Programme · Land · Hamburg
IFB-Förderkredit Kultur
Wenn Sie Kultureinrichtungen modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 08.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft
Kurzzusammenfassung
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt Sie bei der Sicherung von Kultureinrichtungen und ihrer Weiterentwicklung durch Darlehen, die von der Freien und Hansestadt Hamburg durch Bürgschaften besichert werden.
Die Förderung erhalten Sie für die Modernisierung, Sanierung und den Ausbau von baulichen Anlagen von Kultureinrichtungen.
Sie erhalten die Förderung als Darlehen.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 20.000 EUR betragen.
Der höchstzulässige Bürgschaftsbetrag beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Kultureinrichtung saniert historisches Gebäude
Ein als juristische Person organisierter Kulturträger mit Betriebsstätte in Hamburg beantragt ein Darlehen zur Modernisierung und Sanierung seiner baulichen Anlagen. Die Darlehenshöhe muss mindestens 20.000 EUR betragen, der Bürgschaftsbetrag der Freien und Hansestadt Hamburg beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten. Der Träger beteiligt sich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent und sichert eine Nutzung von mindestens 10 Jahren zu.
Verein plant Erweiterung eines Kulturbaus
Ein Verein als Eigentümer einer Kultureinrichtung in Hamburg plant den Ausbau seiner baulichen Anlagen und stellt einen Antrag auf ein Darlehen. Da es sich um eine Erweiterung handelt, muss eine Nutzung von mindestens 20 Jahren sichergestellt werden, und das Bauvorhaben muss von kulturpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein. Das Grundstück liegt innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg und ist nicht durch Flächennutzungs- oder Bebauungspläne infrage gestellt.
Träger sichert Neuausstattung eines Hauses
Ein Kulturträger mit gefestigten wirtschaftlichen Strukturen beantragt ein Darlehen für die Erstausstattung und Einrichtung seiner Räumlichkeiten in Hamburg. Er sichert eine Nutzung von mindestens 10 Jahren zu und bringt Eigenmittel in Höhe von mindestens 20 Prozent ein. Über die endgültige Bewilligung und den Bürgschaftsbetrag von bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten entscheidet die IFB Hamburg.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind die im Kulturbereich als juristische Person tätigen Träger beziehungsweise Eigentümer mit Betriebsstätte in Hamburg.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Ihr Bauvorhaben muss von kulturpolitischer Bedeutung und wirtschaftlich tragfähig sein.
- Sie müssen Ihre Maßnahme auf einem Grundstück innerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg durchführen. Das Bauvorhaben darf nicht durch Flächennutzungs- und Bebauungspläne infrage gestellt sein.
- Sie müssen sicherstellen, dass die Maßnahme bei Neubau, Umbau oder Erweiterung für mindestens 20 Jahre genutzt wird. Im Fall einer Grundinstandsetzung, Modernisierung oder Erstausstattung/Einrichtung müssen Sie eine Nutzung für mindestens 10 Jahre sicherstellen.
- Sie müssen in wirtschaftlich transparenten und gefestigten Strukturen arbeiten sowie eine langfristige Nutzung des Bauobjekts aktuell oder zukünftig sicherstellen.
- Sie müssen sich mit Eigenmitteln in Höhe von mindestens 20 Prozent beteiligen.
Ablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Zunächst lassen Sie die Förderungswürdigkeit Ihres Vorhabens von der Behörde für Kultur und Medien feststellen.
Nach Feststellung der Förderungswürdigkeit stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Anträge müssen in digitaler Form gestellt werden.
Rechtsgrundlage
IFB-Förderkredit Kultur
Behörde für Kultur und Medien
Schlagwörter: Modernisierung Kultureinrichtungen Kultur
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/ifb-foerderkredit-kultur.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)
„Der höchstzulässige Bürgschaftsbetrag beträgt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Kultur und Medien Hamburg
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.