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RISA-Förderung Regenwasserzisternen
Mit der RISA-Förderung Regenwasserzisternen fördert die Stadt Hamburg die Installation von Regenwasserzisternen ab 2.000 Liter zu Bewässerungszwecken und schont damit die Trinkwasservorräte.
Quellendatum: 16.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Mit dem RISA-Förderprogramm Regenwasserzisternen werden Sie in der Anschaffung und Installation einer Regenwasserzisterne finanziell unterstützt. Gefördert werden Zisternen mit einem Fassungsvermögen ab 2.000 Litern, die Sie zur Bewässerung von Gärten und Außenanlagen nutzen können.
Eine Zisterne sammelt Niederschlagswasser, dass beispielsweise von Ihrem Dach abfließt, und speichert es für den späteren Gebrauch. Auf diese haben Sie in trockenen Zeiten eine zusätzliche Wasserquelle. Gleichzeitig verringern Sie Ihren Trinkwasserverbrauch.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung beträgt 40 Prozent für Privatpersonen beziehungsweise maximal 1.500 EUR je Grundstück und 30 Prozent für Unternehmen sowie sonstige Organisationen (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaften) beziehungsweise maximal 3.000,00 EUR.
Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführender Link). Nach Prüfung und Bewilligung durch die zuständige Stelle können Sie Ihr Vorhaben starten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der Bewilligungsstelle mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel – der Text nennt je nach Fall unterschiedliche Höchstbeträge (1.500 €); maßgeblich sind Programmtext und Richtlinie.
Beispielszenarien
Privatperson lässt Regenwasserzisterne einbauen
Eine Privatperson mit bebautem Grundstück in Hamburg lässt eine Regenwasserzisterne mit einem Fassungsvermögen von 2.000 Litern installieren, um damit den Garten zu bewässern. Gefördert werden bis zu 40 Prozent der Kosten, höchstens 1.500 Euro je Grundstück. Vor Antragstellung über das eAntragsportal der IFB Hamburg und vor Bewilligung darf noch kein Lieferungs- oder Leistungsvertrag geschlossen worden sein.
Unternehmen schont Trinkwasser mit Zisterne
Ein Unternehmen mit bebautem Betriebsgrundstück in Hamburg beantragt einen Zuschuss für eine Regenwasserzisterne, an die Dachflächen des Grundstücks angeschlossen werden. Die Förderung beträgt bis zu 30 Prozent der Kosten, höchstens 3.000 Euro. Die Anlage muss freiwillig errichtet werden; ist der Bau eines Regenwasserspeichers rechtlich oder vertraglich vorgeschrieben, ist eine Förderung ausgeschlossen.
Wohnungseigentümergemeinschaft installiert Regenwasserspeicher
Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit bebautem Grundstück in Hamburg beantragt über das eAntragsportal der IFB Hamburg einen Zuschuss für eine Regenwasserzisterne ab 2.000 Litern zur Bewässerung der Außenanlagen. Als sonstige Organisation erhält sie bis zu 30 Prozent der Kosten, höchstens 3.000 Euro. Mit den Baumaßnahmen darf erst nach Zustimmung der Bewilligungsstelle begonnen werden.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem nicht rückzahlbaren Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, das Sie die Anlage freiwillig errichten. Vorhaben, für die durch rechtliche Anforderungen oder vertragliche Verpflichtungen (zum Beispiel städtebauliche Verträge) der Bau von Regenwasserspeicher vorgeschrieben ist, werden nicht gefördert
- Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
- Das Grundstück muss bebaut sein.
- Der Regenwasserspeicher muss ein Mindestvolumen von 2.000 Litern fassen.
- An den Regenwasserspeicher müssen niederschlagsrelevante Flächen (zum Beispiel Dachflächen und befestigte unbefahrene Wege) des Grundstücks angeschlossen werden. Der Regenwasserspeicher darf nur mit unbelastetem Niederschlagswasser gespeist werden.
Die Grundstücksentwässerung darf nicht nachteilig beeinflusst werden. Das Volumen des Regenwasserspeichers darf nicht auf das nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik notwendige Regenrückhaltevolumen bei einer Einleitmengenbegrenzung in die Kanalisation oder Gewässer, beim Überflutungsnachweis oder bei der Dimensionierung der Versickerungsanlagen berücksichtigt werden.
Ablauf
Der Antrag auf die RISA-Förderung Regenwasserzisterne ist online über das eAntragsportal der IFB Hamburg zu stellen.
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Holen Sie ein Angebot ein.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Eigentumsnachweis (beispielsweise Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag)
- Lageplan/Flurkarte
- Angebot/Kostenvoranschlag/bei Eigenleistung: Kostenschätzung Material
Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
Hinweise zum Verfahren
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.
Unterlagen
Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführender Link) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt innerhalb von 1 bis 2 Wochen.
Rechtsgrundlage
Regenwasserzisternen
Förderrichtlinie für die Speicherung und Nutzung von Regenwasser für die Bewässerung
Gültig ab: 09.09.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Regen Versickerung Niederschlag Überschwemmung Überflutung Mulden Rigolen abpflastern entsiegeln Entsiegelung Zisterne Regenwasserspeicher Regentonne Bewässerung Wasser
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/regenwasserzisternen.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
bis zu 40 % (Zuschuss)
„Die Förderung beträgt 40 Prozent für Privatpersonen beziehungsweise maximal 1.500 EUR je Grundstück und 30 Prozent für Unternehmen sowie sonstige Organisationen (inklusive Wohnungseigentümergemeinschaften) beziehungsweise maximal 3.000,00 EUR.“
- Feld
- Kurzzusammenfassung
- Prüfstatus
- automatisch gelesen, ungeprüft
- Gelesen am
- 20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Wasserwirtschaft und Küstenschutz
- Städtebau und Stadterneuerung
- Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
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