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IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung Ihrer selbstgenutzten Wohnimmobilien können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung Ihres Darlehens durch die IFB erhalten.
Quellendatum: 17.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt durch das langfristige IFB-Eigenheimdarlehen den erstmaligen Bau oder Ersterwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben.
Für die Gewährung von Fördermitteln sind die nachfolgenden Einkommensgrenzen einzuhalten.
Das Gesamteinkommen des Haushalts darf die nachfolgenden Einkommensgrenzen, bestehend aus dem zu versteuernden Einkommen, nicht überschreiten. Zu berücksichtigen sind die zum Haushalt der Antragstellenden gehörenden Angehörigen, die zusammen mit ihr oder ihm das geförderte Objekt als Hauptwohnung beziehen. Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Einkommensgrenze ergibt sich aus dem zu versteuernden Jahreseinkommen im Vorjahr der Antragstellung. Liegt noch kein Steuerbescheid vor, ist eine vorläufige Einkommenserklärung anzufertigen und die vollständigen Einkommensnachweise sind der IFB Hamburg vorzulegen.
- 1-Personen-Haushalt 75.000 EUR
- 2-Personen-Haushalt 100.000 EUR
- je weiterem Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Grenze um 20.000 EUR.
Gefördert wird der Bau oder Ersterwerb innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung von selbst genutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.
Beim Bau:
- Kosten des Baugrundstücks
- Baukosten einschließlich Baunebenkosten
- Kosten der Außenanlagen
Beim Ersterwerb:
- Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten
- Als Ersterwerb gilt der erstmalige Erwerb der Immobilie innerhalb von maximal 2 Jahren nach Fertigstellung
Gefördert wird nur der erstmalige Immobilienerwerb. Ausnahme ist der weitere Immobilienerwerb zur Selbstnutzung, wenn durch Familienerweiterung eine Wohnflächenvergrößerung und damit verbundene familiengerechte Unterbringung erforderlich ist und der vorhandene Wohnraum dieses nicht gewährleistet.
Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die deutsche Staatsbürger oder im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltstitels im Sinne des Aufenthaltsgesetzes beziehungsweise einer Niederlassungserlaubnis im Sinne des Aufenthaltsgesetzes sind oder ein Daueraufenthaltsrecht im Sinne des Freizügigkeitsgesetzes der EU haben. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Familie baut Eigenheim in Hamburg
Eine Familie mit zwei Kindern hat in Hamburg ein Baugrundstück erworben und lässt darauf ein Eigenheim errichten, das sie selbst nutzen wird. Da das zu versteuernde Haushaltseinkommen die für die Haushaltsgröße geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet, beantragt die Familie innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung ein IFB-Eigenheimdarlehen für Baukosten einschließlich Baunebenkosten. Über die Bewilligung entscheidet die IFB Hamburg im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Alleinstehende Person erwirbt Eigentumswohnung
Eine alleinstehende Person mit deutscher Staatsbürgerschaft kauft in Hamburg erstmalig eine neu fertiggestellte Eigentumswohnung zur Selbstnutzung. Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter der für einen 1-Personen-Haushalt geltenden Grenze von 75.000 Euro, sodass ein IFB-Eigenheimdarlehen für den Kaufpreis einschließlich Kaufpreisnebenkosten beantragt wird. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.
Zweiter Immobilienerwerb wegen Familienerweiterung
Ein Paar mit unbefristetem Aufenthaltstitel hat bereits vor Jahren ein Eigenheim erworben, benötigt aber wegen der Geburt eines weiteren Kindes mehr Wohnfläche für eine familiengerechte Unterbringung. Da der vorhandene Wohnraum die Vergrößerung nicht gewährleistet, beantragt das Paar ausnahmsweise erneut ein IFB-Eigenheimdarlehen für den Ersterwerb einer größeren, selbstgenutzten Immobilie in Hamburg. Maßgeblich für die Einkommensprüfung sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt. Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Gewährung noch auf Erhöhung bereits gewährter Fördermittel. Die IFB Hamburg entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Ablauf
Die IFB Hamburg gewährt dieses Darlehen in der Regel in Kooperation mit Kreditinstituten, die auf Basis einer Kooperationsvereinbarung eine Durchleitung von KfW- und ergänzenden Finanzierungsdarlehen mit der IFB Hamburg vereinbart haben. Die Anträge können über unser eAntragsportal (siehe weiterführende Links) oder per Post gestellt werden.
Hinweise zum Verfahren
Eine Förderung ist bis zum 31.12.2026 möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages dauert 5 bis 8 Werktage bei Vorliegen aller für die Antragstellung/-prüfung erforderlichen Bonitäts- und Objektunterlagen.
Rechtsgrundlage
IFB-Eigenheimdarlehen Neubau
Förderrichtlinie zur Finanzierung eines Neubaus bzw. des Ersterwerbs innerhalb von 2 Jahren nach Fertigstellung von selbstgenutzen Wohnimmobilien
Befristet bis zum: 31.12.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Eigenheim Eigentumswohnung Wohnung Erwerb Ersterwerb Darlehen Vergünstigung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/ifb-eigenheimdarlehen-neubau.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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