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Förderung „Wärmenetzanschluss“ im Rahmen der Hamburger Heizungsförderung
Sie wollen Ihr bestehendes Gebäude an das Wärmenetz anschließen? Die Freie und Hansestadt Hamburg bezuschusst den Anschluss bestehender Gebäude an Wärmenetze, um den Anteil an erneuerbaren Energien zu steigern.
Quellendatum: 13.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch die Investitions- und Förderbank Hamburg, fördert neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an Wärmenetze und Gebäudenetze. Der Anteil der durch Leitungen gebundenen Wärmeversorgung am Verbrauch in Hamburg soll steigen. Dadurch soll ein wachsender Anteil an erneuerbaren Energien ermöglicht werden.
Sie erhalten die Förderung als Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, Verfügungsberechtigte, Unternehmen der Wirtschaft und andere Organisationen wie Vereine, Stiftungen oder Kirchen in Hamburg. Unternehmen, die durch vertragliche Vereinbarungen Energiedienstleistungen für Dritte erbringen (sogenannte Contracting-Unternehmen) können ebenfalls gefördert werden.
Für folgende Maßnahmen erhalten Sie ein Förderung:
- Errichtung von Wärmeübergabestationen für neue Anschlüsse von bestehenden Gebäuden an bereits vorhandene oder neu zu bauende Netze für Wärme und Gebäude
- Erforderliche Maßnahmen im Umfeld
Maßnahmen bei Bauvorhaben für neue Gebäude erhalten keine Förderung. Ihre Eigenleistungen als Antragstellender sind von der Förderung ebenfalls ausgeschlossen.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt.
Der Zuschuss beläuft sich auf 20 % der förderfähigen Ausgaben für die Investition.
Die Förderung beträgt höchstens 9.000 EUR für jedes Einfamilienhaus, jede Wohneinheit oder jedes Nichtwohngebäude mit einer Grundfläche von bis zu 150 Quadratmetern. Die Höchstgrenze für die Förderung liegt bei 100.000 EUR für ein Mehrfamilienhaus oder ein großes Nichtwohngebäude.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 20.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 20 % höchstens 4.000 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 9.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Eigentümer schließt Einfamilienhaus ans Wärmenetz an
Ein Eigentümer eines Einfamilienhauses in Hamburg lässt eine Wärmeübergabestation für den neuen Anschluss an ein vorhandenes Wärmenetz errichten. Gefördert werden bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 9.000 Euro für das Einfamilienhaus. Der ausführende Betrieb ist in die Handwerksrolle eingetragen, und mit den Arbeiten wurde erst nach Zustimmung der Förderbank begonnen.
Verein schließt Nichtwohngebäude an Gebäudenetz an
Ein Verein mit Sitz in Hamburg beantragt den Zuschuss für den Anschluss seines bestehenden Nichtwohngebäudes an ein neu zu bauendes Gebäudenetz. Gefördert werden bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben für die Wärmeübergabestation und erforderliche Maßnahmen im Umfeld, bis zu 100.000 Euro bei einem großen Nichtwohngebäude. Eigenleistungen des Vereins selbst sind von der Förderung ausgeschlossen.
Contracting-Unternehmen versorgt Mehrfamilienhaus mit Wärme
Ein Contracting-Unternehmen erbringt vertraglich Energiedienstleistungen für ein bestehendes Mehrfamilienhaus in Hamburg und beantragt den Zuschuss für den Anschluss an das Wärmenetz. Gefördert werden bis zu 20 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 100.000 Euro für das Mehrfamilienhaus. Ein Anspruch auf Boni aus der KfW-Heizungsförderung im Rahmen der BEG darf hierbei nicht bestehen.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie beachten:
- Mit dem Vorhaben darf vor der Bewilligung oder Zustimmung durch die Förderbank noch nicht begonnen worden sein.
- Die ausführenden Betriebe müssen bei der zuständigen Handwerkskammer am Betriebssitz in die Handwerksrolle eingetragen sein.
Antragstellende, die im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Anspruch auf einen Klima-, Geschwindigkeits- oder Einkommensbonus im Zuge der KfW-Heizungsförderung haben, erhalten keine Förderung aus diesem Programm.
Ablauf
Zunächst registrieren Sie sich im eAntragsportal der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) (siehe weiterführende Links).
Nach der Auswahl des entsprechenden Förderprogramms füllen Sie ein Formular aus und laden die erforderlichen Unterlagen hoch.
Nach dem Absenden des Antrags muss ein Legitimationsvorgang durchgeführt werden.
Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die Förderbank erhalten Sie Ihren Bescheid im elektronischen Portal und dürfen erst anschließend mit den Maßnahmen beginnen.
Hinweise zum Verfahren
Ein Antrag auf Förderung muss innerhalb von 3 Monaten vollständig eingereicht werden, andernfalls erfolgt eine Ablehnung.
Die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen für den Zeitraum der Bewilligung sind bindend.
Der Nachweis über die Verwendung der finanziellen Mittel muss spätestens 6 Monate nach dem Abschluss der Arbeiten vorliegen.
Unterlagen
Diese Unterlagen benötigen Sie zur Antragstellung:
- Dokumente zur Bestätigung der Identität, zum Beispiel ein Personalausweis oder ein Auszug aus dem Handelsregister
- Nachweise über das Eigentum, beispielsweise durch einen Auszug aus dem Grundbuch, das Liegenschaftskataster oder einen Kaufvertrag
- Lageplan oder Flurkarte
- Voranschläge für die Kosten
- Gegebenenfalls eine Vollmacht
Rechtsgrundlage
Hamburger Heizungsförderung Wärmenetzanschluss
Produktinformation in Verbindung mit der Förderrichtlinie Hamburger Heizungsförderung
Gültig ab: 01.12.2024
Investitions- und Förderbank Hamburg
Schlagwörter: Wärmepumpe Solaranlage PVT Geothermie Wärmespeicher Biomasse
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/hh-heizungsfoerderung-waermenetzanachluss.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 20 % (Zuschuss)
„Der Zuschuss beläuft sich auf 20 % der förderfähigen Ausgaben für die Investition.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.