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Aufstiegsprämie für berufliche Aufstiegsqualifizierung

Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: keine Angabe im Text

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung mit einer Aufstiegsprämie bei erfolgreich abgelegter Fortbildungsprüfung.

Sie erhalten eine Prämie für eine erfolgreich abgelegte öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) dem DQR-Niveau 6 oder 7 zugeordnet ist.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss (Prämie).

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung bis zum 31.05.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR.

Wenn Sie die Fortbildungsprüfung ab dem 01.06.2024 erfolgreich abgelegt haben, erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 3.500 EUR.

Ihren Antrag richten Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses (Feststellung des Prüfungsergebnisses) an die zuständige Kammer als Begleitstelle.

Informationen erhalten Sie auch beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum, Referat Berufliche Bildung.

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) auf dem DQR -Niveau 6 oder 7 bestanden haben. (Satz aus dem Programmtext)

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.

Beispielszenarien

Meisterprüfung in Hessen erfolgreich abgelegt

Ein Handwerksgeselle mit Hauptwohnsitz in Hessen legt seine Meisterprüfung nach der Handwerksordnung vor der zuständigen Stelle in Hessen ab. Da er die Prüfung ab dem 01.06.2024 bestanden hat, beantragt er bei der zuständigen Kammer eine Prämie in Höhe von bis zu 3.500 EUR. Den Antrag stellt er innerhalb der Frist von 3 Monaten ab dem Datum des Prüfungszeugnisses.

Fortbildung vor dem Stichtag abgeschlossen

Eine Beschäftigte mit Beschäftigungsort in Hessen besteht eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die dem DQR-Niveau 6 zugeordnet ist. Da sie die Prüfung bis zum 31.05.2024 abgelegt hat, erhält sie auf Antrag bei der zuständigen Kammer als Begleitstelle einen Zuschuss von bis zu 1.000 EUR. Über die Bewilligung entscheidet die zuständige Stelle.

Prüfung im öffentlichen Dienst nicht förderfähig

Eine Person mit Hauptwohnsitz in Hessen legt eine Fortbildungsprüfung des öffentlichen Dienstes ab. Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes sind von der Förderung ausdrücklich ausgeschlossen, sodass in diesem Fall keine Aufstiegsprämie beantragt werden kann.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Absolventinnen und Absolventen, die eine öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO) auf dem DQR-Niveau 6 oder 7 bestanden haben.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Sie haben Ihre Fortbildungsprüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle in Hessen abgelegt und ein entsprechend von dieser zuständigen Stelle ausgestelltes Prüfungszeugnis erhalten.
  • Zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses liegt Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Fortbildungsprüfungen des öffentlichen Dienstes.

Ablauf

Sie beantragen die Aufstiegsprämie in wenigen Schritten über die benannten Begleitstellen.

  • Sie erhalten Ihr Prüfungszeugnis von der zuständigen Stelle, wie zum Beispiel der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer.
  • Sie füllen das Antragsformular vollständig aus und fügen die erforderliche Selbsterklärung bei.
  • Sie reichen den Antrag zusammen mit einer Kopie Ihres Zeugnisses innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Begleitstelle ein.
  • Die Begleitstelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Nach einer erfolgreichen Prüfung zahlt die Begleitstelle die Aufstiegsprämie an Sie aus.

Hinweise zum Verfahren

  • Ausschlussfrist: Sie müssen Ihren Antrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Datum Ihres Prüfungszeugnisses einreichen.
  • Laufzeit der Richtlinie: Die Förderung ist für Beihilfen im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) bis zum 30.06.2027 befristet.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag (einzureichen über die zuständige Begleitstelle).
  • Kopie des Prüfungszeugnisses (mit dem Datum der Feststellung des Prüfungsergebnisses).
  • Selbsterklärung zum Hauptwohnsitz und zum Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Ergebnisfeststellung.

Hinweis zum Ansprechpunkt

Die Umsetzung des Förderprogramms erfolgt durch Begleitstellen, die von dem für berufliche Bildung zuständigen hessischen Ministerium benannt werden. Die Kontaktdaten der Begleitstellen und weitere Informationen werden auf der Internetseite des für berufliche Bildung zuständigen hessischen Ministeriums veröffentlicht (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 4)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Ausbildung Berufsbildung Weiterbildung Fortbildung Prämie Meisterprämie Fachwirt-Zuschuss Aufstiegsfortbildung Hessen Weiterbildungsbonus Prämie für Fortbildungsabschluss Hessen-Prämie Aufstieg

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/berufliche-bildung-aufstiegspraemie.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

Förderhöhe: keine Angabe im Text.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Privatperson
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Weiterbildung von Arbeitnehmern

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 611 774-7333 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/

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