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Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Projekte der beruflichen Bildung

Wenn Sie Vorhaben zur Verbesserung der beruflichen Bildung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 17.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 80 % (Zuschuss) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Sie möchten die berufliche Aus- und Weiterbildung in Hessen qualitativ verbessern? Das Land Hessen unterstützt Sie bei Projekten von besonderem Landesinteresse. Dies betrifft vor allem innovative Vorhaben zu aktuellen Themen. Hierzu zählen insbesondere Fragen der Digitalisierung oder der Nachhaltigkeit. Auch Projekte für spezielle Zielgruppen können eine Förderung erhalten.

Sie erhalten die Unterstützung als Zuschuss. Das Land übernimmt bis zu 80 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage Ihres individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Ihr Projekt muss in Hessen stattfinden. Ziel ist die Förderung Ihrer beruflichen Entwicklung.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Konkreter Anwendungsfall

Bildungsträger in Kassel schult Auszubildende zu digitalen Arbeitsprozessen

Antragsteller: Ein gemeinnütziger Bildungsträger mit Sitz in Kassel, der als juristische Person des privaten Rechts in der beruflichen Bildung tätig ist, stellt den Antrag.

Ausgangslage: Viele Ausbildungsbetriebe in Nordhessen berichten, dass digitale Arbeitsprozesse in der Ausbildung bisher zu kurz kommen. Kleinere Betriebe können dazu kaum eigene Angebote aufbauen.

Vorhaben: Der Träger entwickelt ein innovatives Projekt, das Auszubildenden aus der Region den Umgang mit digitalen Werkzeugen im Arbeitsalltag vermittelt. Das Projekt findet in Hessen statt und widmet sich einem aktuellen Thema der Ausbildung, der Digitalisierung. Grundlage ist ein eigener Ausgaben- und Finanzierungsplan.

Förderung: Gefördert werden die förderfähigen Gesamtausgaben des Projekts als Zuschuss mit bis zu 80 %, sofern das Vorhaben ein besonderes Landesinteresse hat. Bei angenommenen förderfähigen Ausgaben von 50.000 Euro kann der Träger einen Zuschuss von bis zu 40.000 Euro erhalten. Die genaue Höhe richtet sich nach dem individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplan; die Bewilligungsstelle entscheidet.

Eigenanteil: In dieser Beispielrechnung trägt der Träger 10.000 Euro selbst. Nicht gefördert werden Vorhaben ohne besonderes Landesinteresse sowie die Förderung von Ehegatten oder Verwandten ersten und zweiten Grades.

Was ein Betrieb davon hat: Ein Ausbildungsbetrieb aus der Region kann seine Auszubildenden am Projekt teilnehmen lassen oder als Praxispartner mitwirken. So stärkt er digitale Kompetenzen in der Ausbildung, ohne selbst ein Angebot aufbauen zu müssen.

Weg zum Antrag:

  1. Voraussetzungen und allgemeine Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung prüfen
  2. Ausgaben- und Finanzierungsplan für das Projekt erstellen
  3. Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) einreichen
  4. Bescheid abwarten – die Bewilligungsstelle entscheidet

Erstellt aus dem Programmtext und der geprüften Förderhöhe; Zahlen aus dem Programmtext bzw. Beispielrechnung; keine Zusage – es entscheidet die Bewilligungsstelle; in einem zweiten Durchgang gegengelesen. Stand: 28.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Eine Beispielrechnung mit den Beträgen aus dem Programmtext steht im konkreten Anwendungsfall oben. Zum Anwendungsfall

Beispielszenarien

Bildungsträger startet Digitalisierungsprojekt

Ein Bildungsträger in Kassel plant ein innovatives Projekt zu Fragen der Digitalisierung in der beruflichen Bildung und beantragt hierfür einen Zuschuss bei der WIBank. Gefördert werden bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben auf Grundlage des individuellen Ausgaben- und Finanzierungsplans. Das Projekt muss in Hessen stattfinden.

Verband fördert besondere Zielgruppen

Ein Verband auf dem Gebiet der beruflichen Bildung entwickelt in Frankfurt ein Angebot für besondere Zielgruppen, um deren Leistungsniveau anzuheben und die berufliche Entwicklung zu fördern. Er stellt den Antrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben.

Öffentliche Einrichtung greift Nachhaltigkeitsthema auf

Eine öffentliche Einrichtung in Darmstadt konzipiert ein Projekt zur beruflichen Weiterbildung, das sich mit Fragen der Nachhaltigkeit beschäftigt. Da das Land Hessen selbst nicht antragsberechtigt ist, reicht die Einrichtung den Antrag bei der WIBank ein. Die Bewilligungsstelle prüft, ob ein besonderes Landesinteresse vorliegt, bevor eine Förderung von bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben gewährt werden kann.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss sich einem akuten Problem auf dem Ausbildungsmarkt oder einem aktuellen Thema der Aus- oder Weiterbildung widmen, das kann beispielsweise sein:
    • ein innovatives Projekt, das sich mit Fragen der Digitalisierung oder Nachhaltigkeit beschäftigt,
    • ein Projekt, das sich besonderen Zielgruppen im Rahmen der beruflichen Bildung und Orientierung widmet, deren Leistungsniveau angehoben und deren berufliche Entwicklung gefördert werden soll.
  • Beachten Sie bitte außerdem die allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

In folgenden Fällen können Sie keine Förderung erhalten (Ausschlussgründe):

  • Sie sind eine Behörde des Bundes oder eines Landes.
  • Ihr Vorhaben hat kein besonderes Landesinteresse.
  • Sie fördern Ehegatten oder Verwandte ersten und zweiten Grades.

Ablauf

Sie können die Förderung in folgenden Schritten beantragen:

  • Schritt 1: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 2: Reichen Sie Ihren schriftlichen Antrag mit dem Konzept bei der WIBank ein.
  • Schritt 3: Die WIBank prüft Ihren Antrag und Ihr Fachkonzept.
  • Schritt 4: Nach der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2027 möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie für Ihren Antrag folgende Unterlagen ein:

  • Schriftlicher Förderantrag auf den Vordrucken der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).
  • Ausführliches Konzept zum Vorhaben.
  • Angaben zu Arbeitsschritten und geplanten Ergebnissen.
  • Detaillierter Personalplan und Aufgabenplan.
  • Zeitplan für die Umsetzung des Projekts.
  • Detaillierter Ausgabenplan und Finanzierungsplan.

Rechtsgrundlage

Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 5)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Bildung Beruf Berufsbildung Berufsbildungsprojekt Innovationsförderung Bildung Hessen Projektförderung Bildungskonzept Qualifizierungsmaßnahme

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/berufliche-bildung-projekte.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 80 % (Zuschuss)

„Das Land übernimmt bis zu 80 % Ihrer förderfähigen Gesamtausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – Bis zu 80 % der förderfähigen Gesamtausgaben.
Geprüft am
27.09.2026

Ohne Abzeichen „80–100 % Förderung“: Laut Quelle sind Unternehmen und Gründungen hier nicht antragsberechtigt.

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Außerbetriebliche Ausbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 611 774-7333 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/

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