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IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie

Bei Erwerb einer Gebrauchtimmobilie sowie damit verbundener notwendiger Sanierungspflicht können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) erhalten.

Quellendatum: 17.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die IFB Hamburg unterstützt durch das langfristige IFB-Eigenheimdarlehen den erstmaligen Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen in Hamburg. Die bestehenden Wohngebäude müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung gemäß eines Energiebedarfs- oder Verbrauchsausweises in die Energieeffizienzklasse D, E, F, G oder H eingestuft sein.

Antragsberechtigt sind natürliche Personen,

  • die deutsche Staatsbürger oder
  • im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise
  • einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben.

Für die Förderung muss mindestens ein minderjähriges Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommenssteuergesetzes zum Familienhaushalt zählen.

Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten. Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der oder des Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen.

  • 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR
  • 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR
  • je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR.

Gefördert wird der Erwerb von Wohnimmobilien der Energieklasse D, E, F, G oder H, welche im Zuge des Erwerbs energetisch saniert werden und mindestens die Energieklasse C oder besser nach Umsetzung der Maßnahmen erreichen.

Gefördert werden:

  • Kosten der Modernisierung und Sanierung
  • Kosten der Energieberatung und Ausstellung des Energieausweises

Beim erstmaligen Immobilienerwerb:

  • Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten

Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet.

Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben. (Satz aus dem Programmtext)

Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Familie erwirbt sanierungsbedürftiges Reihenhaus

Eine Familie mit einem minderjährigen Kind möchte in Hamburg erstmals ein Reihenhaus der Energieeffizienzklasse F erwerben und selbst nutzen. Im Zuge des Erwerbs soll das Haus energetisch saniert werden, um mindestens die Energieklasse C zu erreichen. Die Familie beantragt bei der IFB Hamburg ein Eigenheimdarlehen für Kaufpreis, Kaufpreisnebenkosten sowie die Kosten der Sanierung, sofern die Einkommensgrenze des Haushalts nicht überschritten wird.

Zweitgehalt durch Familienzuwachs erforderlich

Ein Ehepaar mit Kindern hat bereits eine geförderte Immobilie erworben, benötigt durch ein weiteres Kind aber mehr Wohnfläche für eine familiengerechte Unterbringung. Da der vorhandene Wohnraum dies nicht mehr gewährleistet, beantragt die Familie ausnahmsweise einen weiteren Immobilienerwerb zur Selbstnutzung. Auch hier prüft die IFB Hamburg die Einhaltung der Einkommensgrenzen im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Energieberatung vor Sanierung eingeplant

Ein Antragsteller mit Daueraufenthaltsrecht möchte in Hamburg ein Bestandsgebäude der Energieklasse G kaufen und anschließend sanieren. Vor der Sanierung lässt er eine Energieberatung durchführen und einen Energieausweis ausstellen, deren Kosten ebenfalls förderfähig sind. Die IFB Hamburg entscheidet über das Darlehen, ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.

Ablauf

Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen in der Regel in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben. Die Anträge können über das eAntragsportal (siehe weiterführende Links) oder per Post gestellt werden.

Hinweise zum Verfahren

Eine Förderung ist bis zum 31.12.2026 möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert 5 bis 8 Werktage bei Vorliegen aller für die Antragstellung/-prüfung erforderlichen Bonitäts- und Objektunterlagen.

Rechtsgrundlage

IFB-Eigenheimdarlehen Gebrauchtimmobilie
Förderrichtlinie zur Finanzierung des Ersterwerbs einer Gebrauchtimmobilie inklusive Sanierungspflicht von selbstgenutzen Wohnimmobilien
Befristet bis zum: 31.12.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Eigenheim Wohnung Erwerb Ersterwerb Darlehen Vergünstigung Gebrauchtimmobilie energetische Sanierung Sanierungspflicht

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/ifb-eigenheimdarlehen-gebraucht.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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