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Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten (IFB-WEGfinanz)
Wenn Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen vornehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Quellendatum: 03.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durch Wohnungseigentümergemeinschaften.
Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen.
Die Darlehenssumme kann 5.000 EUR bis 35.000 EUR je Wohnungseigentümerin und Wohnungseigentümer betragen.
Bis zu einem Darlehensbetrag von 20.000 EUR müssen Sie keinen Eigenanteil leisten. Ab einem Betrag von 20.000 EUR bis 33.300 EUR ist ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 %, bis 41.175 EUR in Höhe von mindestens 15 % einzubringen.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte im Rahmen von Wohneigentümergemeinschaften. (Satz aus dem Programmtext)
Das Programm richtet sich an Privatpersonen; für einen Betrieb ist es in der Regel nicht direkt beantragbar.
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Wohnungseigentümerin modernisiert mit Darlehen
Eine Wohnungseigentümerin in Hamburg beteiligt sich an einer von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Modernisierungsmaßnahme. Ihre Hausverwaltung übernimmt die Abwicklung und koordiniert die Finanzierung über die IFB Hamburg. Die Darlehenssumme kann 5.000 EUR bis 35.000 EUR je Wohnungseigentümerin betragen, bis zu einem Betrag von 20.000 EUR ohne Eigenanteil.
Erbbauberechtigter bringt Eigenkapital ein
Ein Erbbauberechtigter in Hamburg ist Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, die eine Instandsetzungsmaßnahme beschließt. Bei einem Darlehensbetrag zwischen 20.000 EUR und bis zu 33.300 EUR ist ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 10 % einzubringen. Die Hausverwaltung ist von den Eigentümerinnen und Eigentümern zur Koordinierung der Finanzierung bevollmächtigt.
Höherer Eigenanteil bei größerem Darlehen
Ein Grundeigentümer in Hamburg plant im Rahmen seiner Wohnungseigentümergemeinschaft eine umfangreichere Sanierung. Bei einem Darlehensbetrag bis zu 41.175 EUR ist ein Eigenkapital in Höhe von mindestens 15 % einzubringen. Die Einschaltung der IFB Hamburg sowie die zentrale Rolle der Hausverwaltung sind Voraussetzung für die Förderung.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte im Rahmen von Wohneigentümergemeinschaften.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Als Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft beschließen Sie die Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahme sowie die Einschaltung der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
- Ihre Hausverwaltung muss eine zentrale Rolle bei der Abwicklung übernehmen.
- Die interessierten Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer müssen die Hausverwaltung zur Koordinierung der Finanzierung bevollmächtigen.
Antragsverfahren
Förderrichtlinie der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen vom 20. Dezember 2021.
Ablauf
Richten Sie Ihren Antrag über die Hausverwaltung unter Verwendung der Antragsformulare an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Rechtsgrundlage
IFB-WEGfinanz
Förderrichtlinie für die Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften bei Modernisierungsprojekten
Gültig ab 20. Dezember 2021
[?]
1. Was ist das Ziel der Förderung?
Die IFB Hamburg bietet günstige Finanzierungsmittel für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen. Viele Wohnungseigentümergemeinschaften mit niedrigerem Finanzierungsbedarf können nur schwer von Baufinanzierungsdarlehen profitieren. Deshalb erleichtert die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) mit dem Programm IFB-WEGfinanz den Einsatz von Finanzierungsmitteln zwischen 5.000,00 EUR und 35.000,00 EUR je Wohnungseigentümer.
Für Maßnahmen in Verbindung mit der Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG) bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Energie mit bis zu 35.000,00 EUR an. Für übrige Maßnahmen an der Wohnungseigentümergemeinschaft bietet die IFB ein Modernisierungsdarlehen Standard mit bis zu 25.000,00 an. Die Konditionen der Modernsierungsdarlehen orientieren sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und können auf der Homepage abgerufen werden.
Die vereinfachte Antragstellung kann für folgende Programme genutzt werden:
- IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal EUR 25.000,00
- IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal EUR 35.000,00
- KFW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal EUR 25.000,00
Diese Darlehen können mit den Zuschüssen der IFB Hamburg aus den Programmen Wärmeschutz im Gebäudebestand und Barrierefreier Umbau sowie den Bundesprogrammen für Effiziente Gebäude kombiniert werden.
