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Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg

Wenn Sie als Unternehmen für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Quellendatum: 17.01.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) entlastet Sie als Unternehmen mit einer Bürgschaft von Ihrem Kreditrisiko.

Die Bürgschaft bekommen Sie zur Finanzierung von herausragenden Investitionen, Innovationen oder Sanierungen.

Die Förderung steht für Maßnahmen von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen bereit. Darüber hinaus werden Vorhaben unterstützt in den Bereichen

  • Luftfahrt,
  • Logistik,
  • Life Science,
  • Medien und IT,
  • Erneuerbare Energien,
  • Maritime Wirtschaft,
  • Gesundheitswirtschaft,
  • Kreativwirtschaft.

Die Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 60 %, in Ausnahmefällen bis zu 80 % der Kreditsumme.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Unternehmen. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei einem Kredit von 100.000 € würde die Bürgschaft bzw. Garantie bis zu 80 % absichern, also höchstens 80.000 € des Ausfallrisikos. Den Kredit zahlen Sie selbst an die Bank zurück; die Bürgschaft ist kein Zuschuss.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Technologieorientiertes Unternehmen sichert Investitionskredit ab

Ein technologieorientiertes Unternehmen mit Sitz in Hamburg plant eine herausragende Investition, verfügt aber nicht über ausreichende Sicherheiten für den benötigten Kredit. Es beantragt bei der IFB Hamburg eine Landesbürgschaft, die normalerweise bis zu 60 % der Kreditsumme abdeckt. Die Gesellschafter des Unternehmens müssen sich in Höhe des Kreditbetrages selbstschuldnerisch verbürgen.

Betrieb der maritimen Wirtschaft finanziert Sanierung

Ein Betrieb der maritimen Wirtschaft in Hamburg benötigt einen Kredit zur Sanierung, kann diesen aber nicht ausreichend besichern. Über die Landesbürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg wird das Kreditrisiko teilweise abgedeckt, in Ausnahmefällen bis zu 80 % der Kreditsumme. Die Maßnahme soll zur Sicherung von Arbeitsplätzen im Unternehmen beitragen.

Logistikunternehmen nutzt Bürgschaft für Innovation

Ein Logistikunternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg will eine Innovation umsetzen und stellt dafür einen Kreditantrag. Da die eigenen Sicherheiten nicht ausreichen, beantragt das Unternehmen eine Bürgschaft der IFB Hamburg. Der Kredit soll zudem, wenn möglich, über die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg besichert werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Landesbürgschaft der Freien und Hansestadt Hamburg ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Anträge stellen können Sie als Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
  • Die Maßnahmen sollen zur Schaffung und/oder Sicherung von Arbeitsplätzen dienen.
  • Als Kreditnehmerin/Kreditnehmer müssen Sie den Kredit so gut wie möglich besichern.
  • Die Gesellschafter Ihres Unternehmens müssen bereit sein, sich in der Höhe des Kreditbetrages selbstschuldnerisch zu verbürgen.
  • Wenn möglich, müssen Sie Ihren Kredit über die Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg besichern.

Antragsverfahren

Informationsblatt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Stand September 2016.

Ablauf

Für eine Bürgschaft wenden Sie sich bitte an die IFB Hamburg, Abteilung Wirtschaft und Umwelt.

Rechtsgrundlage

Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg
? Allgemeine Informationen „

(Stand September 2016)

Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen. Die Hamburgische Investitions- und Förderbank – IFB – bereitet die Entscheidung über die Gewährung einer Landesbürgschaft vor und ist Ansprechpartner für alle Fragen. Im Folgenden werden häufig gestellte Fragen zum Thema Landesbürgschaften beantwortet. Dieses Informationsblatt kann dabei nur wesentliche Eckpunkte darstellen. Daher bleibt ein Gespräch zwischen dem Kreditinstitut und/oder dem Unternehmen mit der IFB zur grundsätzlichen Klärung, ob eine Landesbürgschaft in einem konkreten Fall in Frage kommt, unabdingbar.

Wann kommen Landesbürgschaften in Frage“

Die Landesbürgschaften werden übernommen, wenn dadurch im Interesse Hamburgs liegende volkswirtschaftlich förderungswürdige Maßnahmen ermöglicht werden. Volkswirtschaftlich förderungswürdig sind zum Beispiel herausragende Investitionen, Innovationen oder Sanierungen, die wesentlich zur Arbeitsplatzschaffung und/oder -sicherung in Hamburg beitragen. Die Landesbürgschaften werden insbesondere gewährt zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen und zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft um Wachstums- und Entwicklungspotentiale für Hamburg zu erschließen.

Landesbürgschaften kommen jedoch nur dann in Frage, wenn Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht möglich sind. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Bürgschaftsbeträge über 1,25 Mio. EUR benötigt werden oder die Bürgschaft zugunsten eines großen Unternehmens zu übernehmen ist.

Wer kann einen Antrag auf die Gewährung einer Landesbürgschaft stellen?

Ein Antrag ist durch den den Kreditgeber (Kreditinstitut im Sinne des § 1 Kreditwesengesetz) gemeinsam mit dem Unternehmen zu stellen. Der Kreditgeber ist bereit, das Vorhaben/das Unternehmen grundsätzlich zu begleiten. Aufgrund von fehlenden banküblichen Sicherheiten kommt er jedoch ohne Bürgschaft nicht zu einer positiven Kreditentscheidung.

