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Projektfonds Medien und Bildung

Der Projektfonds Medien und Bildung Hamburg unterstützt Medienbildungsprojekte in Hamburg. Die Fördergelder werden von der Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB) über das Zentrum für Schul- und Jugendinformation (ZSJ) verwaltet.

Quellendatum: 20.04.2022 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Ziel ist die Förderung von Projekten, die im Bereich der Förderung digitaler Kompetenzen, Medienkompetenz und Medienbildung angesiedelt sind. Hierdurch soll allen in Hamburg lebenden Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und deren Eltern ihr Recht auf Teilhabe an allen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens – unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Situation und ihrem aufenthaltsrechtlichen Status – ermöglicht werden. Die Ziele des Fonds Medien und Bildung sind an den Kompetenzbereichen der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“ angelehnt und sollen zu einer besseren Einbindung dieser Strategie in Hamburg führen. Weitere definierte Ziele sind unter anderem die Stärkung der Mündigkeit in der von Digitalisierung geprägten Welt sowie die Förderung des Verständnisses der digitalen Transformationsprozesse, die Fokussierung der individuellen Entfaltung und die Entwicklung der 4Ks (Kreativität, Kollaboration, Kritikfähigkeit, Kommunikation), die alle in den sechs Kompetenzbereichen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“ operationalisiert sind.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Hamburger Institutionen und Initiativen, freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe, Einzelpersonen (natürliche Personen) sowie Kooperationen mit staatlichen oder privaten Schulen (in diesen Fällen muss der Antrag vom nichtschulischen Partner gestellt werden). (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Freier Träger startet Medienkompetenzprojekt

Ein freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Hamburg beantragt Fördermittel für ein Projekt zur Stärkung digitaler Kompetenzen bei Jugendlichen. Das Vorhaben orientiert sich an den Kompetenzbereichen der KMK-Strategie „Bildung in der digitalen Welt“. Über die Bewilligung entscheidet das Zentrum für Schul- und Jugendinformation.

Einzelperson plant Bildungsprojekt zur Medienkompetenz

Eine natürliche Person in Hamburg beantragt Fördermittel für ein eigenes Projekt im Bereich Medienbildung, das sich an Kinder und Jugendliche richtet. Ziel ist unter anderem die Entwicklung von Kreativität, Kollaboration, Kritikfähigkeit und Kommunikation. Die Entscheidung über die Förderung trifft die zuständige Behörde.

Initiative kooperiert mit Schule für Medienprojekt

Eine Hamburger Initiative arbeitet für ein Medienbildungsprojekt mit einer staatlichen Schule zusammen und stellt als nichtschulischer Partner den Antrag. Das Projekt soll Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen und ökonomischen Situation Teilhabe an digitalen Kompetenzen ermöglichen. Die Schule selbst tritt dabei nur als Kooperationspartnerin auf.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Hamburger Institutionen und Initiativen,
  • freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe,
  • Einzelpersonen (natürliche Personen)

sowie Kooperationen mit staatlichen oder privaten Schulen (in diesen Fällen muss der Antrag vom nichtschulischen Partner gestellt werden).

Antragsverfahren

Richtlinie der Behörde für Schule und Berufsbildung vom 4. März 2022, Amtlicher Anzeiger Nr. 18 vom 4. März 2022, S. 301.

Ablauf

  1. Bewerbung: Einreichung einer Projektskizze im Rahmen eines Ideenwettbewerbs. Nutzen Sie dazu bitte ab 01.01.2026 das Bewerbungsformular und beachten Sie die Förderrichtlinie. Die Bewerbung senden Sie bitte bis zum 08.03.2026 an medienbildungsfonds@bsfb.hamburg.de
  2. Antragstellung: Nach der Jury-Auswahl muss ein detaillierter Antrag gestellt werden.
  3. Bewilligung und Auszahlung: Nach positiver Entscheidung wird ein schriftlicher Zuwendungsbescheid erlassen.
  4. Verwendungsnachweis: Innerhalb von 6 Monaten nach Projektende muss der Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis, vorgelegt werden.

Bewerbungsschluss für Projekte, die im folgenden Schuljahr geplant sind, war der 08.03.2026.

Die Jurysitzung erfolgt einige Wochen später.  Dann wird über die Bewerbungen beraten und entschieden. Bei einem positiven Entscheid seitens der Jury werden Sie aufgefordert, einen entsprechenden Antrag an die Zuwendungsabteilung zu stellen. Danach folgt der Bescheid.

Beachten Sie bitte, dass der Beginn der Maßnahmen, für die die Mittel verwendet werden sollen, erst nach dem Start des Zuwendungszeitraums liegen kann. Der formale Start hierfür ist der 01.08. eines Jahres. Wenn Sie früher starten wollen beziehungsweise müssen, dann kontaktieren Sie bitte die Behörde für Schule und Berufsbildung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Projektfonds Medien und Bildung Hamburg
vom: 01.02.2025
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Schule und Berufsbildung

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Medienkompetenz, Digitale Bildung, Projektförderung, Medienbildung, Digitale Teilhabe

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/projektfonds-medien-und-bildung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Kultur, Medien und Sport
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Kultur, Medien und Sport
Film und Fernsehen; Kunst und Kultur

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung
Dammtorstraße 14
20354 Hamburg
Tel. + 49 40 42863-3698
medienbildungsfonds@bsfb.hamburg.de
www.hamburg.de/bsb/

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