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Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg plus

Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Quellendatum: 19.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • Grundstückserwerb,
  • den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
  • die Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
  • barrierereduzierte Grundausstattung.

Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.

Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Eigentümer errichtet Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen

Ein Eigentümer eines geeigneten Grundstücks in Hamburg plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit preisgünstigen Mietwohnungen. Er bringt Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent ein und beantragt ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie Zuschüsse für den Neubau. Die künftigen Wohnungen unterliegen dafür Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Erbbauberechtigter erweitert bestehendes Gebäude

Ein Erbbauberechtigter in Hamburg möchte ein bestehendes Gebäude um zusätzliche Mietwohnungen erweitern. Er kombiniert das verpflichtende Grundmodul mit einem Ergänzungsmodul für barrierereduzierte Grundausstattung. Über die Förderung erhält er je nach Maßnahme ein Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.

Grundstückserwerb für geförderten Wohnungsneubau

Eine Grundstückseigentümerin in Hamburg erwirbt ein weiteres geeignetes Grundstück, um dort Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu errichten. Sie weist die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach und berücksichtigt die Vorgaben zu Wohnungsgrößen und Grundrissen. Die Entscheidung über die Förderung des Grundstückserwerbs und des Neubaus liegt bei der zuständigen Bewilligungsstelle.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Ablauf

Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Baubeginn auf den vorgesehenen Formularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.

Rechtsgrundlage

Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg plus
Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau Mehrfamilienhäuser Mietwohnungen Barrierereduzierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/neubau-mietwohnung-1plusweg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen; Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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