Programme · Land · Hamburg

Förderung für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende

Wenn Sie Wohnungen für Auszubildende und Studierende schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei dem Neubau sowie der Änderung und Erweiterung von Wohnungen für Studierende und Auszubildende.

Sie können eine Förderung für folgende Maßnahmen erhalten:

  • Wohnungen (1- und 2-Personen-Apartments) für Studierende und Auszubildende in Wohngebäuden,
  • Wohnungen (1- und 2-Personen-Apartments) für Studierende und Auszubildende in Wohnheimen,
  • Wohngemeinschaften für Studierende und Auszubildende mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb einer Wohnung in Wohnheimen.

Sie bekommen die Förderung als Darlehen sowie als laufende und einmalige Zuschüsse.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihrer Maßnahme.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Grundeigentümer baut Apartments für Studierende

Eine Grundeigentümerin in Hamburg plant den Neubau von 1- und 2-Personen-Apartments für Studierende und Auszubildende in einem Wohngebäude. Sie beantragt eine Förderung als Darlehen sowie als laufenden und einmaligen Zuschuss. Sie bringt Eigenkapital in Höhe von rund 20 % ein und verpflichtet sich zur Einhaltung der Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie der Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen.

Gemeinnütziger Träger errichtet Wohnheim

Ein gemeinnütziger Träger, der mit der Wohnungsversorgung für Studierende betraut ist, beantragt die Förderung für den Neubau eines Wohnheims in Hamburg. Vorgesehen sind Wohngemeinschaften mit individuellen und gemeinschaftlichen Flächen innerhalb einer Wohnung. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme, über die Bewilligungsstelle entscheidet.

Erbbauberechtigter erweitert bestehendes Wohnheim

Ein Erbbauberechtigter in Hamburg beantragt einen Zuschuss für die Erweiterung eines bestehenden Wohnheims mit Apartments für Auszubildende. Bei der Vermietung an ein Paar mit einem nicht studierenden Partner ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Auch hier gelten die Mietpreis- und Belegungsbindungen sowie das erforderliche Eigenkapital in Höhe von rund 20 %.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer sowie Erbbauberechtigte.
  • Für die Förderung von Wohnheimen sind gemeinnützige Träger antragsberechtigt, die mit der Wohnungsversorgung für Studierende oder Auszubildende betraut sind.
  • Bei der Vermietung an Paare mit einem nicht studierenden Partner ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich.
  • Sie müssen Mietpreis- und Belegungsbindungen einhalten.
  • Sie müssen die spezifischen Anforderungen an Wohnungs- und Raumgrößen einhalten.
  • Sie müssen Eigenkapital in Höhe von rund 20 % einbringen.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie für den Neubau von Wohnungen für Studierende und Auszubildende
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau Studierendenwohnheim

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/neubau-fuer-studierende-azubis.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen; Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Soziale Wohnraumförderung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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