In welcher Form und Höhe werden Landesbürgschaften gewährt?

Landesbürgschaften werden als modifizierte Ausfallbürgschaften gewährt. Der Bürgschaftsprozentsatz beträgt bis zu 60%, in zu begründenden Ausnahmefällen sind bis zu 80%ige Bürgschaften möglich. Der Kreditgeber muss also regelmäßig mindestens 40% des Kredites im eigenen Risiko gewähren.

Sondersicherheiten für diesen Teil des Kredites sind nicht möglich.

Kann die Landesbürgschaft andere Kreditsicherheiten ersetzen?

Nein. Der Kredit, der durch eine Landesbürgschaft abgesichert werden soll, muss bestmöglich an allen vorhandenen Sicherheiten besichert werden. Auch wird grundsätzlich vorausgesetzt, dass die Gesellschafter des Unternehmens bereit sind, sich in Höhe des Kreditbetrages selbstschuldnerisch zu verbürgen.

Welche rechtlichen Bestimmungen sind für die Gewährung einer Landesbürgschaft maßgeblich?

Ob und unter welchen Bedingungen eine Landesbürgschaft gewährt werden kann, hängt von den umfangreichen beihilferechtlichen Regelungen der Europäischen Kommission und den haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg ab. Beihilferechtliche Vorgaben ergeben sich insbesondere aus der Bürgschaftsmitteilung, der allgemeinen De-minimis-Verordnung und den Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfeleitlinien. Zu beachten sind auch Vorgaben sektoraler beihilferechtlicher Regelungen der Europäischen Kommission.

Wer entscheidet über die Gewährung einer Landesbürgschaft?

Die Entscheidung über die Gewährung einer Landesbürgschaft trifft die Kreditkommission, deren Mitglieder von der Bürgerschaft gewählt werden.

Wie sieht das Antragsverfahren aus?

Zunächst führt die IFB mit dem Kreditgeber und/oder dem Unternehmen ein erstes Gespräch, um zu klären, ob in dem konkreten Fall eine Bürgschaft grundsätzlich in Frage kommen kann. In diesem Gespräch werden ggf. auch die Antragsunterlagen überreicht. Zur formellen Antragstellung müssen Unternehmen und Kreditgeber die im „Merkblatt für die Gewährung von Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg“ verzeichneten Unterlagen gemeinsam einreichen. Anschließend prüft die IFB die eingereichten Unterlagen und verhandelt mit dem Kreditgeber und dem Unternehmen mögliche Bürgschaftsbedingungen. Die Kreditkommission entscheidet auf der Basis einer Vorlage der IFB über die Gewährung der Landesbürgschaft und die konkreten Bürgschaftsbedingungen. Der Sicherheitsleistungsvertrag wird schließlich zwischen Kreditgeber, Unternehmen und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossen.

Dieses Entscheidungsverfahren nimmt aufgrund der Komplexität der zu prüfenden Sachverhalte und der notwendigen Gremienbefassung einige Zeit in Anspruch, daher sollten Kreditgeber und Unternehmen in jedem Fall rechtzeitig den Kontakt zur IFB aufnehmen. Eine nachträgliche Verbürgung eines bereits gewährten Kredites ist nicht möglich.

Entstehen dem Unternehmen durch die Landesbürgschaft Kosten?

Ja. Nach formeller Antragstellung, die Voraussetzung für den Beginn der Prüfung des Falles durch die IFB ist, wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Bei Anträgen auf die Vorprüfung einzelner Fördervoraussetzungen vor formeller Antragstellung sowie bei Änderungsanträgen bezüglich bereits beschlossener Landesbürgschaften wird ebenfalls ein Bearbeitungsentgelt erhoben. Außerdem werden nach Übernahme der Landesbürgschaft ein laufendes Entgelt und ggf. ein Bereitstellungsentgelt fällig. Eine definitive Festlegung der Höhe des laufenden Entgeltes kann erst nach erfolgter beihilferechtlicher Prüfung erfolgen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Entgeltmerkblatt für Landesbürgschaften.

Wer steht als Ansprechpartner für Kreditinstitute und Unternehmen zur Verfügung?

Erster Ansprechpartner für die Vereinbarung eines Erstgespräches ist:

Michael Feldmeier
Hamburgische Investitions- und Förderbank – IFB ?
Abteilung Wirtschaft und Umwelt
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Telefon: 0049 40 24846 170
Fax: 0049 40 24846 56 170
E-Mail: m.feldmeier@ifbhh.de
Internet: https://www.ifbhh.de

Schlagwörter: Absicherung Mittelstand Unternehmensfinanzierung Wettbewerbssicherung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/landesbuergschaft-hamburg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Bürgschaft/Garantie)

„Die Bürgschaft beträgt normalerweise bis zu 60 %, in Ausnahmefällen bis zu 80 % der Kreditsumme.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Bürgschaft
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Unternehmen
Förderbereich
Unternehmensfinanzierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Unternehmensfinanzierung
Betriebliche Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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