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Förderung von Unternehmen für Ressourcenschutz

Wenn Sie Projekte zum Klima- und Ressourcenschutz in Hamburg umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 04.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 50 % (Zuschuss) laut Text, ungeprüft

Kurzzusammenfassung

Die Freie Hansestadt Hamburg unterstützt freiwillige Investitionsvorhaben, die durch einen effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung von CO2-Emissionen zu einer Umweltentlastung beitragen.

Folgende Förderschwerpunkte für Projektvorhaben gibt es derzeit:

  • Energieeffizienz steigern:
    Projekte zur Verbesserung der Energieeffizienz von Komponenten und Maschinen von bestehenden Produktionsanlagen sowie Anlagen der Gebäudetechnik
  • Materialeffizienz steigern und Wasser einsparen:
    Projekte zur Verringerung der in der Produktion eingesetzten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe oder von Halbzeugen, sowie Projekte, die den Bedarf an Trinkwasser verringern oder die Abwassermenge reduzieren
  • Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren:
    Projekte, bei denen fossile Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung durch emissionsfreie Alternativen ersetzt werden
  • Unvermeidbare Abwärme nutzen:
    Projekte, bei denen unvermeidbare Abwärme aus Produktionsprozessen oder aus der Erbringung von Dienstleistungen anderen Unternehmen über ein Wärmenetz zur Verfügung gestellt wird
  • Machbarkeitsstudien „EffizienzChecks“:
    Studien, mit denen Projekte der oben genannten Förderschwerpunkte sowohl technisch als auch wirtschaftlich bewertet werden.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von Ihrer erreichten Ressourceneinsparung und der Unternehmensgröße. Sie erhalten je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.

Im Förderschwerpunkt „Prozesswärmeerzeugung dekarbonisieren“ erfolgt die Förderung in Form eines jährlichen Zuschusses für die Betriebsmehrkosten einer dekarbonisierten Technologie, die über einen Zeitraum von 5 Jahren gegenüber einer bestehenden fossilen Anlage entstehen.

Die maximale Förderhöhe beträgt 1 Millionen EUR (1.000.000 EUR) und für Machbarkeitsuntersuchungen „EffizienzChecks“ maximal 100.000 EUR.

Die Bagatellgrenze liegt bei 1.000 EUR.

Folgende Förderschwerpunkte sind künftig geplant:

  • Produktionsprozesse dekarbonisieren
  • Energie flexibel nutzen

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und Produzierendes Gewerbe.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 50 % höchstens 25.000 €.

Der Text nennt einen Höchstbetrag von 100.000 €.

Die Quote ist automatisch aus dem Text gelesen und noch nicht einzeln gegengelesen.

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Produktionsanlage energieeffizienter umrüsten

Ein Handwerksbetrieb mit Betriebsstätte in Hamburg beantragt einen Zuschuss, um Komponenten seiner bestehenden Produktionsanlage energieeffizienter zu gestalten. Gefördert werden bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, die maximale Förderhöhe beträgt 1 Millionen EUR. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung begonnen werden.

Abwärme aus Produktion an Wärmenetz liefern

Ein mittleres Unternehmen in Hamburg möchte unvermeidbare Abwärme aus seinen Produktionsprozessen über ein Wärmenetz anderen Unternehmen zur Verfügung stellen. Es beantragt hierfür einen Zuschuss im Förderschwerpunkt Abwärmenutzung. Die geförderte Anlage muss eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einhalten und in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden.

Machbarkeitsstudie zur Prozesswärme beantragen

Ein Kleinstunternehmen in Hamburg lässt im Rahmen eines EffizienzChecks prüfen, ob eine Dekarbonisierung seiner Prozesswärmeerzeugung technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Für die Machbarkeitsuntersuchung wird ein Zuschuss von maximal 100.000 EUR beantragt. Die Bagatellgrenze von 1.000 EUR ist zu beachten.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte in Hamburg.

Unternehmen sind alle eigenständigen Einheiten, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben, unabhängig von ihrer Rechtsform, der Art ihrer Finanzierung und einer Gewinnerzielungsabsicht. Eine wirtschaftliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden.

Bei Anwendung der De-minimis-Verordnung werden keine Unternehmen gefördert, die in der

  • Fischerei oder der Aquakultur,
  • Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse oder
  • Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Das Vorhaben müssen Sie in Hamburg durchführen.
  • Die Maßnahmen müssen zu einer zusätzlichen Umweltentlastung führen, die über bestehende gesetzliche Anforderungen hinausgeht.
  • Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung sicherstellen.
  • Ihre geförderte Anlage muss eine Zweckbindungsfrist von 3 Jahren einhalten und in Hamburg bestimmungsgemäß betrieben werden.
  • Sie dürfen Ihr Vorhaben nicht beginnen, bevor die Förderung bewilligt wurde.

Ablauf

Ihren Antrag richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Unternehmen für Ressourcenschutz
vom: 01.11.2013
in der Fassung vom: 07.10.2024
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Energieeffizienz Materialeffizienz Prozesswärme Druckluft LED-Beleuchtung LED-Technik Lüftungsanlagen Spültechnik Kältetechnik Wärmerückgewinnung EffizienzCheck Abfalleinsparung Wärmepumpen Dekarbonisierung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/unternehmen-fuer-ressourcenschutz.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 50 % (Zuschuss)

„Sie erhalten je nach Förderschwerpunkt bis zu 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
automatisch gelesen, ungeprüft
Gelesen am
20.10.2026 (Regel 2026-09-27.4)

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
Branche
Dienstleistungen; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Betriebliche und private Investitionen
Umwelt- und Naturschutz
Betriebliche und private Investitionen

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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