Programme · Land · Hamburg

Förderung von Wärmeschutz im Gebäudebestand

Wenn Sie Ihr Haus energetisch modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 03.12.2019 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie bei der energetischen Modernisierung Ihres Eigenheims oder Mehrfamilienhauses mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten, deren Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist.

Sie erhalten eine Förderung für

  • die Modernisierung von einzelnen oder mehreren Bauteilen an der Gebäudehülle,
  • den verpflichtenden hydraulischen Abgleich,
  • den Einsatz nachhaltiger Dämmstoffe,
  • Backsteinfassaden sowie
  • zusätzliche qualitätssichernde Maßnahmen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Bauteile und Bauteilgruppen.

Für umfangreiche energetische Modernisierungsvorhaben wird zusätzlich

  • ein Modernisierungsbonus Basis von 20 Prozent bei 3 Maßnahmen und
  • ein Modernisierungsbonus Plus von 30 Prozent bei mindestens 4 Maßnahmen gewährt.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
  • Branchen laut Quelle: Dienstleistungen.
  • Fördergebiet: Hamburg.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Eigenheimbesitzer dämmt die Gebäudehülle

Eine Grundeigentümerin in Hamburg lässt an ihrem Eigenheim, dessen Baugenehmigung älter als 20 Jahre ist, mehrere Bauteile der Gebäudehülle energetisch modernisieren. Sie beauftragt ein Fachunternehmen, lässt einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen und bindet eine Baubegleitung ein. Vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnt sie nicht mit den Arbeiten.

Wohnungseigentümergesellschaft beantragt umfangreiche Modernisierung

Eine Wohnungseigentümergesellschaft beantragt gemeinschaftlich die Förderung für ein Mehrfamilienhaus mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten. Da mindestens 4 Maßnahmen umgesetzt werden, kann zusätzlich zum Zuschuss ein Modernisierungsbonus Plus von bis zu 30 Prozent gewährt werden. Die Höhe richtet sich zudem nach der Art der jeweiligen Bauteile und Bauteilgruppen.

Dinglich Berechtigter modernisiert Backsteinfassade

Ein sonstiger dinglich Verfügungsberechtigter lässt an einem älteren Gebäude in Hamburg die Backsteinfassade sowie weitere Bauteile modernisieren und setzt dabei nachhaltige Dämmstoffe ein. Bei 3 umgesetzten Maßnahmen kommt zusätzlich ein Modernisierungsbonus Basis von bis zu 20 Prozent infrage. Die Maßnahmen werden durch ein Fachunternehmen ausgeführt, umweltfreundliche Materialien werden bei der Bauausführung bevorzugt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte sowie gemeinschaftlich beantragende Wohnungseigentümergesellschaften.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie müssen einen hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchführen lassen und eine Baubegleitung einbinden.
  • Sie müssen die Maßnahmen durch Fachunternehmen durchführen lassen.
  • Bei der Bauausführung müssen Sie umweltfreundliche Materialien bevorzugen.
  • Mit der Maßnahme dürfen Sie nicht vor der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle beginnen.

Ablauf

Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das elektronische Antragsportal an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Wärmeschutz im Gebäudebestand
Förderrichtlinie für die energetische Modernisierung als Bauteilförderung
Gültig ab: 01.02.2025
Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Wärmeschutzmaßnahmen Erneuerbare Energien Modernisierung Dämmung

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hamburg/waermeschutz-im-gebaeudebestand.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Ebene
Land (Hamburg)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hamburg
Förderberechtigte
Privatperson; Unternehmen; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Energieeffizienz und erneuerbare Energien; Wohnungsbau und Modernisierung
Branche
Dienstleistungen
Unternehmensgröße
Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
Unternehmensalter
nicht relevant
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Energieeffizienz und erneuerbare Energien
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Modernisierung
Wohnungsbau und Erwerb

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Besenbinderhof 31
20097 Hamburg
Tel. +49 40 24846-0
Fax +49 40 24846-432
info@ifbhh.de
www.ifbhh.de/

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