Programme · Land · Hamburg

Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen

Hamburg unterstützt die Modernisierung von Mietwohnungen ab 3 Wohneinheiten mit 3 Förderprogrammen (A, B, C), die modular aufgebaut sind.

Quellendatum: 19.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Es gibt Einmalzuschüsse für Grundmodule und Ergänzungsmodule. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen können Sie zinsvergünstigte Darlehen mit laufenden Zuschüssen erhalten.

Nähere Informationen finden Sie in den einzelnen Förderporgrammen (siehe weiterführende Links).

Die Förderung aus den Modernisierungsprogrammen A, B und C ist in der Regel kombinierbar mit Bundesförderungen (BEG) sowie anderen Förderangeboten der IFB Hamburg.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Eigentümer modernisiert Mietwohngebäude

Ein Eigentümer eines Mietwohngebäudes mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten in Hamburg beantragt einen Zuschuss für Modernisierungsmaßnahmen. Dafür lässt er einen Hamburger Energiepass erstellen und hält die technischen Vorgaben ein. Die geförderten Wohnungen unterliegen anschließend Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Erbbauberechtigter nutzt Darlehen mit Zuschüssen

Ein Erbbauberechtigter modernisiert eine Wohneinrichtung nach dem Hamburgischen Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz. In Verbindung mit Mietpreis- und Belegungsbindungen erhält er ein zinsvergünstigtes Darlehen mit laufenden Zuschüssen. Die Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Stelle.

Kombination mit Bundesförderung möglich

Ein Grundeigentümer eines Mietwohngebäudes in Hamburg beantragt einen Einmalzuschuss aus einem Grundmodul und einem Ergänzungsmodul. Die Förderung lässt sich in der Regel mit Bundesförderungen der BEG sowie weiteren Angeboten der IFB Hamburg kombinieren. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Gesamtfinanzierung sichergestellt ist.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und Erbbauberechtigte.

Sie müssen Ihre Modernisierungsmaßnahmen an

  • einem Mietwohngebäude mit mindestens 3 vermieteten Wohneinheiten oder
  • einer Wohneinrichtung gemäß § 2 Absatz 4 Hamburgisches Wohn- und Betreuungsqualitätsgesetz (HmbWBG)

durchführen.

Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Ihre Immobilie befindet sich in Hamburg.
  • Für das bestehende Objekt müssen Sie einen Hamburger Energiepass anfertigen lassen.
  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben ein.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen und die Gesamtfinanzierung sicherstellen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten,
  • Unternehmen, die einer früheren Rückforderungsanordnung der EU nicht nachgekommen sind sowie
  • Unternehmen bestimmter Branchen.

Ablauf

Der Antrag auf Zusage von Förderungsmitteln muss vor Maßnahmenbeginn bei der IFB Hamburg gestellt werden und bewilligt sein.

Rechtsgrundlage

Klimaschutzprogramm für Mietwohngebäude (A)
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung von Mietwohngebäuden
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (B) – 1. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Modernisierung von Mietwohnungen (C) – 2. Förderweg
Förderrichtlinie für energetische Modernisierung, Ausstattungsverbesserung, umfassende Modernisierung von Mietwohnungen sowie Dachgeschossausbau und Aufstockung
Gültig ab: 15.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Wohnungsmodernisierung Erneuerbare Energien

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/modernisierung-mietwohnung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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