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Förderung des Neubaus von Sonderwohnformen
Wenn Sie die Schaffung von Mietwohnraum mit besonderen sozialen Zielsetzungen planen, können Sie unter bestimmten Bedingungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 20.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg fördert die Schaffung von Mietwohnungen für Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen sowie für pflegebedürftige Menschen, die sich am Wohnungsmarkt nicht selbst versorgen können.
Sie können eine Förderung für folgende Sonderwohnformen erhalten:
- Gemeinschaftliches Wohnen in einer Großraumwohnung für mindestens 3 und höchstens 10 Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb der Wohnung,
- Gemeinschaftliches Wohnen mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils 1 bis 2 Personen und zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung in einem Gebäude oder einer Wohnanlage.
Die Förderung ist modular aufgebaut: Es gibt ein verpflichtendes Grundmodul, das durch verschiedene frei wählbare Module ergänzt werden kann. Nähere Informationen dazu entnehmen Sie der Förderrichtlinie.
Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen in Verbindug mit laufenden und einmaligen Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Die Laufzeit der Darlehen beträgt bis zu 30 Jahre.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Grundstückseigentümer plant gemeinschaftliches Wohnprojekt
Ein Grundstückseigentümer in Hamburg plant den Neubau einer Großraumwohnung für gemeinschaftliches Wohnen von mindestens 3 und höchstens 10 Personen mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen. Er beantragt die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu 30 Jahren in Verbindung mit laufenden und einmaligen Zuschüssen. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Sozialbehörde sein Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt hat.
Erbbauberechtigter schafft abgeschlossene Wohnungen
Ein Erbbauberechtigter errichtet in Hamburg ein Gebäude mit abgeschlossenen Wohnungen für jeweils 1 bis 2 Personen sowie zugehörigen gemeinsamen Wohnräumen zur gemeinschaftlichen Nutzung. Er bringt ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 % der Gesamtkosten ein und verpflichtet sich, die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einzuhalten. Die Wohnungen vermietet er an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe von Menschen mit körperlichen, geistigen und/oder psychischen Einschränkungen.
Abgrenzung zu stationären Betreuungseinrichtungen
Ein Grundstückseigentümer möchte eine Wohnanlage errichten, in der ein Betreiber pflegebedürftige Menschen vollstationär betreut. Für dieses Vorhaben kann keine Förderung nach diesem Programm beantragt werden, da Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers zur Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen von der Förderung ausgeschlossen sind.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie vermieten die Wohnungen an die im Nutzungskonzept vorgesehene Zielgruppe.
- Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat Ihr Betreuungskonzept für die Zielgruppe anerkannt.
- Sie bringen ein Eigenkapital von normalerweise rund 20 % der Gesamtkosten ein.
- Sie besitzen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie stellen die Gesamtfinanzierung sicher.
- Sie berücksichtigen Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung.
- Sie müssen die geltenden Belegungs- und Mietpreisbindungen einhalten.
Von der Förderung ausgeschlossen sind Wohn- und Betreuungsformen in der Verantwortung einer Betreiberin oder eines Betreibers, die dem Zweck dienen, pflegebedürftige oder behinderte Menschen zu betreuen. Das sind vor allem voll- oder teilstationäre Einrichtungen.
Ablauf
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.
Rechtsgrundlage
Neubau von Sonderwohnformen
Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnraum für Sonderwohnformen
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/foerderrichtlinie-fuer-den-neubau-von-wohnraum.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen; Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Soziale Wohnraumförderung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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