Programme · Land · Hamburg
Projektmittel im Musikstadtfonds
Wenn Sie in der freien Musikszene tätig sind und ein Konzert, Festival oder eine Konzertreihe mit hoher musikalischer Qualität planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 09.04.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Teil der lokalen Musikszene genreübergreifend bei der Durchführung von Konzepten und Projekten mit professionellem künstlerischem Standard und hoher programmatischer Qualität.
Sie erhalten die Förderung für
- Projekte, die normalerweise innerhalb eines Jahres durchgeführt werden, wie Konzerte, Konzertreihen und Festivals,
- Auftritte in den Sälen der Elbphilharmonie und der Laeiszhalle.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 %, je nach Empfehlung der Fachjury, höchstens aber 150.000 EUR.
Die Bagatellgrenze liegt bei 5.000 EUR.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 20.10.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der freien Musikszene. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Kultur- und Kreativwirtschaft.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 75 % höchstens 37.500 €.
Der Text nennt einen Höchstbetrag von 150.000 €.
Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.
Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.
Beispielszenarien
Für dieses Programm liegen noch keine Beispielszenarien vor.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der freien Musikszene.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie und ein Großteil der im Projekt künstlerisch Tätigen leben oder arbeiten als Künstlerin oder Künstler in Hamburg.
- Sie bringen einen Eigenanteil von normalerweise 25 % ein und bemühen sich um weitere private und/oder öffentliche Finanzierungsquellen.
- Ihr Projekt erfüllt einige der folgenden Zielsetzungen für das Musikleben Hamburgs:
- Es bereichert das öffentliche Musikleben durch innovative Impulse.
- Es stärkt die Präsenz der einzelnen Musiksparten.
- Es regt neue Kooperationen an.
- Es fördert die künstlerische Qualität und Entwicklung.
- Es vertieft die Internationalisierung.
- Es ermöglicht eine erhöhte kulturelle Teilhabe, insbesondere mit Blick auf den demografischen Wandel.
- Es stärkt das speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebot.
- Es weist Professionalität, künstlerische Qualität und einen innovativen Anspruch auf.
- Sie sichern die Geschäftsführung ordnungsgemäß und gewährleisten die bestimmungsgemäße Verwendung der Mittel.
Antragsverfahren
Richtlinie der Behörde für Kultur und Medien vom April 2023.
Ablauf
Sie dürfen für den jeweiligen Förderzeitraum nur einen Antrag einreichen. Die gleichzeitige Unterstützung durch andere Juryförderungen der Behörde für Kultur und Medien ist ausgeschlossen.
Vor Antragstellung wird Ihnen ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Fachreferat empfohlen.
Hinweise zum Verfahren
Jährlich vom 15.04 bis 15.06 für Projekte im darauffolgenden Jahr.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie für die Vergabe von Projektmitteln im Musikstadtfonds
Vom: 01.04.2026
Behörde für Kultur und Medien, Freie Hansestadt Hamburg
Schlagwörter: Kulturförderung Musikförderung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/musikstadtfonds-hamburg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 75 % (Zuschuss)
„Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 %, je nach Empfehlung der Fachjury, höchstens aber 150.000 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Kultur und Medien Hamburg
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Kultur, Medien und Sport
- Branche
- Kultur- und Kreativwirtschaft
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Kultur, Medien und Sport
- Kunst und Kultur
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Behörde für Kultur und Medien
Hohe Bleichen 22
20354 Hamburg
Tel. +49 40 42824-278
Fax +49 40 42731-0029
joerdis.wieck@bkm.hamburg.de
www.hamburg.de/bkm
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.