Programme · Land · Hamburg

Förderung des Städtebaulichen Denkmalschutz

Wenn Sie an einem denkmalgeschützten Mietwohngebäude in Dulsberg eine Fassadensanierung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 04.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert Ihre denkmalgerechte Fassadensanierung an Mietwohngebäuden im Fördergebiet Dulsberg im Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung (RISE).

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen an der Fassade zur Sicherung von erhaltenswerten Gebäuden und historischen Ensemblen von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung, sofern Sie gleichzeitig energetisch sanieren.

Sie bekommen einen Zuschuss für

  • den Mehraufwand für eine Backsteinverkleidung bei Dämmung der Fassade und
  • den Erhalt von Backsteinfassaden durch eine Fugensanierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme und beträgt maximal bis zu 50 % der Sanierungskosten.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Fassadensanierung an Mietwohngebäude in Dulsberg

Ein Grundstückseigentümer in Dulsberg plant eine denkmalgerechte Fassadensanierung an seinem Mietwohngebäude. Gleichzeitig führt er energetische Modernisierungsmaßnahmen durch, die im Rahmen des Programmteils A oder B gefördert werden. Für den Mehraufwand der Backsteinverkleidung bei der Dämmung der Fassade kann er einen Zuschuss von bis zu 50 % der Sanierungskosten beantragen.

Erbbauberechtigte erhält Fassade durch Fugensanierung

Eine Erbbauberechtigte in Dulsberg möchte die historische Backsteinfassade ihres Mietwohngebäudes durch eine Fugensanierung erhalten. Da das Gebäude denkmalgeschützt ist und von städtebaulicher Bedeutung ist, beantragt sie zusätzlich zur energetischen Modernisierung den Zuschuss für die Fassadenmaßnahme. Die Förderhöhe richtet sich nach der jeweiligen Maßnahme und beträgt bis zu 50 % der Sanierungskosten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer sowie Erbbauberechtigte in Hamburg.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie bgekommen die Förderung für Ihr Vorhaben nur dann, wenn Sie gleichzeitig eine Förderung für energetische Modernisierungsmaßnahmen (Programmteil A – Energetische Modernisierung oder Programmteil B – Ausstattungsverbesserung und umfassende Modernisierung) erhalten.
  • Sie müssen die Regelungen für Belegungs- und Mietpreisbindungen beachten.
  • Sie müssen die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinie für Maßnahmen im Rahmenprogramm Integrierte Stadtteilentwicklung erfüllen.
  • Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen.
  • Sie müssen die Finanzierung der Baumaßnahme insgesamt sicherstellen.

Ablauf

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtsgrundlage

Städtebaulicher Denkmalschutz
Förderrichtlinie für die denkmalgerechte Fassadensanierung zur Modernisierung von Mietwohnungen im Fördergebiet Dulsberg des Rahmenprogramms Integrierte Stadtteilentwicklung
Gültig ab: 01.05.2022
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Fassadensanierung Denkmalschutz Haussanierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/staedtebaulicher-denkmalschutz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Maßnahme und beträgt maximal bis zu 50 % der Sanierungskosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen
Förderbereich
Städtebau und Stadterneuerung; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Städtebau und Stadterneuerung
Städtebaulicher Denkmalschutz
Wohnungsbau und Modernisierung
Modernisierung und Sanierung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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