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) gefördert werden, umfassen:
- Modernisierung und Instandsetzung, z.B. Wohnungszuschnitt, Sanitärinstallation
- Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen nach einem Teilrückbau z.B. Dachaufbau
- Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z.B. von Balkonen/Loggien
- Balkonsanierung
- Barrierereduzierung, z.B. Nachrüstung von Aufzügen, Optimierung Wohnungszuschnitt
- Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern (ab 3 Wohneinheiten), z.B. Schaffung von Grünanlagen, gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
- Verbesserung Energieeffizienz, z.B. Dämmung, Fenstererneuerung, Austausch von Zentralheizungsanlagen oder deren Komponenten einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen
- Sonstige Baumaßnahmen, z.B. Hochwasserschutz, Lärmschutz, Radonsanierung, Sanierung von Abwasserkanälen einschließlich Dichtheitsprüfung
Ausgeschlossene Maßnahmen
- Contracting-Vorhaben
- Maßnahmen an Ferien- und Wochenendhäusern
Maßnahmen, die mit dem IFB-Modernisierungsdarlehen Energie gefördert werden, umfassen:
- Maßnahmen und Kosten, für die eine Bundesförderung für Effiziente Gebäude (BEG – Zuschuss) beantragt wird, z.B.
- Komplettsanierung zum Effizienzhaus oder
- Einzelmaßnahmen sowie Baubegleitung
2. Wer kann Anträge stellen?
Anträge können Grundeigentümer oder Erbbauberechtigte (Wohnungseigentümer) stellen. Die Abwicklung der Antragstellung für alle interessierten Eigentümer übernimmt und koordiniert die Hausverwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft.
3. Welche Maßnahmen werden wie gefördert?
Durch ein vereinfachtes Antrags- und Prüfverfahren können Finanzierungsmittel mit zinsgünstigten Konditionen für Darlehensbeträge (je Wohnungseigentümer) zwischen 5.000,00 EUR und 35.000,00 EUR genutzt werden. Eine grundbuchliche Sicherung der Darlehens erfolgt nicht.
3.1 Eigenkapitalanforderungen
Bei Darlehen bis 20.000,00 EUR müssen die Wohnungseigentümer kein Eigenkapital einbringen, bei darüber hinausgehenden Investitionen sind folgende Eigenmittel erforderlich:
| Kosten je Wohnungseigentümer bzw. Kreditnehmereinheit | Einzubringende Eigenmittel | Maximaler KfW-Darlehensbetrag über IFB-WEGfinanz |
| bis 20.000,00 EUR | „ | max. 20.000,00 EUR |
| bis 33.300,00 EUR | mind. 10% | max. 30.000,00 EUR |
| bis 41.175,00 EUR | mind. 15% | max. 35.000,00 EUR |
4. Wie sind die Konditionen“
Die Konditionen entsprechen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschluss geltenden Konditionen der KfW und der IFB-Modernisierungsdarlehen Standard und Energie. Die Darlehenslaufzeiten/Konditionen/Zinsen und Zinsbindung zum IFB-Modernsierungsdarlehen Standard entnehmen Sie der Produktinformation zum IFB-Modernsierungsdarlehen. Die Darlehenslaufzeiten/Konditionen/Zinsen und Zinsbindung zum IFB-Modernsierungsdarlehen Energie entnehmen Sie dem Anhang 2.
Bei diesem Förderprogramm wird keine Verwaltungsgebühr für die Bewilligung und Amtshandlungen im Rahmen der Verwaltung der Fördermittel gemäß der Gebührenordnung für die Hamburgische Investitions- und Förderbank erhoben (Nr. 1 der Anlage zur Gebührenordnung). Alle übrigen Gebühren der Gebührenordnung werden erhoben.
5. Welche Rechtsgrundlage gilt?
Aufgrund von § 2 Abs. 4 des Gesetzes über die Wohnraumförderung in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgisches Wohnraumförderungsgesetz – HmbWoFG) erlässt die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt diese Förderrichtlinie. Die Förderung erfolgt als besondere Wohnraumförderung. Die jeweiligen Fördermaßnahmen werden gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über die Hamburgische Investition- und Förderbank (IFB-Gesetz) von der IFB Hamburg durchgeführt.
6. Wo kann man die Förderung beantragen?
Die IFB Hamburg berät Sie bei allen Fragen zur Förderung und begleitet Sie beim Antrags-verfahren. Informationen zu allen Programmen der IFB Hamburg sowie Förderrichtlinien und Formulare finden Sie unter www.ifbhh.de.
Hamburgische Investitions- und Förderbank
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. 040/248 46-0
Fax 040/248 46-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de
Beratungstermine – nur nach telefonischer Absprache – in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag 08.00–17.00 Uhr
Freitag 08.00–15.00 Uhr
Schlagwörter: Wohnungssanierung Wohnungsmodernisierung Energieeffizienz WEG Eigentümergemeinschaft
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/ifb-wegfinanz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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