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Förderung der Modernisierung von Mietwohnungen in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung
Wenn Sie Mietwohnraum in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung modernisieren und instand setzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 19.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hamburg unterstützt Sie bei umfassenden Energiespar-, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Wohngebäuden in Gebieten der integrierten Stadtteilentwicklung. Sie können Baukosten- und Mietzuschüsse erhalten.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Grundeigentümer modernisiert Mietwohngebäude energetisch
Ein Grundeigentümer in einem Hamburger Gebiet der integrierten Stadtteilentwicklung möchte sein Mietwohngebäude energetisch modernisieren und instand setzen lassen. Er lässt vorab eine Energieberatung durchführen und die Einhaltung der energetischen Anforderungen durch einen autorisierten Qualitätssicherer feststellen. Die Höhe des möglichen Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme, mindestens 15 Prozent der förderfähigen Kosten muss er als Eigenmittel einbringen.
Erbbauberechtigte beachtet Mietpreisbindung bei Modernisierung
Eine Erbbauberechtigte plant die Modernisierung eines Mietwohnhauses in einem Stadtteilentwicklungsgebiet und benötigt dafür die Zustimmung ihrer Mieterinnen und Mieter zum Vorhaben. Sie verpflichtet sich, während des Bindungszeitraums kein Wohnungseigentum an den geförderten Wohnungen zu begründen und die Regelungen zur Belegungs- und Mietpreisbindung einzuhalten. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet die zuständige Stelle nach Art und Umfang der Maßnahme.
Fassadensanierung nach Backstein-Konzept beantragt
Ein Grundeigentümer will die Fassade eines Mietwohngebäudes im Rahmen einer umfassenden Modernisierung instand setzen und dabei die Vorgaben zum Fassadenkonzept der Qualitätssicherung Backstein einhalten. Er stellt zugleich die Gesamtfinanzierung sicher und weist die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit für die Durchführung des Bauvorhabens nach. Ob und in welcher Höhe ein Zuschuss bewilligt wird, entscheidet die IFB Hamburg.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen die Vorgaben zum Fassadenkonzept (Qualitätssicherung Backstein) einhalten.
- Sie lassen für Ihr Objekt eine Energieberatung durchführen.
- Sie müssen die Einhaltung der jeweiligen energetischen Anforderungen durch einen von der IFB Hamburg autorisierten energetischen Qualitätssicherer feststellen lassen (Qualitätssicherung Energie).
- Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindung beachten.
- Ihre Mieterinnen und Mieter müssen dem Modernisierungsvorhaben zustimmen.
- Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen und die ordnungsmäßige und wirtschaftliche Durchführung des Bauvorhabens sichern.
- Während des Bindungszeitraums dürfen Sie an den Wohnungen des geförderten Objekts kein Wohnungseigentum begründen.
- Sie müssen die Gesamtfinanzierung sicherstellen und mindestens 15 Prozent der festgestellten förderfähigen Kosten durch Eigenmittel finanzieren.
Ablauf
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Rechtsgrundlage
Modernisierung von Mietwohnungen in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Förderrichtlinie für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden in Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung
Gültig ab: 01.07.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Schlagwörter: Modernisierung Wohnraum Energiesparmaßnahmen
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/modernisierung-wohnungen-stadtentwicklung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Städtebau und Stadterneuerung; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Städtebau und Stadterneuerung
- Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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