Programme · Land · Hamburg

Hamburg-Kredit Mikro

Wenn Sie in Ihr gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.

Quellendatum: 04.05.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei Investitionen in folgenden Bereichen:

  • Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
  • Betriebsübernahmen,
  • Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen,
  • Betriebsmittel,
  • Vorfinanzierung vorliegender Aufträge.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt

  • für Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR;
  • für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.

Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) und kleine Unternehmen (unter 50).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Existenzgründerin finanziert Betriebsausstattung

Eine Existenzgründerin mit Sitz in Hamburg beantragt ein Darlehen für Investitionen in ihrem ersten Geschäftsjahr. Da sie ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegt, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann, kommt eine Darlehenshöhe von mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR in Betracht. Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre, über die endgültige Bewilligung entscheidet die IFB Hamburg.

Kleinunternehmen übernimmt bestehenden Betrieb

Ein Kleinstunternehmen mit wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg beantragt ein Darlehen zur Finanzierung einer Betriebsübernahme. Das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeitende und liegt mit Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme unter 10 Millionen EUR. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten decken, für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.

Freiberufler finanziert vorliegenden Auftrag vor

Ein Angehöriger der freien Berufe mit Sitz in Hamburg beantragt ein Darlehen zur Vorfinanzierung eines vorliegenden Auftrags. Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen oder Ablösungen von Bankverbindlichkeiten sind laut Programm nicht förderfähig, die Vorfinanzierung von Aufträgen dagegen schon. Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:

  • Sie dürfen höchstens 50 Mitarbeitende haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) nicht übersteigen.
  • Sie müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.

Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn

  • sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet,
  • unerledigte Negativmerkmale in Auskunfteien über Sie oder Ihr Unternehmen vorliegen,
  • Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.

Nicht antragsberechtigt sind außerdem

  • öffentliche Unternehmen sowie
  • Kreditinstitute und Finanzintermediäre.

Für folgende Maßnahmen können Sie keine Förderung erhalten:

  • Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,
  • Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
  • Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in digitaler Form an die IFB Hamburg. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Hamburg-Kredit Mikro
Förderrichtlinie zur Gewährung eines Darlehens für kleine Unternehmen (KU), Selbstständige sowie Angehörige der Freien Berufe
Gültig ab: 01.05.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Investition Betriebsmittel Corona Existenzgründung Existenzfestigung Betriebsübernahme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-mikro.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.

Check starten