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Hamburger Gründachförderung
Wenn Sie in Hamburg die Begrünung von Dächern oder eine Fassadenbegrünung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 04.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der Begrünung von Dächern und Fassaden von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Sie bekommen die Förderung für die benötigten Materialien und die Ausführungsarbeiten.
Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:
- Dachbegrünungen bei Neubauten sowie die Nachrüstung vorhandener Dächer,
- freiwillige Maßnahmen auf Dächern von oberirdischen Geschossen (keine Tiefgaragenbegrünungen),
- Dachbegrünungen ab einer Mindestgröße von 20 Quadratmeter Nettovegetationsfläche,
- Vorhaben, durch die eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung hergestellt wird,
- boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen,
- Kosten für die Fertigstellungspflege,
- Eigenleistungen bei Nachweis einer Qualifikation als Gärtner, Dachdecker, Garten-, Landschaftsbauer/-architekt mit 60 % der Materialkosten für eine Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmeter.
Besondere Zuschläge sind unter anderem für folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Vorhaben im Bereich der inneren Stadt und eines gesondert abgegrenzten Bereichs in Bergedorf,
- Maßnahmen, die die Tragfähigkeit und Wurzelfestigkeit bei Bestandsbauten verbessern,
- Dachbegrünungen, wenn sie in Verbindung mit dem Aufbau von solarer Energiegewinnung auf Dächern stehen,
- Maßnahmen, die die Abflussverzögerung von Regenwasser erhöhen und der Kappung der Spitzen von Starkregenereignissen dienen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung, der Fertigstellungspflege und diversen Zuschlägen zusammen. Die maximale Förderhöhe beträgt 100.000 EUR je Gebäude.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Wohnungseigentümer begrünt Flachdach im Neubau
Eine Eigentümerin eines Wohngebäudes in Hamburg-Bergedorf lässt im Zuge eines Neubaus eine zusammenhängende, substratgebundene Dachbegrünung mit einer Nettovegetationsfläche von über 20 Quadratmetern durch ein Fachunternehmen herstellen. Da das Gebäude im gesondert abgegrenzten Bereich in Bergedorf liegt, kann zusätzlich zur Grundförderung ein Zuschlag berücksichtigt werden. Die Gesamtförderung beträgt höchstens 100.000 EUR je Gebäude.
Unternehmen kombiniert Dachbegrünung mit Solaranlage
Ein Unternehmen mit einem Nichtwohngebäude in Hamburg plant die Nachrüstung des vorhandenen Flachdachs mit einer Dachbegrünung in Verbindung mit dem Aufbau einer Anlage zur solaren Energiegewinnung. Für diese Kombination kann ein besonderer Zuschlag zur Grundförderung gewährt werden. Das Unternehmen verpflichtet sich, die Begrünung mindestens 15 Jahre zu pflegen und zu erhalten.
Erbbauberechtigter führt Fassadenbegrünung in Eigenleistung aus
Ein Erbbauberechtigter eines Gebäudes in Hamburg mit Qualifikation als Garten- und Landschaftsbauer führt eine bodengebundene Fassadenbegrünung in Eigenleistung aus. Für die Materialkosten einer Nettovegetationsfläche von bis zu 100 Quadratmetern kann er bis zu 60 % gefördert bekommen. Nicht gefördert wird die Maßnahme, wenn sie aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben ohnehin hergestellt werden muss.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Sie müssen
- die technischen Anforderungen erfüllen,
- die Baumaßnahmen spätestens 2 Jahre nach Erlass des Bewilligungsbescheides fertigstellen,
- die Maßnahme von einem Fachunternehmen durchführen lassen,
- die Dachbegrünung mindestens 15 Jahre pflegen und erhalten,
- insgesamt die Finanzierung der Baumaßnahme sicherstellen,
- sämtliche Verpflichtungen, die mit der Zuschussgewährung verbunden sind, auf Ihren Rechtsnachfolger übertragen,
- der IFB Hamburg schriftlich mitteilen, wenn Sie das Grundstück ganz oder teilweise an Dritte veräußern wollen.
Nicht gefördert werden Fassadenbegrünungen, die aufgrund baurechtlicher oder naturschutzrechtlicher Vorgaben hergestellt werden.
Ablauf
Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Rechtsgrundlage
Hamburger Gründachförderung – Förderrichtlinie für die Herstellung von Dachbegrünungen und begrünten Fassaden
Gültig ab: 16.03.2026
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)
Schlagwörter: Dachbegrünung Begrünung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburger-gruendachfoerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Umwelt- und Naturschutz
- Betriebliche und private Investitionen
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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