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Förderung „Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung
Sie planen gemeinschaftliche Wärmenetze? Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie finanziell, um erneuerbare Energien in Nachbarschaften stärker auszubauen.
Quellendatum: 13.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss, nur Lärmgutachten/Fachplanungen) laut Quelle, geprüft
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert über die Investitions- und Förderbank Hamburg Untersuchungen und Planungen für nachbarschaftliche Lösungen zur Wärmeversorgung. Das Ziel ist es, den Einsatz erneuerbarer Energien für die Erzeugung von Wärme zu erhöhen. Gleichzeitig soll der Anteil der Wärmeversorgung durch Leitungssysteme im Hamburger Stadtgebiet gesteigert werden.
Sie erhalten eine Förderung als
- Grundeigentümer in Hamburg,
- Bürgerenergiegesellschaft,
- Wirtschaftsunternehmen,
- gemeinnützige Organisation
- Energiedienstleister (Contracting Unternehmen)
Sie erhalten die Förderung für
- Untersuchungen zur Machbarkeit für den Bau oder die Erweiterung von Leitungsnetzen in Gebäuden und Nachbarschaften zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder Abwärme
- Gebäudeübergreifende Planungen zum Schallschutz für Luftwärmepumpen
- Berechnungen und Planungen für gemeinsame zentrale Lösungen zur Wärmeversorgung als Grundlage für Diskussionen in der Nachbarschaft
Die Erstellung von energetischen Gutachten für einzelne Gebäude oder Gebäudeensembles wird nicht unterstützt.
Ausgeschlossen ist zudem die Entwicklung von Maßnahmen im Verkehrsbereich, Planungen zum Schallschutz oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Heizanlagen, die bereits durch das Bundesprogramm für effiziente Gebäude (BEG EM) gefördert werden, sind nicht förderfähig in diesem Programm. Weiterhin sind Anlagen ausgeschlossen, die ausschließlich ein einziges Gebäude versorgen. Arbeiten, die durch eigene Leistung erbracht werden, werden nicht bezahlt.
Es handelt sich um einen finanziellen Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung.
Untersuchungen zur Machbarkeit von Leitungsnetzen werden mit 60 % der förderfähigen Ausgaben unterstützt, wobei die Höchstsumme bei 60.000 EUR pro Untersuchung liegt.
Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %. Die maximale Förderung beträgt hierbei 4.000 EUR für ein Lärmgutachten und 20.000 EUR für eine Fachplanung.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 60 % höchstens 30.000 €.
Bis zu 80 % nur in bestimmten Fällen laut Text (nur Lärmgutachten/Fachplanungen); gerechnet ist mit dem niedrigeren Satz.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Machbarkeitsuntersuchung für Nachbarschaftsnetz in Hamburg
Ein Grundeigentümer in Hamburg lässt die Machbarkeit eines Leitungsnetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärme für mehrere Gebäude prüfen. Gefördert werden bis zu 60 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 60.000 EUR pro Untersuchung. Über die Bewilligung entscheidet die Investitions- und Förderbank Hamburg.
Bürgerenergiegesellschaft plant gemeinsame Wärmelösung
Eine Bürgerenergiegesellschaft beauftragt eine Fachplanung für eine zentrale Wärmeversorgung mehrerer Nachbargebäude. Die Ergebnisse dienen als Grundlage für Gespräche in der Nachbarschaft. Die Fachplanung wird mit bis zu 80 % gefördert, höchstens 20.000 EUR.
Contracting-Unternehmen lässt Schallschutz prüfen
Ein Energiedienstleister mit Contracting-Angebot beauftragt eine gebäudeübergreifende Planung zum Schallschutz für Luftwärmepumpen in einem Wohnquartier. Ein reines Gutachten für ein einzelnes Gebäude wäre hierbei nicht förderfähig. Das Lärmgutachten wird mit bis zu 80 % bezuschusst, höchstens 4.000 EUR.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:
- Sie müssen Eigentümer eines Grundstücks in Hamburg sein oder ein entsprechendes Nutzungsrecht besitzen.
- Mit den Arbeiten für das Vorhaben dürfen Sie vor der Zustimmung durch die Förderbank nicht beginnen.
- Die ausführenden Betriebe müssen bei ihrer zuständigen Handwerkskammer in das jeweilige Handwerksregister eingetragen sein.
- Die Stellung des Antrags und die weitere Abwicklung müssen zwingend in deutscher Sprache erfolgen.
Eine zeitgleiche Förderung mit dem Förderprogramm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ist ausgeschlossen.
Ablauf
Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).
Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.
Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.
Hinweise zum Verfahren
Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.
Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.
Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.
Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Dokumente zur Feststellung der Identität, zum Beispiel ein Personalausweis oder ein Auszug aus dem Handelsregister
- Plan der örtlichen Lage beziehungsweise eine Flurkarte
- Schätzungen der voraussichtlichen Kosten
- Gegebenenfalls eine Erklärung zur Einhaltung der Vorgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Gegebenenfalls eine rechtliche Vollmacht
Rechtsgrundlage
Hamburger Heizungsförderung
Untersuchungen für Quartiere und nachbarschaftliche Wärmelösungen
Produktinformation in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 15.10.2025
Investitions- und Förderbank Hamburg
Schlagwörter: Wärmepumpe Solaranlage PVT Geothermie Wärmespeicher Biomasse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-heizungsfoerderung-untersuchungen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Zuschuss), Spanne ab 60 %
nur Lärmgutachten/Fachplanungen
„Lärmgutachten und Fachplanungen für gemeinschaftliche Lösungen erhalten einen Zuschuss von 80 %.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 80 % nur Lärmgutachten und Fachplanungen; Machbarkeitsuntersuchungen Leitungsnetze 60 %.
- Geprüft am
- 27.09.2026
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.