgedeckt ist und dadurch der Gasaustausch mit der Luft und die Versickerung des Regenwassers nicht mehr erfolgen können.

Bei der Förderung wird zwischen vollentsiegelten Flächen und teilentsiegelten Flächen unterschieden. Vollentsiegelte Flächen sind komplett wasserdurchlässig und können ganz bepflanzt werden. Unter teilentsiegelten Flächen sind Bereiche zu verstehen, die zur Befahrbarkeit mit offeneren Belägen wie Rasengittersteinen ausgestattet sind.

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 25.000 EUR. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten.

Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 50 %, also höchstens 25.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 25.000 €.

Je nach Fall liegt die Quote niedriger (Spanne ab 30 %).

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Privatperson entsiegelt Hofeinfahrt

Eine Privatperson in Hamburg lässt die asphaltierte Hofeinfahrt aufbrechen und durch eine wasserdurchlässige, begrünte Fläche ersetzen. Gefördert werden der Aufbruch, die fachgerechte Entsorgung, der durchlässige Bodenaufbau und die Begrünung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 25.000 EUR. Den Antrag stellt sie vor Auftragsvergabe über das eAntragsportal der IFB Hamburg.

Unternehmen teilentsiegelt Betriebsparkplatz

Ein Unternehmen in Hamburg beantragt die Teilentsiegelung eines Parkplatzes, der künftig mit Rasengittersteinen befahrbar bleibt. Für die Maßnahme sind bis zu 50 Prozent Zuschuss möglich, jedoch höchstens 25.000 EUR. Die Bewilligung durch die zuständige Stelle muss vorliegen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.

Verein entsiegelt Vereinsgelände freiwillig

Ein Verein in Hamburg möchte eine versiegelte Fläche auf dem Vereinsgelände freiwillig entsiegeln und begrünen, ohne dass eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung dazu besteht. Für den Aufbruch, die Entsorgung, den Bodenaufbau und die Begrünung kann er einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, höchstens 25.000 EUR, beantragen. Läge die Fläche auf einer altlastverdächtigen Fläche, wäre eine Förderung ausgeschlossen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
  • Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt dass Sie die Entsiegelung freiwillig durchführen. Maßnahmen, die aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen, werden nicht gefördert (Begründungen im Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Baumaßnahmen).
  • Entsiegelungen auf einer Altlast oder altlastverdächtigen Flächen werden nicht gefördert.

Ablauf

Der Antrag auf die RISA-Förderung Entsiegelung ist online über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links) zu stellen.

  • Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
  • Holen Sie ein Angebot ein.
  • Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.

Erforderliche Unterlagen sind:

  • Eigentumsnachweis (beispielsweise Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag)
  • Lageplan/Flurkarte
  • Angebot

Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Hinweise zum Verfahren

Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.

Unterlagen

Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführende Links) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt innerhalb von 2 bis 4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Entsiegelung
Förderrichtlinie zur Entsiegelung von privaten Wohn- und Gewerbegrundstücken
Gültig ab: 09.09.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Regen Versickerung Niederschlag Überschwemmung Überflutung Mulden Rigolen abpflastern entsiegeln Entsiegelung Zisterne Regenwasserspeicher Regentonne Bewässerung Wasser

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/entsiegelung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Darlehen), Spanne ab 30 %

„Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und beträgt 30 bis 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, jedoch maximal 25.000 EUR.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Beratung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
Infrastruktur
Energie und Umwelt
Kultur, Medien und Sport
Sport und Sportstätten
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Wasserwirtschaft und Küstenschutz
Städtebau und Stadterneuerung
Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau
Umwelt- und Naturschutz
Naturschutz und Landschaftspflege
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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