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Förderung „Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung

Sie planen gemeinschaftliche Wärmenetze? Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie finanziell, um erneuerbare Energien in Nachbarschaften stärker auszubauen.

Quellendatum: 13.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Lärmgutachten/Fachplanungen) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg Untersuchungen und Planungen für nachbarschaftliche Lösungen zur Wärmeversorgung. Das Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Anteil der Wärmeversorgung durch Leitungssysteme im Hamburger Stadtgebiet gesteigert werden.

Sie erhalten eine Förderung als

  • Grundeigentümer in Hamburg,
  • Bürgerenergiegesellschaft,
  • Wirtschaftsunternehmen,
  • gemeinnützige Organisation
  • Energiedienstleister (Contracting Unternehmen)

Sie erhalten die Förderung für

  • Untersuchungen zur Machbarkeit für den Bau oder die Erweiterung von Leitungsnetzen in Gebäuden und Nachbarschaften zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder Abwärme
  • Gebäudeübergreifende Planungen zum Schallschutz für Luftwärmepumpen
  • Berechnungen und Planungen für gemeinsame zentrale Lösungen zur Wärmeversorgung als Grundlage für Diskussionen in der Nachbarschaft

Die Erstellung von energetischen Gutachten für einzelne Gebäude oder Gebäudeensembles wird nicht unterstützt.

Ausgeschlossen ist zudem die Entwicklung von Maßnahmen im Verkehrsbereich, Planungen zum Schallschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Heizanlagen, die bereits durch das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert werden, sind nicht förderfähig in diesem Programm. Weiterhin sind Anlagen ausgeschlossen, die ausschließlich ein einziges Gebäude versorgen. Arbeiten, die durch eigene Leistung erbracht werden, werden nicht bezahlt.

Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung.

Untersuchungen zur Machbarkeit von Leitungsnetzen werden mit 60 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt, wobei die Höchstsumme bei 60.000 EUR pro Untersuchung liegt.

Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %. Die maximale Förderung beträgt hierbei 4.000 EUR für ein Lärmgutachten und 20.000 EUR für eine Fachplanung.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.

Bis zu 80 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Lärmgutachten/Fachplanungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Machbarkeitsuntersuchung für Nachbarschaftsnetz in Hamburg

Ein Grundeigentümer in Hamburg lässt die Machbarkeit eines Leitungsnetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärme für mehrere Gebäude prüfen. Gefördert werden bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 60.000 EUR pro Untersuchung. Über die Bewilligung entscheidet die Investitions- und Förderbank Hamburg.

Bürgerenergiegesellschaft plant gemeinsame Wärmelösung

Eine Bürgerenergiegesellschaft beauftragt eine Fachplanung für eine zentrale Wärmeversorgung mehrerer Nachbargebäude. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Gespräche in der Nachbarschaft. Die Fachplanung wird mit bis zu 80 % gefördert, höchstens 20.000 EUR.

Contracting-Unternehmen lässt Schallschutz prüfen

Ein Energiedienstleister mit Contracting-Angebot beauftragt eine gebäudeübergreifende Planung zum Schallschutz für Luftwärmepumpen in einem Wohnquartier. Ein reines Gutachten für ein einzelnes Gebäude wäre hierbei nicht förderfähig. Das Lärmgutachten wird mit bis zu 80 % bezuschusst, höchstens 4.000 EUR.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:

  • Sie  müssen Eigentümer eines Grundstücks in Hamburg sein oder ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzen.
  • Mit den Arbeiten für das Vorhaben dürfen Sie vor der Zustimmung durch die Förderbank nicht beginnen.
  • Die ausführenden Betriebe müssen bei ihrer zuständigen Handwerkskammer in das jeweilige Handwerksregister eingetragen sein.
  • Die Stellung des Antrags und die weitere Abwicklung müssen zwingend in deutscher Sprache erfolgen.

Eine zeitgleiche Förderung mit dem Förderprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist ausgeschlossen.

Ablauf

Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).

Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.

Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.

Nach der Prüfung Ihres  Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.

Hinweise zum Verfahren

Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.

Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.

Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.

Unterlagen

Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:

  • Dokumente zur Feststellung der Identität, zum Beispiel ein Personalausweis oder ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Plan der örtlichen Lage beziehungsweise eine Flurkarte
  • Schätzungen der voraussichtlichen Kosten
  • Gegebenenfalls eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
  • Gegebenenfalls eine rechtliche Vollmacht

Rechtsgrundlage

Hamburger Heizungsförderung
Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen
Produktinformation in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 15.10.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg

Weblink zur Produktinformation (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Wärmepumpe Solaranlage PVT Geothermie Wärmespeicher Biomasse

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-heizungsfoerderung-untersuchungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 60 %
nur Lärmgutachten/Fachplanungen

„Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % nur Lärmgutachten und Fachplanungen; Machbarkeitsuntersuchungen Leitungsnetze 60 %.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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