Programme · Land · Hamburg

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Quellendatum: 06.02.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Coachings Kreativwirtschaft) laut Quelle, geprüft

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson und Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte), kleine Unternehmen (unter 50) und mittlere Unternehmen (unter 250).
  • Branchen laut Quelle: Freie Berufe und Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Bis zu 90 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Coachings Kreativwirtschaft); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtliche Voraussetzungen

D

Antragsverfahren

Informationen der Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH), Stand August 2023.

Rechtsgrundlage

Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS

Ziel und Gegenstand

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Weiterbildung und Qualifizierung von Beschäftigten. Ziel ist die Stärkung der individuellen Beschäftigungsfähigkeit und damit die Sicherung der beruflichen Zukunft von Hamburgerinnen und Hamburgern.

Die Förderung gliedert sich in drei Bereiche:

  • Beschäftigte,
  • Selbstständige und
  • Kreativwirtschaft.

Gefördert werden Kosten für berufliche Weiterbildung.

Antragsberechtigte

Antragsberechtigt sind je nach Bereich

  • Beschäftigte in Hamburger Unternehmen aller Branchen mit bis zu 250 Beschäftigten, die in Hamburg leben oder arbeiten, über das Hamburger Modell gefördert werden, ergänzende Leistungen des Jobcenters erhalten oder sich in Elternzeit oder Wiedereingliederung befinden,
  • Selbstständige und Freiberuflerinnen und Freiberufler, die in Hamburg leben oder arbeiten, in Hamburg ihr Einkommen versteuern, die ihre Existenzgründung abgeschlossen haben und hauptberuflich ausüben oder aufstockende Leistungen zum Lebensunterhalt erhalten,
  • (Solo-)Selbstständige, Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer sowie Beschäftigte aus der Kreativwirtschaft.

Voraussetzungen

In den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige muss die Weiterbildung mindestens acht Stunden umfassen.

Der die Weiterbildungs-/Qualifizierungsmaßnahme anbietende Bildungsträger muss staatlich anerkannt oder zertifiziert sein.

Im Bereich Kreativwirtschaft ist ein Gespräch mit der Hamburg Kreativ Gesellschaft Voraussetzung.

Nicht antragsberechtigt sind Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes und in Unternehmen der öffentlichen Hand.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderung beträgt

  • in den Bereichen Beschäftigte und Selbstständige in der Regel bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch EUR 750,00,
  • für Beschäftigte im Hamburger Handwerk bis zu 75 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch EUR 1.000,
  • im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent der Kosten für Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft für bis zu 32 Stunden.

Antragsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Internetportal zu richten an die Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH).

Quelle

Informationen der Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH), Stand August 2023.

Schlagwörter: Berufsqualifikation Weiterbildung Beschäftigung Coaching Kreative Wiedereingliederung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hamburger-weiterbildungsbonus-plus.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss), Spanne ab 50 %
nur Coachings Kreativwirtschaft

„im Bereich Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent der Kosten für Coachings der Hamburg Kreativ Gesellschaft für bis zu 32 Stunden.“
Feld
Rechtsgrundlage/Richtlinientext
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % nur Kreativwirtschafts-Coachings; Beschäftigte/Selbstständige in der Regel 50 %, Handwerk 75 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
Branche
Freie Berufe; Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen; Weiterbildung von Arbeitnehmern

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Zwei P (zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH)
Mühlendamm 61
22087 Hamburg
Tel. 040 334632111
info@weiterbildungsbonus.net
www.weiterbildungsbonus.net/

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