Programme · Land · Hamburg
Förderung für Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.
Quellendatum: 19.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.
Sie erhalten die Förderung für
- Grundstückserwerb,
- den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
- die Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
- barrierereduzierte Grundausstattung.
Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.
Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Wohnungsunternehmen baut Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen
Ein Wohnungsunternehmen in Hamburg erwirbt ein Grundstück und errichtet darauf ein Mehrfamilienhaus mit preisgünstigen Mietwohnungen. Es beantragt das verpflichtende Grundmodul und kombiniert es mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen. Das Unternehmen bringt Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent ein und erhält je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie Zuschüsse.
Erbbauberechtigter erweitert Bestandsgebäude um Wohnungen
Ein Erbbauberechtigter in Hamburg erweitert ein bestehendes Gebäude um zusätzliche Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Für das Vorhaben beantragt er eine Förderung, die Vorgaben zu Wohnungsgrößen, Grundrissen und Bauausführung berücksichtigt. Die neuen Wohnungen unterliegen anschließend Belegungs- und Mietpreisbindungen.
Bauträger schafft barrierereduzierten Wohnraum
Ein Bauträger in Hamburg plant einen Neubau mit barrierereduzierter Grundausstattung für Menschen ab 60 Jahren und Menschen mit Behinderung. Er beantragt als Eigentümer des Grundstücks das Grundmodul sowie ein passendes Ergänzungsmodul und weist die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nach. Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang des Vorhabens, über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
- Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
- Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
- Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
- Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.
Ablauf
Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Baubeginn auf den vorgesehenen Formularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.
Rechtsgrundlage
Neubau von Mietwohnungen – 2. Förderweg
Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau Mehrfamilienhäuser Mietwohnungen Barrierereduzierung
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/neubau-mietwohnung-2-weg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Darlehen; Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen
- Förderbereich
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Soziale Wohnraumförderung; Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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