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Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 3. Förderweg

Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Quellendatum: 19.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert den Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten oder einen Wohnberechtigungsschein haben. Begünstigt werden vor allem Familien, Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung und Menschen, die als vordringlich wohnungssuchend anerkannt sind.

Sie erhalten die Förderung für

  • Grundstückserwerb,
  • den Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern,
  • die Erweiterung von bestehenden Gebäuden und
  • barrierereduzierte Grundausstattung.

Das Förderangebot ist in Modulen aufgebaut. Ein verpflichtendes Grundmodul können Sie mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen kombinieren.

Sie erhalten je nach Maßnahme ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Grundstückseigentümer plant Mehrfamilienhaus mit Mietwohnungen

Ein Grundstückseigentümer in Hamburg möchte auf seinem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit preisgünstigen Mietwohnungen errichten. Er bringt das erforderliche Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent ein und beantragt für den Neubau ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie Zuschüsse. Die geförderten Wohnungen unterliegen anschließend Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Erbbauberechtigter erweitert Gebäude um Wohnungen

Ein Erbbauberechtigter in Hamburg erweitert ein bestehendes Gebäude um zusätzliche Mietwohnungen für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Er kombiniert das verpflichtende Grundmodul mit frei wählbaren Ergänzungsmodulen, etwa für barrierereduzierte Grundausstattung. Ob und in welcher Höhe die Förderung bewilligt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Eigentümerin baut für vordringlich Wohnungssuchende

Eine Grundstückseigentümerin in Hamburg plant den Neubau von Mietwohnungen, die vor allem an Menschen mit Behinderung und als vordringlich wohnungssuchend anerkannte Personen vermietet werden sollen. Für den Grundstückserwerb und den Neubau beantragt sie ein zinsvergünstigtes Darlehen sowie laufende und einmalige Zuschüsse. Sie muss dabei Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite, einzeln gegengelesen. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
  • Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.

Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Ablauf

Ihren Förderantrag richten Sie bitte vor Baubeginn auf den vorgesehenen Formularen an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Mit den Baumaßnahmen dürfen Sie erst nach schriftlicher Zustimmung der IFB Hamburg beginnen.

Rechtsgrundlage

Neubau von Mietwohnungen – 3. Förderweg
Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Sozialer Wohnungsbau Mehrfamilienhäuser Mietwohnungen Barrierereduzierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/neubau-mietwohnung-3weg.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen; Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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