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Förderung „Erneuerbare Wärme“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung
Sie wollen Ihre Heizunganlage gegen eine Wärmepumpe und -speicher austauschen? Die Hamburgische Investitions- und Förderbank bezuschusst Wärmepumpen und -speicher mit bis zu 100.000 EUR.
Quellendatum: 13.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördert im Auftrag der Freien und Hansestadt Hamburg den Austausch von Heizungsanlagen sowie den Einbau von Wärmepumpen und -speichern. Das Ziel der Förderung ist es, die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken. Zudem soll der Einsatz Erneuerbarer Energien für die Wärmebereitstellung weiter ausgebaut werden.
Sie können die Förderung erhalten als Grundeigentümer, Mieter mit Zustimmung der Eigentümer, dinglich Verfügungsberechtigte von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg.
Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.
Sie erhalten die Förderung für
- Wärmepumpen und die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen
- Wärmespeicher ab einem Speichervolumen von 4 Kubikmetern
- Mehrfachnutzung von Flächen zur Nutzung für Wärmepumpen, Geothermie, Solarthermie-Kollektoren oder Wärmespeicher
Von der Förderung ausgeschlossen sind Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung sowie Stromspeicher. Ebenfalls nicht gefördert werden Maßnahmen bei Neubauvorhaben sowie Arbeiten, die Sie in Eigenleistung erbringen.
Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss. Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.
Die Obergrenzen der Förderung liegen je nach Gebäudetyp zwischen 9.000 EUR und 100.000 EUR. Sie erhalten keine Förderung unter einer Mindestfördersumme von 1.000 EUR.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 10.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 100.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:
- Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein
- Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein
Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.
Ablauf
Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).
Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.
Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.
Hinweise zum Verfahren
Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.
Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.
Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.
Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Legitimationsunterlagen (wie zum Beispiel Personalausweis oder Handelsregisterauszug)
- Eigentumsnachweise (zum Beispiel Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster oder Kaufvertrag)
- Lageplan beziehungsweise Flurkarte
- Bestätigung zum Antrag
- Kostenvoranschläge
- Gegebenenfalls eine Vollmacht
Rechtsgrundlage
Erneuerbare Wärme
Produktinformation zur Förderung von Wärmepumpen und Umfeldmaßnahmen, Solarthermie, Biomasseanlagen, Wärmespeicher und Mehrfachnutzung in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 01.05.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg
Schlagwörter: Wärmepumpe Solaranlage PVT Geothermie Wärmespeicher Biomasse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-heizungsfoerderung-erneuerbare-waerme.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 20 % (Zuschuss)
„Ihre förderfähigen Investitionsausgaben werden in Höhe von 20 % bezuschusst.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.