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Hamburg-Kredit Universal

Für eine langfristige Unternehmensfinanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln können Sie im Hausbankenverfahren und mit optionaler Haftungsfreistellung Kredite beantragen.

Quellendatum: 18.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 100 % (Darlehen) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) gewährt Kreditinstituten zu günstigen und risikogerechten Konditionen Finanzierungsmittel zur Weiterleitung an wachsende Unternehmen, die eine langfristige Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln sowie Unterstützung in der Wiederaufbauphase nach der Krisenbewältigung benötigen (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen.

Gefördert werden können große Unternehmen (GU) sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die länger als 3 Jahre am Markt tätig sind und den Unternehmenssitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Hamburg haben.

Nicht gefördert werden können:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der AGVO,
  • Personen/Unternehmen mit unerledigten Negativmerkmalen in Auskunfteien (zum Beispiel Creditreform),
  • Kreditinstitute und Finanzintermediäre,
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, sowie
  • öffentliche Unternehmen.

Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Finanzierungsmittel für folgende Vorhaben eines Unternehmens gewährt:

  • Betriebsübernahmen und Erweiterungen
  • Wachstumsfinanzierung und Investitionen
  • Betriebsmittel

Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden. Die Höhe der geförderten Finanzierungsmittel beträgt maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) pro Vorhaben, für KMU ab einem Fördervolumen in Höhe von 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € Investition ließen sich bis zu 100 %, also höchstens 50.000 €, über das Darlehen finanzieren. Das Darlehen wird nach den Bedingungen der Bank bzw. des Förderinstituts zurückgezahlt – es ist kein Zuschuss.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 10.000.000 € pro Vorhaben.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Wachstumsfinanzierung für etabliertes Unternehmen

Ein mittelständisches Unternehmen mit Sitz in Hamburg ist seit mehreren Jahren am Markt tätig und plant eine Investition zur Erweiterung des Betriebs. Es beantragt über seine Hausbank Finanzierungsmittel aus dem Hamburg-Kredit Universal. Finanziert werden können bis zu 100 % der Kosten des förderfähigen Vorhabens, höchstens 10 Millionen Euro.

Kreditinstitut erhält Haftungsfreistellung

Ein Kreditinstitut reicht für ein Hamburger Unternehmen, das Betriebsmittel finanzieren möchte, einen Refinanzierungsantrag bei der IFB Hamburg ein. Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung von bis zu 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen. Über die Bewilligung entscheidet die IFB Hamburg.

Betriebsübernahme in Hamburg finanzieren

Ein kleines Unternehmen mit wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg plant eine Betriebsübernahme und benötigt dafür eine langfristige Finanzierung. Es reicht das vorgegebene Formular zusammen mit der Vorhabenbeschreibung bei seinem Kreditinstitut ein, über das die Finanzierung abgewickelt werden soll. Ausgeschlossen von der Förderung sind unter anderem Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der genannten Definition sowie öffentliche Unternehmen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Das vorgegebene Formular für den Refinanzierungsantrag reichen Sie als Enddarlehensnehmer zusammen mit der Vorhabenbeschreibung und den in der Richtlinie aufgeführten Unterlagen immer direkt bei ihrem Kreditinstitut, über das das Vorhaben finanziert werden soll, ein.

Nähere Informationen zu den notwendigen Unterlagen finden Sie in der Richtlinie.

Ablauf

Die IFB Hamburg gewährt diese Finanzierungsmittel ausschließlich an Kreditinstitute, die selbst Darlehensgeber gegenüber dem Enddarlehensnehmer sind (Unternehmensförderung im Hausbankenverfahren). Das Kreditinstitut haftet für den Ausfall des Enddarlehensnehmers. Es kann für dieses Risiko eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 % bei der IFB Hamburg anfragen.

Die Wahl des Kreditinstituts steht dem Enddarlehensnehmer frei, sofern das Kreditinstitut in Deutschland zugelassen ist.

Der Finanzierungsanantrag des Enddarlehensnehmers wird durch das Kreditinstitut geprüft und nach postitivem Votum wird der Refinanzierungsantrag bei der IFB Hamburg gestellt. Die IFB Hamburg prüft den Refinanzierungsantrag und gegebenenfalls die Übernahme einer Haftungsfreistellung. Die IFB Hamburg behält sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.

Die Entscheidung des Kreditinstituts über den Finanzierungsantrag des Enddarlehensnehmers ist von der Refinanzierungszusage der IFB Hamburg abhängig. Es besteht kein Anspruch auf eine Gewährung der Refinanzierungsmittel und der Haftungsfreistellung.

Anträge des Enddarlehensnehmers/des Kreditinstituts sind mit den vorgegebenen Formularen zu stellen.

Der Antrag muss grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Rechtsgrundlage

Hamburg-Kredit Universal
Förderprogramm zur Gewährung von Finanzierungsmitteln für große Unternehmen (GU) sowie im Einzelfall auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Selbstständige und Freiberuflerinnen oder Freiberufler
Produktinformation 2024
Gültig ab: 15.09.2023
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Finanzierung Unternehmen Betriebsmittel Investitionen Kredit Darlehen Betriebsübernahmen Wachstumsfinanzierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburg-kredit-universal.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 100 % (Darlehen)

„Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der Kosten der förderfähigen Vorhaben eines Unternehmens finanziert werden.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

bis zu 50 % (Bürgschaft/Garantie)

„Die IFB kann dem Kreditinstitut optional eine Haftungsfreistellung in Höhe von 50 Prozent des Refinanzierungsdarlehens einräumen.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen; Betriebsmittel; Konsolidierung und Stabilisierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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