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Förderung „Erneuerbare Wärme“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Sie wollen Ihre Heizunganlage gegen eine Wärmepumpe und -speicher austauschen? Die Hamburgische Investitions- und Förderbank bezuschusst Wärmepumpen und -speicher mit bis zu 100.000 EUR.

Quellendatum: 13.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 20 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und -speichern. Das Ziel der Förderung ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Zudem soll der Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung weiter ausgebaut werden.

Sie können die Förderung erhalten als Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung der Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.

Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.

Sie erhalten die Förderung für

  • Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen
  • Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 Kubikmetern
  • Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher

Von der Förderung ausgeschlossen sind Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung sowie Stromspeicher. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die Sie in Eigenleistung erbringen.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.

Die Obergrenzen der Förderung liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 EUR und 100.000 EUR. Sie erhalten keine Förderung unter einer Mindestfördersumme von 1.000 EUR.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 10.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 100.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:

  • Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein
  • Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein

Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.

Ablauf

Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).

Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.

Nach der Prüfung Ihres  Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.

Hinweise zum Verfahren

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.

Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.

Unterlagen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Legitimationsunterlagen (wie zum Beispiel Personalausweis oder Handelsregisterauszug)
  • Eigentumsnachweise (zum Beispiel Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster oder Kaufvertrag)
  • Lageplan beziehungsweise Flurkarte
  • Bestätigung zum Antrag
  • Kostenvoranschläge
  • Gegebenenfalls eine Vollmacht

Rechtsgrundlage

Erneuerbare Wärme
Produktinformation zur Förderung von Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und Mehrfachnutzung in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 01.05.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg

Weblink zur Produktinformation (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Wärmepumpe Solaranlage PVT Geothermie Wärmespeicher Biomasse

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-heizungsfoerderung-erneuerbare-waerme.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 20 % (Zuschuss)

„Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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