Programme · Land · Hamburg
Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg plus
Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.
Quellendatum: 19.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Grundstückserwerb,
- den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
- die Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
- barrierereduzierte Grundausstattung.
Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.
Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Eigentümer errichtet Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen
Ein Eigentümer eines geeigneten Grundstücks in Hamburg plant den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit preisgünstigen Mietwohnungen. Er bringt Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent ein und beantragt ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie Zuschüsse für den Neubau. Die künftigen Wohnungen unterliegen dafür Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Erbbauberechtigter erweitert bestehendes Gebäude
Ein Erbbauberechtigter in Hamburg möchte ein bestehendes Gebäude um zusätzliche Mietwohnungen erweitern. Er kombiniert das verpflichtende Grundmodul mit einem Ergänzungsmodul für barrierereduzierte Grundausstattung. Über die Förderung erhält er je nach Maßnahme ein Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.
Grundstückserwerb für geförderten Wohnungsneubau
Eine Grundstückseigentümerin in Hamburg erwirbt ein weiteres geeignetes Grundstück, um dort Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen zu errichten. Sie weist die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach und berücksichtigt die Vorgaben zu Wohnungsgrößen und Grundrissen. Die Entscheidung über die Förderung des Grundstückserwerbs und des Neubaus liegt bei der zuständigen Bewilligungsstelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
Ablauf
Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Baubeginn auf den vorgesehenen Formularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.
Rechtsgrundlage
Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg plus
Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau Mehrfamilienhäuser Mietwohnungen Barrierereduzierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/neubau-mietwohnung-1plusweg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen; Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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