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Förderung der Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand

In Hamburg erhalten Sie Zuschüsse für die Errichtung und Modernisierung von hochwertigen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums. 

Quellendatum: 17.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 40 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Das Förderprogramm „Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand“ unterstützt die Schaffung sicherer und komfortabler Abstellmöglichkeiten für Fahrräder und die Verbesserung von bestehenden Anlagen.

Sie können hochwertige Fahrradabstellanlagen außerhalb des öffentlichen Raums neu errichten oder modernisieren, auch mit Ladeanschluss für E-Bikes. Die Lösungen sind leicht zugänglich, witterungsgeschützt und diebstahlsicher.

Förderfähig sind:

  • die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,
  • die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen,
  • den Umbau von Räumen in Keller-, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
  • die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen (Fahrradkäfigen),
  • den Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
  • die Herstellung von Elektroanschlüssen in Verbindung mit den oben genannten Radabstellanlagen.
  • Über die Zusatzkomponenten hinaus können Investitionen für Maßnahmen an bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird, zum Beispiel ein besserer Witterungs- oder Diebstahlschutz oder bei der Zugänglichkeit der Anlage, gefördert werden.

Sie sind antragsberechtigt als Eigentümerin, Eigentümer sowie Eigentümergemeinschaften, Mieterinnen oder Mieter (mit Zustimmung der Vermieter oder des Vermieters) oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (zum Beispiel Erbbauberechtigte) von Mehrfamilienhäusern mit mehr als 4 Wohneinheiten oder gewerblich genutzten Immobilien mit mehr als 10 Arbeitsplätzen deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt.

Zusatzkomponenten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Über Zusatzkomponenten hinausgehende Investitionskosten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 20 % gefördert.

Die Förderung beträgt insgesamt maximal 300,00 EUR pro Fahrradabstellplatz und maximal 400,00 EUR pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.

Die Zuschusshöhe ist je Antragstellenden auf 60.000 EUR innerhalb von 2 Jahren begrenzt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (300 €, 400 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.

Beispielszenarien

Eigentümergemeinschaft rüstet Fahrradkeller nach

Eine Eigentümergemeinschaft eines Mehrfamilienhauses mit mehr als 4 Wohneinheiten in Hamburg lässt einen Kellerraum zu einem Fahrradabstellraum umbauen und mit Doppelstockparkern ausstatten. Für die Zusatzkomponenten wird ein Zuschuss von bis zu 40 % der förderfähigen Kosten gewährt, die Förderung ist je Abstellplatz auf höchstens 300,00 EUR begrenzt. Die Baugenehmigung des Gebäudes wurde vor dem 01.01.2011 ausgestellt.

Vermieter modernisiert bestehende Abstellanlage

Ein Vermieter einer gewerblich genutzten Immobilie mit mehr als 10 Arbeitsplätzen verbessert den Witterungs- und Diebstahlschutz einer bestehenden Fahrradabstellanlage. Für diese über die Zusatzkomponenten hinausgehenden Investitionskosten wird ein Zuschuss von bis zu 20 % gewährt. Die Entscheidung über die Förderung trifft die Bewilligungsstelle.

Mieter installiert Ladeanschlüsse mit Vermieterzustimmung

Ein Mieter eines Mehrfamilienhauses mit mehr als 4 Wohneinheiten beantragt mit Zustimmung des Vermieters die Herstellung von Elektroanschlüssen für Fahrradabstellplätze mit Ladeanschluss. Die Förderung beträgt insgesamt höchstens 400,00 EUR pro Abstellplatz mit Elektroanschluss. Mit der Maßnahme darf erst nach Zustimmung der Bewilligungsstelle begonnen werden.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Vorhaben hält die technischen Vorgaben und weitere Bestimmungen gemäß entsprechender Förderrichtlinie ein.
  • Wenn Sie ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).

Ablauf

Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der IFB Hamburg auf.

Reichen Sie den Antrag zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein. Neben der postalischen Einreichung nimmt die IFB Hamburg Ihre Unterlagen gerne auch per E-Mail unter energie@ifbhh.de in Empfang. Das von allen Eigentümern unterschriebene Antragsformular benötigt die IFB Hamburg zusätzlich auch im Original per Post.

Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.

Erforderliche Unterlagen für den Antrag sind:

  • Das Antragsformular im Original per Post
  • Legitimationsnachweis des/der Bauherren (Personalausweise/Registerauszug)
  • Aktueller Grundbuchauszug
  • Flurkarte/Lageplan mit gekennzeichnetem Standort
  • Bemaßte Skizze
  • Fotos von der geplanten Aufstellfläche
  • Beschreibung der beantragten Maßnahme
  • Kostenvoranschlag/Angebote
  • Produktbroschüre (gegebenenfalls Auszug)
  • Baugenehmigung,

falls erforderlich

  • Zustimmung des Denkmalschutzamtes bei vorliegender Denkmalwürdigkeit

Zusätzlich bei Antragstellung durch Mieter:

  • Zustimmung des Grundstückeigentümers

Zusätzlich bei WEG:

  • WEG-Verwalter-Vollmacht
  • WEG-Protokoll mit Beschlussfassung der Maßnahme

Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.

Unterlagen

Für weitere Informationen zu den Eigenschaften von hochwertigen Fahrradabstellanlagen wird der Leitfaden „Fahrradparken im Quartier“ (siehe weiterführende Links) empfohlen.

Bearbeitungsdauer

Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt innerhalb von 1 bis 4 Wochen.

Rechtsgrundlage

Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand
Förderrichtlinie zur Nachrüstung von Bestandsimmobilien mit hochwertigen Fahrradabstellanlagen für Wohngebäude und Arbeitsstätten
Gültig ab: 01.01.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Fahrrad E-Bike Ladestation Fahrradhaus Nebengebäude Rad Fahrradabstellräume Rampen Elektroladeanschlüsse

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/nachruestung-fahrradabstellanlagen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 40 % (Zuschuss)

„Zusatzkomponenten werden mit einem Zuschuss in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten gefördert.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Mobilität; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
Infrastruktur
Energie und Umwelt; Verkehr
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung; Soziale Wohnraumförderung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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