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Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
In Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg GmbH gewährt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Investitions- und Betriebsmittelkredite für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen zu günstigen und risikogerechten Konditionen.
Quellendatum: 16.05.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden:
- Existenzgründer,
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,
- freiberuflich Tätige (zum Beispiel Ärzte, Steuerberater oder Architekten),
- sonstige Dienstleister,
die nicht länger als 5 Jahre am Markt aktiv sind.
Erstmalige Existenzgründungen oder Übernahmen im Handwerk werden bei Schaffung und Besetzung eines Ausbildungsplatzes durch einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens, zusätzlich unterstützt.
Dabei werden
- Alle Investitionen und tätige Beteiligungen (ab 10 %) in Hamburg, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen langfristigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen, sowie
- Betriebsmittel inklusive Warenlager zum Ausgleich wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe (in Anlehnung an den vorhandenen Businessplan)
gefördert.
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten beztiehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt maximal 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR) je Darlehensnehmer unter Berücksichtigung der jeweiligen Bürgschaftsobergrenze der Bürgschaftsbank.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Existenzgründer/in und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (1.000.000 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Existenzgründung im Dienstleistungsbereich finanzieren
Eine Existenzgründerin in Hamburg plant die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit und benötigt Mittel für erste Investitionen. Sie beantragt einen Investitionskredit über die IFB Hamburg in Kooperation mit der Bürgschaftsbank Hamburg. Gefördert werden können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten, der Darlehenshöchstbetrag liegt bei höchstens 1.000.000 EUR.
Handwerksbetrieb übernimmt Unternehmen mit Ausbildungsplatz
Ein Handwerker in Hamburg übernimmt einen bestehenden Betrieb und schafft dabei einen Ausbildungsplatz. Neben dem Kredit für Investitionen und Betriebsmittel erhält er zusätzlich einen Zuschuss zur Reduzierung des Darlehens. Die endgültige Bewilligung liegt bei der zuständigen Förderbank.
Junges KMU deckt Liquiditätsbedarf durch Wachstum
Ein kleines Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Hamburg, das seit weniger als 5 Jahren am Markt ist, benötigt zusätzliche Betriebsmittel wegen wachstumsbedingter Liquiditätsbedarfe. Es beantragt einen Betriebsmittelkredit orientiert am vorhandenen Businessplan. Voraussetzung ist unter anderem, dass keine in der ESG-Ausschussliste genannten Aktivitäten mit der Maßnahme verfolgt werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Seit August 2023 gilt die Verpflichtung zur Einhaltung der ESG-Ausschussliste: Sie sind verpflichtet, mit der geförderten Maßnahme keine in der ESG-Ausschussliste genannten Aktivitäten zu verfolgen. Bei einem Verstoß kann die Bewilligung widerrufen werden.
Ablauf
Ihren Antrag stellen Sie bei Ihrer Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Der Kredit ist banküblich zu besichern. Form und Umfang der Sicherheiten werden zwischen Kreditnehmer, Kreditinstitut und Bürgschaftsbank vereinbart.
- Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Bankberater auf.
- Beantragen Sie den Kredit einschließlich einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl.
- Die Bürgschaftsbank prüft Ihren Bürgschaftsantrag und teilt Ihnen das Ergebnis mit.
- Die IFB prüft im Anschluss die Förderfähigkeit Ihres Antrags und informiert Ihr Kreditinstitut.
- Schließen Sie den Vertrag bei Ihrem Kreditinstitut ab.
- Lassen Sie die Mittel durch Ihr Kreditinstitut abrufen.
- Starten Sie Ihr Vorhaben.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie Hamburg-Kredit Gründung und Nachfolge
Produktinformation für die langfristige Finanzierung von Investitionen in Hamburg sowie der Finanzierung von Betriebsmitteln für Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Gründerkredit Unternehmensnachfolge Hamburg Handwerkerkredit Investitionen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-gruendung-und-nachfolge.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten beztiehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- 1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre; jünger als 1 Jahr
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Betriebliche Ausbildung
- Existenzgründung und -festigung
- Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel; Nachfolge
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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