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Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Ausbildungsplatzförderung
Wenn Sie Ausbildungsplätze für Menschen zur Verfügung stellen, deren Berufsausbildung aus verschiedenen Gründen unterbrochen oder erschwert ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Quellendatum: 16.07.2020 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –
Kurzzusammenfassung
Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei der Begründung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen mit
- hessischen Auszubildenden bei einer auf Insolvenz, teilweisen Stilllegung, Schließung des Erstausbildungsunternehmens oder auf einem sonstigen Abbruch der Ausbildung beruhenden Unterbrechung der Ausbildung,
- hessischen Jugendlichen, die im Strafvollzug eine Ausbildung begonnen haben und im Anschluss an die Haftentlassung die begonnene Ausbildung in einem Ausbildungsbetrieb fortsetzen,
- hessischen Altbewerberinnen und -bewerbern, die höchstens über einen Hauptschulabschluss verfügen,
- hessischen Jugendlichen mit erhöhtem Sprachförderbedarf.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses entspricht der geleisteten tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung für höchstens 6 Monate. Bei nicht tariflichen Ausbildungsvergütungen gelten die orts- und landesüblichen Vergütungssätze.
Ihren Antrag richten Sie bitte vor Ausbildungsbeginn an das Regierungspräsidium Kassel. Mit der Ausbildung kann dann förderunschädlich begonnen werden.
Beispiele
Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.
Wer bekommt die Förderung – und wer nicht
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes). (Satz aus dem Programmtext)
- Unternehmensgröße: alle Größenklassen laut Quelle.
- Branchen laut Quelle: Dienstleistungen, Freie Berufe, Gastgewerbe und Tourismus, Handel, Handwerk, Kultur- und Kreativwirtschaft und 1 weitere.
- Fördergebiet: Hessen.
Rechenbeispiel
Kein Rechenbeispiel möglich – die Quelle nennt keine Quote.
Beispielszenarien
Betrieb übernimmt Auszubildenden nach Insolvenz
Ein Handwerksbetrieb in Kassel übernimmt einen hessischen Auszubildenden, dessen bisheriges Ausbildungsunternehmen insolvent geworden ist. Der Betrieb beantragt vor Beginn der Anschlussausbildung beim Regierungspräsidium Kassel einen Zuschuss in Höhe der tariflichen monatlichen Ausbildungsvergütung für höchstens 6 Monate. Die Ausbildung wird in einem nach BBiG anerkannten Beruf fortgeführt.
Ausbildung nach Haftentlassung fortsetzen
Ein mittleres Unternehmen in Nordhessen stellt einen hessischen Jugendlichen ein, der seine Ausbildung im Strafvollzug begonnen hat und nach der Haftentlassung fortsetzen möchte. Für die tarifliche Ausbildungsvergütung ab Beginn der Anschlussausbildung kann der Betrieb einen Zuschuss beim Regierungspräsidium Kassel beantragen. Bei nicht tariflicher Vergütung gelten die orts- und landesüblichen Sätze.
Keine Förderung bei Beteiligung am Vorbetrieb
Ein Einzelunternehmen in Hessen möchte für eine Altbewerberin mit Hauptschulabschluss einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung beantragen. Da der Unternehmer am vorherigen Ausbildungsbetrieb mit mindestens 25 % beteiligt war, ist eine Förderung in diesem Fall ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten oder zweiten Grades.
Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelunternehmen, Personengesellschaften, juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts sowie Gebietskörperschaften (außer Dienststellen des Landes Hessen und des Bundes).
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Zielgruppe sind Personen, die zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginns mit Hauptwohnsitz in Hessen gemeldet sind, das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und über keine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) beziehungsweise gleichgestellten Berufsausbildungen verfügen.
- Sie führen die Ausbildung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannten Beruf durch.
- Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.
In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten:
- Das Ausbildungsverhältnis besteht mit Ehegatten oder Verwandten ersten oder zweiten Grades.
- Es handelt sich um eine Unternehmensübernahme nach § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
- Sie oder andere Gesellschafter waren am vorherigen Ausbildungsbetrieb mit mindestens 25 % beteiligt.
Antragsverfahren
Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 21. Mai 2023, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 24 vom 12. Juni 2023, S. 766; geändert durch Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vom 7. Februar 2024, Staatsanzeiger für das Land Hessen Nr. 9 vom 26. Februar 2024, S. 281.
Ablauf
Sie können den Zuschuss in einem einstufigen Verfahren beantragen.
- Schritt 1: Sie stellen den Antrag elektronisch beim Regierungspräsidium Kassel.
- Schritt 2: Die Antragstellung muss zwingend vor dem Beginn der Ausbildung erfolgen (Refinanzierungsverbot).
- Schritt 3: Nach Erhalt des Bewilligungsbescheides beginnen Sie mit der Ausbildung.
- Schritt 4: Sie reichen den Ausbildungsvertrag und die Mittelanforderung ein.
- Schritt 5: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie den Zuschuss auf Ihr Konto.
Hinweise zum Verfahren
Die Antragstellung muss zwingend vor Ausbildungsbeginn erfolgen.
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des unterzeichneten Ausbildungsvertrages
- Mittelanforderung
- Letzte Gehaltsabrechnung oder Prüfungsnachweis (erforderlich für den Verwendungsnachweis)
Rechtsgrundlage
Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 1)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)
Schlagwörter: Ausbildung Bildung Berufsausbildung Chance Ausbildungsplatz Altbewerber Lehrstellenförderung Ausbildungszuschuss Förderung Ausbildungsbeginn Anschlussausbildung Förderung Ausbildungshilfe Hessen Insolvenz-Lehrstellenwechsel
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/berufliche-bildung-ausbildungsplatzfoerderung.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.
Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.
Förderhöhe laut Text
Förderhöhe: keine Angabe im Text.
Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.
Steckbrief laut Quelle
- Fördergeber
- Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
- Ebene
- Land (Hessen)
- Förderart
- Zuschuss
- Fördergebiet
- Hessen
- Förderberechtigte
- Kommune; Öffentliche Einrichtung; Unternehmen; Verband / Vereinigung
- Förderbereich
- Aus- und Weiterbildung
- Branche
- Dienstleistungen; Freie Berufe; Gastgewerbe und Tourismus; Handel; Handwerk; Kultur- und Kreativwirtschaft; Produzierendes Gewerbe
- Unternehmensgröße
- Großunternehmen (ab 250 Beschäftigte); Kleines Unternehmen (unter 50 Beschäftigte); Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte); Mittleres Unternehmen (unter 250 Beschäftigte)
- Unternehmensalter
- nicht relevant
- GRW-Fördergebiet
- keine GRW-Bindung
- Aus- und Weiterbildung
- Ausbildung besonderer Zielgruppen; Betriebliche Ausbildung
Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.
Ansprechstellen
Regierungspräsidium Kassel
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Tel. +49 561 106-0
Fax +49 611 3276 4166-2
ausbildungszuschuss@rpks.hessen.de
rp-kassel.hessen.de/
Weiterführende Links
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