Programme · Land · Hamburg
Hamburg Digital Check
Wenn Sie Ideen zu anstehenden Digitalisierungsvorhaben optimieren und in eine geeignete Projektform umwandeln wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Beratungen erhalten.
Quellendatum: 18.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg.
Hamburg Digital Check ermöglicht die Förderung von Beratungsleistungen, die die Bereiche Informationssicherheit und Digitaler Wandel umfassen. Näheres hierzu regelt die Richtlinie.
Beratungsleistungen, die über Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden.
Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 % der Ausgaben bezuschusst. Die maximale Fördersumme beträgt hierbei 7.500 EUR.
Förderfähig sind Ausgaben für Beratungsdienstleistende, die qualifiziert sind.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen (KMU gemäß EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks sowie freie Berufe mit einer Betriebsstätte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Handwerksbetrieb lässt IT-Sicherheit prüfen
Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte in Hamburg beauftragt einen qualifizierten Berater, um die Informationssicherheit im Unternehmen zu bewerten. Am Ende steht ein Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme. Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 % der Ausgaben bezuschusst, höchstens 7.500 EUR.
Kleinunternehmen plant digitalen Wandel
Eine Freiberuflerin mit Betriebsstätte in Hamburg lässt ihre Ideen zu einem Digitalisierungsvorhaben durch eine Beratung in eine konkrete Projektform überführen. Über Hamburg Digital Check kann sie hierfür einen Zuschuss zu den Beratungsausgaben beantragen, bis zu 50 %, höchstens 7.500 EUR. Ob die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.
KMU nutzt Beratung für Realisierungskonzept
Ein mittleres Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Hamburg beauftragt eine qualifizierte Beratungsleistung im Bereich Digitaler Wandel. Ziel ist ein konkretes Realisierungskonzept zur Umsetzung der geplanten Maßnahme. Die Ausgaben für die Beratung werden bis zu 50 % bezuschusst, höchstens 7.500 EUR.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die antragstellenden Unternehmen müssen ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Hamburg haben und KMU sein.
Ablauf
Der Antrag ist in digitaler Form über das eAntragsportal (siehe weiterführende Links) zu stellen.
Rechtsgrundlage
Hamburg Digital Check
Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen für Beratungsleistungen zur Förderung der Digitalisierung der Hamburger Wirtschaft
Gültig ab: 01.08.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Digitalisierungsberatung Beratung Digitalisierung Automatisierung Roboter Software Transformation
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-digital-check.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 50 % (Zuschuss)
„Die Beratungsleistung wird mit bis zu 50 % der Ausgaben bezuschusst.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Beratung; Digitalisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Unternehmensführung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.