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Hamburg-Kredit Mikro
Wenn Sie in Ihr gewerbliches Unternehmen in Hamburg investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen bekommen.
Quellendatum: 04.05.2021 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei Investitionen in folgenden Bereichen:
- Existenzgründungen und Existenzfestigungen bis zum 5. Geschäftsjahr,
- Betriebsübernahmen,
- Erweiterungen, Wachstumsfinanzierungen, Investitionen,
- Betriebsmittel,
- Vorfinanzierung vorliegender Aufträge.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt
- für Unternehmen bis zum 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR;
- für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.
Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) und kleine Unternehmen (unter 50).
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Existenzgründerin finanziert Betriebsausstattung
Eine Existenzgründerin mit Sitz in Hamburg beantragt ein Darlehen für Investitionen in ihrem ersten Geschäftsjahr. Da sie ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegt, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann, kommt eine Darlehenshöhe von mindestens 5.000 EUR und höchstens 25.000 EUR in Betracht. Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre, über die endgültige Bewilligung entscheidet die IFB Hamburg.
Kleinunternehmen übernimmt bestehenden Betrieb
Ein Kleinstunternehmen mit wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg beantragt ein Darlehen zur Finanzierung einer Betriebsübernahme. Das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeitende und liegt mit Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme unter 10 Millionen EUR. Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten decken, für Unternehmen ab dem 5. Geschäftsjahr mindestens 5.000 EUR und höchstens 40.000 EUR.
Freiberufler finanziert vorliegenden Auftrag vor
Ein Angehöriger der freien Berufe mit Sitz in Hamburg beantragt ein Darlehen zur Vorfinanzierung eines vorliegenden Auftrags. Umschuldungen, Anschlussfinanzierungen oder Ablösungen von Bankverbindlichkeiten sind laut Programm nicht förderfähig, die Vorfinanzierung von Aufträgen dagegen schon. Die Darlehenslaufzeit beträgt 6 Jahre.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe mit Sitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderung ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
- Sie dürfen höchstens 50 Mitarbeitende haben und Ihr Jahresumsatz oder Ihre Jahresbilanzsumme darf 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) nicht übersteigen.
- Sie müssen ein Bestätigungsschreiben eines Kreditinstituts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass eine Begleitung des Finanzierungsvorhabens nicht erfolgen kann.
Sie sind von der Förderung ausgeschlossen, wenn
- sich Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten befindet,
- unerledigte Negativmerkmale in Auskunfteien über Sie oder Ihr Unternehmen vorliegen,
- Ihr Unternehmen einer Rückforderungsanordnung nicht nachgekommen ist.
Nicht antragsberechtigt sind außerdem
- öffentliche Unternehmen sowie
- Kreditinstitute und Finanzintermediäre.
Für folgende Maßnahmen können Sie keine Förderung erhalten:
- Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien,
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben,
- Anschlussfinanzierungen und Prolongationen,
- Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Ablauf
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Beginn Ihres Vorhabens in digitaler Form an die IFB Hamburg. Für die Antragstellung nutzen Sie bitte das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
Hamburg-Kredit Mikro
Förderrichtlinie zur Gewährung eines Darlehens für kleine Unternehmen (KU), Selbstständige sowie Angehörige der Freien Berufe
Gültig ab: 01.05.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Investition Betriebsmittel Corona Existenzgründung Existenzfestigung Betriebsübernahme
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-mikro.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 100 % (Darlehen)
„Die Darlehenshöhe kann bis zu 100 % Ihrer förderfähigen Kosten decken und beträgt“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in; Unternehmen
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Existenzgründung und -festigung
- Betriebsmittel; Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
- Unternehmensfinanzierung
- Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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