Programme · Land · Hamburg
Förderung überbetrieblicher Berufsbildung
Quellendatum: 09.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung.
Die Träger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerlich als gemeinnützig anerkannt.
Sie stellen die Finanzierung der einzelnen Projekte und deren Folgekosten sicher.
Die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung ist in Ihrer überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte vorhanden.
Sie beschäftigen in ausreichender Zahl Ausbilderinnen und Ausbilder, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben.
Die Lehrgänge dauern mindestens 5 Arbeitstage.
Sie stimmen die Lehrgangspläne mit den Lernplänen der Berufsschulen und den Ausbildungsrahmenplänen ab.
Lehrgangskosten werden nur bezuschusst, wenn die Auszubildenden regelmäßig am Lehrgang teilnehmen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Richtlinien zur Förderung der überbetrieblichen Berufsbildung
vom: 24.10.2023
Die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB)
Amtl. Anz. Nr. 86 07.11.2023
Die Frist zur Einreichung von Anträgen bei der Handwerkskammer Hamburg endet am 01.11. eines jeden Jahres.
Schlagwörter: Ausbildungsförderung, Weiterbildung, Investitionsförderung, Unterbringungskosten, berufliche Weiterbildung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-foerderung-ueberbetrieblicher-berufsbildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Freie und Hansestadt Hamburg
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildungsstrukturen und Träger
- Infrastruktur
- Aus- und Weiterbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg
Tel. +49 40 42863-0
zuwendungen@bsfb.hamburg.de
www.hamburg.de/bsb/
Weiterführende Links
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