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RISA-Förderung Versickerung
Regenwasser auf dem eigenen Grundstück naturnah versickern lassen: Die Stadt Hamburg fördert Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen mit 30 bis 50 Prozent Zuschuss beziehungsweise maximal 25.000 EUR.
Quellendatum: 16.09.2025 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Mit der RISA-Förderung Versickerung wird die Errichtung von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser unterstützt. Das stärkt die Grundwasserneubildung, sichert langfristig die Trinkwasserversorgung und macht die Stadt Hamburg widerstandsfähiger gegen Klimafolgen. Gleichzeitig unterstützt das Programm den Umbau Hamburgs zu einer Schwammstadt, indem Niederschlagswasser lokal genutzt und dem natürlichen Wasserkreislauf zurückgeführt wird.
Einen Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie eine naturnahe Versickerungsanlage auf Ihrem Grundstück errichten. Gefördert werden Flächenversickerungen, Versickerungsmulden und Mulden-Rigolen-Systeme. Diese Anlagen leiten das Niederschlagswasser auf natürliche Weise in den Untergrund, entlasten die Kanalisation und tragen zum Schutz des Grundwassers bei.
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, Unternehmen und sonstige Organisationen.
Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Den Antrag stellen Sie über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links). Nach Prüfung und Bewilligung durch die IFB Hamburg können Sie Ihr Vorhaben starten.
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn die Antragstellenden ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit den Maßnahmen beginnen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt laut Klassifikation der Quelle: Privatperson, Unternehmen und Verband / Vereinigung. (Klassifikation)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen: breit gefasst (8 Branchen laut Quelle).
- Fördergebiet: Hamburg.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Privatperson lässt Versickerungsmulde anlegen
Eine Privatperson in Hamburg lässt auf ihrem Wohngrundstück eine Versickerungsmulde errichten, um Regenwasser naturnah versickern zu lassen. Gefördert wird dies mit bis zu 50 Prozent Zuschuss, höchstens 25.000 EUR. Vor Beginn der Maßnahme holt sie die Zustimmung der IFB Hamburg ein, da ein vorzeitiger Vertragsabschluss die Förderung ausschließen würde.
Unternehmen errichtet Mulden-Rigolen-System
Ein Unternehmen in Hamburg plant auf seinem Betriebsgrundstück ein Mulden-Rigolen-System zur Versickerung von Niederschlagswasser. Die angeschlossene Fläche liegt über 20 Quadratmetern, und für die Anlage liegt die erforderliche Anzeigebestätigung beziehungsweise wasserrechtliche Erlaubnis vor. Der Zuschuss beträgt bis zu 50 Prozent, maximal 25.000 EUR, und wird über das eAntragsportal der IFB Hamburg beantragt.
Verein setzt Flächenversickerung freiwillig um
Ein Verein mit eigenem Grundstück in Hamburg möchte eine Flächenversickerung errichten, obwohl keine rechtliche Pflicht dazu besteht. Da die Maßnahme freiwillig erfolgt und nicht durch einen Bebauungsplan vorgeschrieben ist, kommt eine Förderung von bis zu 50 Prozent, höchstens 25.000 EUR, in Betracht. Die Bewilligung durch die IFB Hamburg muss vorliegen, bevor mit den Arbeiten begonnen wird.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist gemäß der jeweiligen Richtlinie unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie erklären, dass das Vorhaben nur mit dem Zuschuss umgesetzt wird, das heißt, dass Sie die Anlage freiwillig errichten. Eine verpflichtende Versickerung aufgrund anderweitiger rechtlicher Vorgaben, zum Beispiel Festsetzungen in Bebauungsplänen, darf nicht gegeben sein.
- Wenn Sie ohne Zustimmung der IFB Hamburg mit der Maßnahme beginnen, ist eine Förderung ausgeschlossen. Als Beginn der Maßnahme gilt bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages (Auftragsvergabe).
- Die Versickerung muss über Flächenversickerung, Versickerungsmulden oder Mulden-Rigolen-Systeme erfolgen.
