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InnoRampUp – Zuschüsse für Hamburger Deep-Tech-Startups

Wenn Sie im Bereich Deep Tech eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 50 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 06.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

80–100 % Förderung Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg unterstützt innovative Existenzgründungen und junge, innovative Unternehmen im Deep-Tech-Bereich, die höchstens 2 Jahre alt sind.

Gefördert werden technologiebasierte Startups mit hohem Deep-Tech-Fokus, die nicht älter als zwei Jahre sind, etwa aus den Bereichen Life Science, MedTech, Greentech oder Biotech, und die durch einen hohen technologischen Innovationsgrad, basierend auf eigener IPund häufig aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (beispielsweise Patente, Prototypen), überzeugen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Förderung erfolgt in bis zu 3 Etappen.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

80–100 % Förderung

MedTech-Startup in Hamburg bringt patentierten Prototyp an den Markt

Antragsteller: Ein junges MedTech-Startup mit Sitz und Büro in Hamburg, das laut Handelsregister weniger als 2 Jahre besteht, beantragt die Förderung.

Ausgangslage: Das Startup hat auf Basis eigener Forschung ein Patent und einen Prototyp entwickelt, und ein erstes Pilotprojekt mit einem Kunden läuft. Wegen der Neuartigkeit der Technologie bestehen besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.

Vorhaben: Das Startup will die Konzeption seines Produkts weiterführen und die Markteinführung vorbereiten. Das Vorhaben baut auf der eigenen IP auf und hat ein erkennbares Marktpotenzial über dem Fördervolumen. Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen.

Förderung: Das Land Hamburg kann innovative Deep-Tech-Startups mit einem Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben unterstützen, pro Vorhaben höchstens 150.000 Euro. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 100.000 Euro kann das Startup in dieser Beispielrechnung bis zu 90.000 Euro erhalten. Die Auszahlung erfolgt nach dem Ausgabenerstattungsprinzip in bis zu 3 Etappen; die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: In diesem Beispiel trägt das Startup 10.000 Euro selbst. Zu nicht förderfähigen Ausgaben gilt: Der Programmtext nennt dazu nichts.

Weg zum Antrag:

  1. Voraussetzungen und Bedingungen bei der IFB Hamburg klären
  2. Antrag bei der IFB Hamburg vor Beginn des Vorhabens stellen
  3. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet
  4. Ausgaben nachweisen; die Erstattung erfolgt in bis zu 3 Etappen

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) und kleine Unternehmen (unter 50).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Gründung im Bereich MedTech in Hamburg

Eine Existenzgründerin plant in Hamburg ein Startup im Bereich MedTech, das auf einem eigenen Patent basiert. Sie beantragt den Zuschuss für ihr Vorhaben, mit dem sie noch nicht begonnen hat. Gefördert werden bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 150.000 EUR.

Junges Biotech-Unternehmen mit ersten Kunden

Ein Biotech-Unternehmen mit Sitz in Hamburg besteht laut Handelsregister weniger als 2 Jahre und beschäftigt weniger als 50 Mitarbeitende. Es hat bereits erste Kunden gewonnen und weist damit eine Marktvalidierung auf. Für die weitere Markteinführung beantragt es einen Zuschuss von bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 150.000 EUR.

Greentech-Prototyp vor der Markteinführung

Ein Greentech-Startup in Hamburg hat einen Prototypen entwickelt, der auf wissenschaftlicher Forschung aufbaut. Wegen der Neuartigkeit bestehen besondere Risiken bei Konzeption und Markteinführung. Das Unternehmen beantragt den Zuschuss, der in Etappen erfolgen kann, bevor mit dem Vorhaben begonnen wird.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg.
  • Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (zum Beispiel Büro).
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Das Vorhaben weist einen hohen technologischen Innovationsgrad auf, basierend auf eigener IP und meistens aufbauend auf wissenschaftlicher Forschung (zum Beispiel Patente, Prototypen).
  • Das Vorhaben verfügt über eine Marktvalidierung durch erste Kunden, Pilotprojekte oder bereits erzielte Umsätze und weist ein erkennbares Marktpotenzial auf, das über dem Fördervolumen liegt.
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Antragsverfahren

Förderrichtlinie der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) vom 1. Juli 2014, Stand 1. Januar 2024.

Ablauf

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoRampUp Programms (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

InnoRampUp
Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen
Gültig ab: 01.07.2014
Stand: 01.09.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Existenzgründungsförderung Innovationsförderung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/inno-ramp-up.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

80–100 % Förderung
bis zu 90 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 % der förderfähigen Ausgaben, pro Vorhaben jedoch maximal 150.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Einheitlich bis zu 90 %, max. 150.000 EUR.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
Unternehmensalter
1 Jahr; 2 Jahre; jünger als 1 Jahr
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung; Gründung von Technologieunternehmen; Patentierung und Verwertung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Team InnoRampUp der Innovationsstarter GmbH
IFB Innovationsstarter GmbH
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
innorampup@innovationsstarter.com
innovationsstarter.com/

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