Programme · Land · Hamburg

Förderung überbetrieblicher Berufsbildung

Quellendatum: 09.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Die Quelle liefert zu diesem Programm keinen Beschreibungstext; deshalb gibt es keine Beispielszenarien. Details beim Original.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Träger überbetrieblicher Berufsbildungsstätten oder von Maßnahmen der überbetrieblichen Berufsbildung.

Die Träger sind Körperschaften des öffentlichen Rechts oder steuerlich als gemeinnützig anerkannt.

Sie stellen die Finanzierung der einzelnen Projekte und deren Folgekosten sicher.

Die für eine qualifizierte Berufsausbildung erforderliche sachliche und personelle Ausstattung ist in Ihrer überbetrieblichen Berufsausbildungsstätte vorhanden.

Sie beschäftigen in ausreichender Zahl Ausbilderinnen und Ausbilder, die mindestens die Berechtigung zum Ausbilden nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung haben.

Die Lehrgänge dauern mindestens 5 Arbeitstage.

Sie stimmen die Lehrgangspläne mit den Lernplänen der Berufsschulen und den Ausbildungsrahmenplänen ab.

Lehrgangskosten werden nur bezuschusst, wenn die Auszubildenden regelmäßig am Lehrgang teilnehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage

Richtlinien zur Förderung der überbetrieblichen Berufsbildung
vom: 24.10.2023
Die Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg (BSB)
Amtl. Anz. Nr. 86 07.11.2023

Die Frist zur Einreichung von Anträgen bei der Handwerkskammer Hamburg endet am 01.11. eines jeden Jahres.

Schlagwörter: Ausbildungsförderung, Weiterbildung, Investitionsförderung, Unterbringungskosten, berufliche Weiterbildung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-foerderung-ueberbetrieblicher-berufsbildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Freie und Hansestadt Hamburg
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung; Infrastruktur
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildungsstrukturen und Träger
Infrastruktur
Aus- und Weiterbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Hamburger Straße 125a
22083 Hamburg
Tel. +49 40 42863-0
zuwendungen@bsfb.hamburg.de
www.hamburg.de/bsb/

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