Programme · Land · Hamburg
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Quellendatum: 06.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Coachings Kreativwirtschaft) laut Quelle, geprüft
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson und Unternehmen. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
- Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.
Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Coachings Kreativwirtschaft); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtliche Voraussetzungen
D
Antragsverfahren
Informationen der Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH), Stand August 2023.
Rechtsgrundlage
Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS
Ziel und Gegenstand
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten. Ziel ist die Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und damit die Sicherung der beruflichen Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern.
Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche:
- Beschäftigte,
- Selbstständige und
- Kreativwirtschaft.
Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildung.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind je nach Bereich
- Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in Hamburg leben oder arbeiten, über das Hamburger Modell gefördert werden, ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten oder sich in Elternzeit oder Wiedereingliederung befinden,
- Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten, in Hamburg ihr Einkommen versteuern, die ihre Existenzgründung abgeschlossen haben und hauptberuflich ausüben oder aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten,
- (Solo-)Selbstständige, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft.
Voraussetzungen
In den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige muss die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfassen.
Der die Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahme anbietende Bildungsträger muss staatlich anerkannt oder zertifiziert sein.
Im Bereich Kreativwirtschaft ist ein Gespräch mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft Voraussetzung.
Nicht antragsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes und in Unternehmen der öffentlichen Hand.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt
- in den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 750,00,
- für Beschäftigte im Hamburger Handwerk bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch EUR 1.000,
- im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent der Kosten für Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft für bis zu 32 Stunden.
Antragsverfahren
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Internetportal zu richten an die Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH).
Quelle
Informationen der Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH), Stand August 2023.
Schlagwörter: Berufsqualifikation Weiterbildung Beschäftigung Coaching Kreative Wiedereingliederung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburger-weiterbildungsbonus-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Coachings Kreativwirtschaft
„im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent der Kosten für Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft für bis zu 32 Stunden.“
- Feld
- Rechtsgrundlage/Richtlinientext
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % nur Kreativwirtschafts-Coachings; Beschäftigte/Selbstständige in der Regel 50 %, Handwerk 75 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen; Weiterbildung von Arbeitnehmern
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH)
Mühlendamm 61
22087 Hamburg
Tel. 040 334632111
info@weiterbildungsbonus.net
www.weiterbildungsbonus.net/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.