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InnoFinTech – Zuschüsse für innovative Hamburger FinTech-Startups

Wenn Sie eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 3 Jahre alt ist, und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, und Ihr Startup weniger als 50 Mitarbeitende hat, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 27.07.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg unterstützt insbesondere FinTechs und InsurTechs von der Vorgründung bis zur mittleren Entwicklungsphase sowie Startups angrenzender Segmente mit eindeutigem Finanzbezug, sofern diese höchstens 3 Jahre alt sind.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt pro Vorhaben maximal 200.000 EUR und erfolgt über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführende Links).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße laut Quelle: Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte) und kleine Unternehmen (unter 50).
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

FinTech-Gründung in Hamburg entwickelt neues Geschäftsmodell

Eine Gründerin plant in Hamburg ein FinTech-Startup mit einem neuartigen Geschäftsmodell im Zahlungsverkehr. Das Unternehmen hat weniger als 50 Mitarbeitende und ihren Sitz noch nicht gegründet, mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen. Sie beantragt einen Zuschuss, der pro Vorhaben maximal 200.000 EUR beträgt und über das Ausgabenerstattungsprinzip erfolgt.

InsurTech-Startup mit neuer Technologie

Ein InsurTech-Unternehmen mit Sitz in Hamburg besteht laut Handelsregister weniger als 3 Jahre und setzt neue Technologien zur Risikobewertung ein. Der Jahresumsatz liegt unter 10 Millionen EUR, und die wesentlichen Aktivitäten finden in Hamburg statt. Das Unternehmen beantragt einen Zuschuss, dessen Höhe pro Vorhaben maximal 200.000 EUR beträgt, die Förderung erfolgt normalerweise in bis zu 3 Etappen.

Startup mit Finanzbezug in mittlerer Entwicklungsphase

Ein Startup angrenzend an den FinTech-Bereich mit eindeutigem Finanzbezug befindet sich in der mittleren Entwicklungsphase und hat seinen Sitz in Hamburg. Es beschäftigt weniger als 50 Mitarbeitende einschließlich der tätigen Gründerinnen und Gründer. Da mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde, beantragt das Unternehmen einen Zuschuss über das Ausgabenerstattungsprinzip.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie Unternehmen, die laut Handelsregistereintrag weniger als 3 Jahre bestehen, weniger als 50 Mitarbeitende (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) beschäftigen und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Millionen EUR (10.000.000 EUR) aufweisen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Der geplante oder bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg und die wesentlichen Unternehmensaktivitäten finden in Hamburg statt (auch Ansiedlungen und Tochtergesellschaften sind möglich).
  • Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
  • Das Vorhaben weist mindestens einen mittleren Innovationsgrad gegenüber dem Marktstandard auf, basierend auf neuartigen Geschäftsmodellen oder dem Einsatz neuer Technologien.
  • Es bestehen gute wirtschaftliche Erfolgsaussichten sowie ein klares Verständnis für den Zielmarkt
  • Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben noch nicht begonnen.

Ablauf

Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoFintech Programms (siehe weiterführende Links).

Hinweise zum Verfahren

Reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 31.10.2026 ein.

Rechtsgrundlage

InnoFinTech
Förderrichtlinie für junge innovative Unternehmen und Existenzgründungen im Bereich FinTech
Stand: 01.11.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Existenzgründungsförderung Innovationsförderung FinTech InsurTech LegalTech PropTech

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/innofintech.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Existenzgründer/in; Unternehmen
Förderbereich
Existenzgründung und -festigung; Forschung und Innovation (themenoffen); Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte)
Unternehmensalter
1 Jahr; 2 Jahre; 3 Jahre; 4 Jahre; 5 Jahre
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Existenzgründung und -festigung
Festigungsinvestitionen; Gründungsinvestitionen
Forschung und Innovation (themenoffen)
Forschung und Entwicklung; Gründung von Technologieunternehmen; Patentierung und Verwertung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Team InnoFinTech der Innovationsstarter GmbH
IFB Innovationsstarter GmbH
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
innofintech@innovationsstarter.com
innovationsstarter.com/

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