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Förderung des Neubaus von Mietwohnungen für vordringlich wohnungsuchende Haushalte

Wenn Sie neuen Wohnraum für vordringlich Wohnungssuchende schaffen oder bestehenden Wohnraum erweitern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten.

Quellendatum: 21.08.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hamburg unterstützt Sie beim Neubau von preisgünstigen Mietwohnungen sowie bei der Änderung und der Erweiterung von Gebäuden mit bis zu 30 Wohneinheiten in Hamburg für vordringlich wohnungssuchende Haushalte.

Das Förderangebot ist modular aufgebaut. Sie können ein verpflichtendes Grundmodul mit verschiedenen, frei wählbaren Modulen ergänzen.

Sie bekommen die Förderung für folgende Grundmodule:

  • Neubau mit Grundstücksankauf oder auf eingebrachtem Grundstück,
  • Neubau von Mietwohnungen,
  • Erweiterung oder Änderung von Wohnflächen,
  • barrierereduzierte Grundausstattung.

Ergänzende Module sind:

  • energiesparendes Bauen,
  • nachhaltiges Bauen,
  • barrierefreie Ausstattung,
  • Begegnungsräume,
  • Aufzugsanlagen,
  • Stellplätze für Kfz, Fahrräder, Carsharing und E-Mobilität,
  • Kompaktwohnungen und kompakte Bauvorhaben,
  • Sicherheitstreppenräume,
  • Vollsteinförderung bei Neubau von Gebäuden,
  • Backsteinförderung bei Änderung von Gebäuden,
  • lagetypische grundstücksbedingte Sonderbaukosten und städtebauliche Gestaltungsauflagen,
  • Wettbewerbe,
  • förderungsergänzende Finanzierungen,
  • Förderung ohne Darlehen als laufenden Zuschuss.

Sie erhalten die Förderung je nach Maßnahme als zinsvergünstigtes Darlehen oder als laufenden beziehungsweise einmaligen Zuschuss.

Die Höhe des Darlehens oder des Zuschusses ist abhängig von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens.

Die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 40 Jahre.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Grundstückseigentümer baut Mietwohnungen neu

Ein Grundstückseigentümer in Hamburg beantragt die Förderung für den Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Er kombiniert das verpflichtende Grundmodul Neubau mit dem ergänzenden Modul energiesparendes Bauen. Die Förderung erhält er je nach Maßnahme als zinsvergünstigtes Darlehen oder als Zuschuss, die Zins- und Bindungslaufzeit beträgt 40 Jahre.

Erbbauberechtigter erweitert bestehende Wohnflächen

Ein Erbbauberechtigter in Hamburg möchte ein bestehendes Gebäude mit bis zu 30 Wohneinheiten erweitern. Er beantragt das Grundmodul Erweiterung oder Änderung von Wohnflächen und ergänzt es um das Modul Aufzugsanlagen. Voraussetzung ist unter anderem, dass er Eigenkapital von normalerweise 10 % bis 20 % einbringt und die Belegungs- und Mietpreisbindungen der geförderten Wohnungen berücksichtigt.

Barrierereduzierter Neubau mit Stellplätzen

Eine Person mit Grundeigentum plant den Neubau von Mietwohnungen mit barrierereduzierter Grundausstattung als Grundmodul. Ergänzend beantragt sie Stellplätze für Kfz, Fahrräder, Carsharing und E-Mobilität sowie das Modul nachhaltiges Bauen. Über die konkrete Höhe des Darlehens oder Zuschusses entscheidet die Bewilligungsstelle je nach Art und Umfang des Vorhabens.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Personen mit Grundeigentum und Erbbauberechtigung.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

  • Sie benötigen Eigenkapital von normalerweise 10 % bis 20 %.
  • Sie müssen über die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen sowie die Gesamtfinanzierung sicherstellen.
  • Sie müssen die Vorgaben für Wohnungsgrößen und -grundrisse sowie die Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen.
  • Ihre geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen.
  • Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Ablauf

Ihren Antrag stellen Sie vor Baubeginn bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtsgrundlage

Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte
Förderrichtlinie für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in Hamburg
Gültig ab: 01.06.2026
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Wohnraum Wohnungen Neubau

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/neubau-wohnung-fuer-wohnungssuchende.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Darlehen; Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen
Förderbereich
Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Wohnungsbau und Modernisierung
Soziale Wohnraumförderung; Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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