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InnoImpact – Zuschüsse für innovative Startups im Bereich Social Entrepreneurship
Wenn Sie im Bereich Social Entrepreneurship eine Existenzgründung planen oder Ihr Startup höchstens 2 Jahre alt ist, maximal 10 Mitarbeitende hat und der Unternehmenssitz in Hamburg ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 17.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt innovative Gründerteams und Einzelgründerinnen und -gründer im Bereich Social Entrepreneurship in der Vorgründungs- oder sehr frühen Gründungsphase durch einen Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den mit dem Gründungsvorhaben verbundenen Kosten.
Gefördert werden soziale Unternehmen aller Branchen mit Gemeinwohlorientierung, die gesellschaftliche Probleme durch soziale oder ökologische Innovationen lösen und dabei einen klaren Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen leisten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe der Förderung beträgt pauschal je Person 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate. Der Höchstbetrag pro Gründung beträgt jedoch höchstens 75.000 EUR bei Gründungsteams beziehungsweise 45.000 EUR bei Einzelgründungen.
Je Gründerteam werden maximal 3 Personen gefördert.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) und die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Einzelgründerin startet soziales Geschäftsmodell
Eine Einzelgründerin mit Hauptwohnsitz in Hamburg plant ein Vorhaben, das ein gesellschaftliches Problem durch eine soziale Innovation löst und einen Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen leistet. Sie hat mit dem Vorhaben noch nicht begonnen und beantragt den Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Gründungskosten. Die Förderung beträgt bis zu 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate, der Höchstbetrag liegt bei höchstens 45.000 EUR.
Gründungsteam mit ökologischem Geschäftsmodell
Ein Gründungsteam mit Sitz und wesentlichen Aktivitäten in Hamburg entwickelt ein Geschäftsmodell, bei dem der gesellschaftliche Zweck klar vor der Gewinnmaximierung steht und die Gemeinwohlorientierung langfristig verankert ist. Für bis zu 3 geförderte Personen beantragt das Team den Zuschuss; je Person sind bis zu 2.500 EUR pro Monat bei Vollzeit für maximal 18 Monate möglich, der Höchstbetrag für die Gründung liegt bei höchstens 75.000 EUR.
Junges Startup ohne bisherige Marktreife
Ein Startup in Hamburg, das laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre besteht und weniger als 10 Mitarbeitende hat, sieht aufgrund der Neuartigkeit seines Ansatzes besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung. Da ein zumindest teilweise umsatzgestütztes Finanzierungsmodell und realistische Erfolgsaussichten bestehen, beantragt das Team den Zuschuss zum Lebensunterhalt und zu den Vorhabenkosten.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden (einschließlich tätigen Gründerinnen und Gründern) und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) und die laut Handelsregistereintrag weniger als 2 Jahre bestehen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Der geplante beziehungsweise bestehende Unternehmenssitz ist Hamburg, natürliche Personen haben ihren Hauptwohnsitz in Hamburg.
- Die wesentlichen Unternehmensaktivitäten (zum Beispiel Büro) finden in Hamburg statt.
- Das Vorhaben fokussiert sich auf die Lösung eines gesellschaftlichen Problems durch eine soziale oder ökologische Innovation und leistet dabei einen klaren Beitrag zu den UN-Nachhaltigkeitszielen.
- Es bestehen aufgrund der Neuartigkeit besondere Risiken bei der weiteren Konzeption und Markteinführung.
- Der gesellschaftliche Zweck des Vorhabens steht klar vor der Gewinnmaximierung.
- Die Gemeinwohlorientierung ist langfristig im Geschäftsmodell verankert.
- Es bestehen realistische Erfolgsaussichten durch Marktpotenzial und ein zumindest teilweise umsatzgestütztes Finanzierungsmodell (weitere Finanzierungsoptionen sind auch möglich).
- Sie haben mit dem zu fördernden Vorhaben zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen.
Ablauf
Ansprechpartner und Informationen finden Sie auf der Webseite des InnoImpact Programms (siehe weiterführende Links).
Rechtsgrundlage
InnoImpact
Förderprogramm für innovative Startups im Bereich Social Entrepreneurship
Gültig ab: 01.10.2023 (Stand: 01.01.2024)
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Finanzierung Existenzgründer Kapital Gründung Gründungsphase Social Entrepreneurship
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/innoimpact.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Existenzgründer/in
- Förderbereich
- Existenzgründung und -festigung; Unternehmensfinanzierung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Team InnoImpact der Innovationsstarter GmbH
IFB Innovationsstarter GmbH
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
innoimpact@innovationsstarter.com
innovationsstarter.com/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.