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Meisterprämie
Wenn Sie in Hamburg die Meisterprüfung oder eine ähnliche Fortbildungsprüfung bestehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.
Quellendatum: 12.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie mit einer Prämie, wenn Sie erfolgreich eine Aufstiegsfortbildung abschließen. Dazu gehören die Meisterprüfung und andere Qualifikationen, beispielsweise der Abschluss als Fachwirtin oder Fachwirt oder technische Betriebswirtin oder technischer Betriebswirt.
Sie erhalten die Förderung als Prämie.
Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.000.
Reichen Sie Ihren Antrag bitte spätestens 3 Monate nach der bestandenen Prüfung bei der Handwerkskammer Hamburg ein (entscheidend ist das Datum des Prüfungszeugnisses).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss des DQR-Niveaus 6 und 7 (Deutscher Qualifikationsrahmen) nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Meisterprüfung im Handwerk bestanden
Ein Handwerksgeselle mit Hauptwohnsitz in Hamburg besteht seine Meisterprüfung vor der zuständigen Stelle in Hamburg. Er reicht seinen Antrag spätestens 3 Monate nach der bestandenen Prüfung bei der Handwerkskammer Hamburg ein. Die Höhe der Förderung beträgt EUR 1.000.
Fachwirtin schließt Aufstiegsfortbildung ab
Eine Beschäftigte mit Arbeitsort in Hamburg legt erfolgreich die Prüfung zur Fachwirtin ab. Da ihr Prüfungszeugnis von einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hamburg stammt und ihr Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsfeststellung in Hamburg lag, kann sie die Prämie in Höhe von EUR 1.000 beantragen.
Technischer Betriebswirt reicht Antrag ein
Ein technischer Betriebswirt mit Hauptwohnsitz in Hamburg hat seine Fortbildungsprüfung des DQR-Niveaus 6 oder 7 bestanden. Er stellt seinen Antrag bei der Handwerkskammer Hamburg, wobei das Datum des Prüfungszeugnisses für die Frist von 3 Monaten entscheidend ist.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung für einen Fortbildungsabschluss des DQR-Niveaus 6 und 7 (Deutscher Qualifikationsrahmen) nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg gelegen haben.
- Sie müssen die Prüfung vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis erhalten haben. Das gilt nicht, wenn diese Prüfung in Hamburg nicht abgenommen werden kann.
Antragsverfahren
Richtlinie der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 1.1.2023, Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung (MBlSchul) Nr. 1 vom 10.1.2023, S. 28.
Rechtsgrundlage
Richtlinie zur Förderung einer Meisterprämie
vom 1. Januar 2023
1. Förderungszweck und Rechtsgrundlagen
Zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses ist es notwendig, Anreize zu schaffen, damit sich Menschen beruflich weiterbilden und ihre Qualifikation erhöhen. Hamburg benötigt diesen qualifizierten Nachwuchs zur Sicherung von Qualität und Ausbildung und zur Stärkung von Wirtschaft und Handwerk.
Die Freie und Hansestadt Hamburg will mit der Meisterprämie für Talente und Nachwuchskräfte daher Anreize schaffen, sich beruflich weiterzubilden.
Gewährt wird eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meister- oder Fortbildungsprüfung. Die Freie und Hansestadt Hamburg gewährt die Meisterprämie nach den Maßgaben dieser Richtlinie und den allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg. Ein Rechtsanspruch auf die Meisterprämie besteht nicht. Sie wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
2. Zielgruppe und Fördervoraussetzungen
(1) Gefördert werden die Absolventinnen und Absolventen einer erfolgreichen Aufstiegsfortbildungsprüfung, wenn
a. der Fortbildungsabschluss dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet wurde und
b. der Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgte.
(2) Die Prüfung muss vor einer fachlich und örtlich zuständigen Stelle in der Freien und Hansestadt Hamburg abgelegt und von dieser ein Zeugnis ausgestellt worden sein. Dies gilt nicht, sofern diese Prüfung in Hamburg nicht oder nicht innerhalb von vier Monaten nach Abschluss der Fortbildung abgenommen werden kann.
(3) Der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort müssen zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Hamburg liegen.
(4) Der Antrag muss spätestens 3 Monate nach insgesamt bestandener Prüfung (Datum des Prüfungszeugnisses) gestellt werden (Ausschlussfrist).
(5) Bei fachlich unterschiedlichen Aufstiegsfortbildungsabschlüssen kann die Meisterprämie je Erfolgreichem Abschluss gewährt werden.
3. Höhe der Meisterprämie
Die Meisterprämie wird je bestandener Abschlussprüfung einmalig in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetrag gewährt. Sie beträgt 1.000 Euro.
4. Förderungsempfänger
Empfänger ist die Handwerkskammer (Bewilligungsstelle), die die Mittel im Rahmen der Durchführung an die Absolventinnen und Absolventen nach Nr. 2 dieser Richtlinie weiterleitet.
5. Verfahren
(1) Der Antrag auf Gewährung der Meisterprämie ist nach den Vorgaben der Bewilligungsstelle einzureichen. Die zur Verfügung gestellten Formulare sind zu verwenden.
(2) Die Antragstellerin bzw. der Antragsteller müssen bei der Antragstellung bestätigen, dass sie für den gleichen Aufstiegsfortbildungsabschluss eine Meisterprämie oder einen vergleichbaren Zuschuss weder bei einer anderen Stelle beantragt noch dort erhalten haben. Sie müssen ihr Einverständnis erklären, dass die Bewilligungsstelle berechtigt ist, bei für gleichartige Prämien zuständigen Stellen dazu Erkundigungen einzuholen.
(3) Bewilligungsstelle ist die Geschäftsstelle Meisterprämie in der Handwerkskammer Hamburg:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle Meisterprämie
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Meisterprämie Hamburg - Handwerkskammer Hamburg (hwk-hamburg.de)
E-Mail: meisterpraemie@hwk-hamburg.de
(4) Die Bewilligungsstelle erhält die erforderlichen Mittel für die Auszahlung der gewährten Prämien auf Basis der Bewilligungen für die Prämienempfangenden, sobald eine entsprechende Mittelabforderung der Handwerkskammer Hamburg dem HIBB vorgelegt wird. Das HIBB überweist anschließend umgehend den entsprechenden Betrag auf das Konto der Handwerkskammer Hamburg.
(5) Die Handwerkskammer Hamburg verpflichtet sich, für Prüfungszwecke alle relevanten Schriftstücke zur Einsicht zur Verfügung zu stellen.
6. Statistik
Über die bewilligten Meisterprämien wird durch die Bewilligungsstelle eine Statistik geführt. Die Statistik wird quartalsweise an die für das BBiG und. die HwO zuständige oberste Landesbehörde übermittelt sowie auf der Homepage zur Meisterprämie veröffentlicht. Die Statistik enthält folgende Merkmale: Mit der Meisterprämie geförderter Abschluss, Hauptwohnsitz, Ort der Betriebsstätte, Bei Werten < 3 erfolgt die Angabe ?0".
7. Schlussbestimmung
Diese Richtlinie tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung, frühestens jedoch am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2024.
Schlagwörter: Fachkräftesicherung Weiterbildung Meisterprüfung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/meisterpraemie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Weiterbildung von Unternehmern und Selbstständigen; Weiterbildung von Arbeitnehmern
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Handwerkskammer Hamburg
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel. 040 35905799
Fax 040 35905208
meisterpraemie@hwk-hamburg.de
www.hwk-hamburg.de/
Weiterführende Links
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