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IFB-Förderkredit Kultur

Wenn Sie Kultureinrichtungen modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 08.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei der Sicherung von Kultureinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung durch Darlehen, die von der Freien und Hansestadt Hamburg durch Bürgschaften besichert werden.

Die Förderung erhalten Sie für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau von baulichen Anlagen von Kultureinrichtungen.

Sie erhalten die Förderung als Darlehen.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens 20.000 EUR betragen.

Der höchstzulässige Bürgschaftsbetrag beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Kultureinrichtung saniert historisches Gebäude

Ein als juristische Person organisierter Kulturträger mit Betriebsstätte in Hamburg beantragt ein Darlehen zur Modernisierung und Sanierung seiner baulichen Anlagen. Die Darlehenshöhe muss mindestens 20.000 EUR betragen, der Bürgschaftsbetrag der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Der Träger beteiligt sich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent und sichert eine Nutzung von mindestens 10 Jahren zu.

Verein plant Erweiterung eines Kulturbaus

Ein Verein als Eigentümer einer Kultureinrichtung in Hamburg plant den Ausbau seiner baulichen Anlagen und stellt einen Antrag auf ein Darlehen. Da es sich um eine Erweiterung handelt, muss eine Nutzung von mindestens 20 Jahren sichergestellt werden, und das Bauvorhaben muss von kulturpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein. Das Grundstück liegt innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg und ist nicht durch Flächennutzungs- oder Bebauungspläne infrage gestellt.

Träger sichert Neuausstattung eines Hauses

Ein Kulturträger mit gefestigten wirtschaftlichen Strukturen beantragt ein Darlehen für die Erstausstattung und Einrichtung seiner Räumlichkeiten in Hamburg. Er sichert eine Nutzung von mindestens 10 Jahren zu und bringt Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 Prozent ein. Über die endgültige Bewilligung und den Bürgschaftsbetrag von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten entscheidet die IFB Hamburg.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Bauvorhaben muss von kulturpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein.
  • Sie müssen Ihre Maßnahme auf einem Grundstück innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Das Bauvorhaben darf nicht durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne infrage gestellt sein.
  • Sie müssen sicherstellen, dass die Maßnahme bei Neubau, Umbau oder Erweiterung für mindestens 20 Jahre genutzt wird. Im Fall einer Grundinstandsetzung, Modernisierung oder Erstausstattung/Einrichtung müssen Sie eine Nutzung für mindestens 10 Jahre sicherstellen.
  • Sie müssen in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten sowie eine langfristige Nutzung des Bauobjekts aktuell oder zukünftig sicherstellen.
  • Sie müssen sich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent beteiligen.

Ablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Zunächst lassen Sie die Förderungswürdigkeit Ihres Vorhabens von der Behörde für Kultur und Medien feststellen.

Nach Feststellung der Förderungswürdigkeit stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Anträge müssen in digitaler Form gestellt werden.

Rechtsgrundlage

IFB-Förderkredit Kultur
Behörde für Kultur und Medien

Weblink zum Förderkredit (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Modernisierung Kultureinrichtungen Kultur

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/ifb-foerderkredit-kultur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)

„Der höchstzulässige Bürgschaftsbetrag beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
Branche
Kultur- und Kreativwirtschaft
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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