- Die an die Versickerungsanlage angeschlossene Fläche muss mindestens 20 Quadratmeter betragen.
- Das Vorliegen der erforderlichen Anzeigebestätigung beziehungsweise einer wasserrechtlichen Erlaubnis für die Versickerungsanlage (Wasserrecht) ist erforderlich
- Die Anforderungen an die schadlose Versickerung müssen entsprechend der Niederschlagswasserversickerungsverordnung eingehalten werden.
Eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser bedarf einer Anzeige und ist nur zulässig,
- wenn es sich um ein Wohngrundstück handelt,
- wenn nicht mehr als 250 Quadratmeter befestigte Fläche an die Entwässerungsanlage angeschlossen werden und
- wenn die Versickerung außerhalb der Zonen I und II von Wasserschutzgebieten erfolgt.
Wenn es sich nicht um eine erlaubnisfreie Versickerung von Niederschlagswasser handelt, ist eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (W12) zu beantragen.
Ob die Versickerung in dem jeweiligen Gebiet bereits verpflichtend für Neubauten eingeführt wurde und damit der Anspruch auf Förderung erlischt, kann in der Verordnung des jeweiligen Bebauungsplanes nachverfolgt werden. Diese sind im Planportal Hamburgs einzusehen (siehe weiterführende Links).
Ablauf
Der Antrag auf die RISA-Förderung Versickerung ist online über das eAntragsportal der IFB Hamburg (siehe weiterführende Links) zu stellen.
- Nehmen Sie Kontakt mit der IFB Hamburg auf.
- Holen Sie ein Angebot ein.
- Stellen Sie den Antrag über das eAntragsportal und reichen Sie ihn zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
- Die IFB Hamburg prüft Ihren Antrag so schnell wie möglich und entscheidet über eine Bewilligung.
Erforderliche Unterlagen sind:
- Eigentumsnachweis (beispielsweise Grundbuchauszug, Liegenschaftskataster, Kaufvertrag)
- Lageplan/Flurkarte
- Kostenvoranschlag
- Wasserrechtliche Erlaubnis/Vorabbestätigung/Anzeigebestätigung
Nach Erhalt der Bewilligung starten Sie Ihr Vorhaben.
Hinweise zum Verfahren
Anträge sind innerhalb von 3 Monaten vollständig und fehlerfrei einzureichen.
Unterlagen
Ein formloser schriftlicher Änderungsantrag auf Reduzierung der für die Niederschlagswassergebühr relevanten Flächen kann bei HAMBURG WASSER (siehe weiterführende Links) nach Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Eine Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt innerhalb von 2 bis 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Verickerungsanlagen
Förderrichtlinie für Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser
Gültig ab: 09.09.2024
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)
Schlagwörter: Regen Versickerung Niederschlag Überschwemmung Überflutung Mulden Rigolen abpflastern entsiegeln Entsiegelung Zisterne Regenwasserspeicher Regentonne Bewässerung Wasser
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/versickerung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft
- Ebene
- Land (Hamburg)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hamburg
- Förderberechtigte
- Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Beratung; Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Infrastruktur; Kultur, Medien und Sport; Landwirtschaft und ländliche Entwicklung; Städtebau und Stadterneuerung; Umwelt- und Naturschutz; Wohnungsbau und Modernisierung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Land-, Forst- und Fischwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Beratung
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Umwelt- und Naturschutz
- Energieeffizienz und erneuerbare Energien
- Öffentliche Infrastruktur; Wohnungsbau und Modernisierung
- Infrastruktur
- Energie und Umwelt
- Kultur, Medien und Sport
- Sport und Sportstätten
- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- Wasserwirtschaft und Küstenschutz
- Städtebau und Stadterneuerung
- Energetische Sanierung; Sanierung und Entwicklung; Soziale Stadt; Stadtumbau
- Umwelt- und Naturschutz
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Wohnungsbau und Modernisierung
- Modernisierung und Sanierung; Wohnungsbau und Erwerb
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/
Weiterführende Links
Passt das zu Ihrem Vorhaben? Der Check gleicht Ihre Angaben mit den Klassifikatoren dieses und aller anderen Programme ab.