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Förderrichtlinie Berufliche Bildung – Wirtschaft integriert

Wenn Sie Projekte durchführen möchten, die ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf dabei unterstützen, eine betriebliche Ausbildung erfolgreich abzuschließen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Quellendatum: 17.03.2026 Importdatum: 20.10.2026 Fachlich geprüft: –

Förderhöhe: bis zu 90 % (Zuschuss, nur Programmkoordinierung) laut Quelle, geprüft

Kurzzusammenfassung

Das Land Hessen unterstützt Sie auf Grundlage der Förderrichtlinie Berufliche Bildung bei Vorhaben, die als Gesamtkonzept von systematisch miteinandern verknüpften Maßnahmen ausbildungsinteressierte Personen in Hessen mit erhöhtem Sprachförderbedarf in Ausbildung integrieren und bis zum Erwerb eines Berufsabschlusses begleiten.

Sie erhalten die Förderung für Projekte, die als Förderkette aufeinander aufbauen und aus folgenden Phasen bestehen:

  • Berufsorientierung mit Erprobung in mindestens 3 Berufsfeldern (4 Monate plus 2 Monate optionales Praktikum),
  • Einstiegsqualifizierung (ergänzt die betriebliche Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III) und
  • Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder Handwerksordnung (HwO) ergänzend zur betrieblichen Ausbildungspraxis und zum Berufsschulbesuch.

Außerdem erhalten Sie eine Förderung für die Programmkoordinierung.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und der einzelnen Programmphase und wird als Standardeinheitskostensatz (SEK) pro Personalstelle und Teilnehmerin und Teilnehmer je Monat festgelegt (Förderpauschale).

Die Höhe des Zuschusses für Programmkoordinierung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank).

Beispiele

Beispiele zur Veranschaulichung von Ulrich Reuther, aus dem Programmtext erstellt und nicht von der Förderstelle. Ob Ihr Vorhaben passt, entscheidet die Bewilligungsstelle. Stand: 27.09.2026.

Wer bekommt die Förderung – und wer nicht

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind. (Satz aus dem Programmtext)

Für einen einzelnen Betrieb ist dieses Programm in der Regel nicht direkt beantragbar; Betriebe können als Teilnehmende/Partner profitieren.

  • Unternehmensgröße: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Branche: von der Quelle nicht eingegrenzt.
  • Fördergebiet: Hessen.

Rechenbeispiel

Bei 50.000 € förderfähigen Ausgaben ergäbe eine Förderung von bis zu 90 % höchstens 45.000 €.

Einschränkung laut Text: nur Programmkoordinierung

Beispielrechnung, keine Zusage; maßgeblich ist der Bescheid.

Beispielszenarien

Bildungsträger koordiniert Förderkette in Hessen

Ein Bildungsträger mit Sitz in Hessen beantragt die Förderung für ein Gesamtkonzept aus Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung und Ausbildungsbegleitung für ausbildungsinteressierte Personen mit besonderem Sprachförderbedarf. Die Berufsorientierung erprobt mindestens 3 Berufsfelder über 4 Monate plus 2 Monate optionales Praktikum. Die Förderung erfolgt als Standardeinheitskostensatz pro Personalstelle und Teilnehmerin oder Teilnehmer je Monat.

Verband übernimmt Programmkoordinierung

Ein Verband auf dem Gebiet der beruflichen Bildung beantragt einen Zuschuss für die Programmkoordinierung, die unter anderem Qualitätsmanagement, Netzwerkarbeit und eine Telefonhotline umfasst. Gefördert werden bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Betriebe und Teilnehmende sind an dem Vorhaben beteiligt, beantragen die Förderung aber nicht selbst.

Kommune begleitet Ausbildung mit Sprachförderung

Eine Kommune in Hessen führt in Kooperation mit Dritten eine Ausbildungsbegleitung während einer Ausbildung nach BBiG oder HwO durch und integriert dabei berufsbezogene Sprachförderung und sozialpädagogische Begleitung. Zielgruppe sind Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen und besonderem Sprachförderbedarf. Die Förderung wird als Standardeinheitskostensatz je Personalstelle und Teilnehmerin oder Teilnehmer pro Monat gewährt.

Erstellt ausschließlich aus dem Programmtext dieser Seite. Zahlen stammen aus dem Programmtext; Beträge und Sätze gelten „bis zu“.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) und juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

  • Zielgruppe Ihres Vorhabens sind Personen mit Hauptwohnsitz in Hessen mit besonderem Sprachförderbedarf.
  • Innerhalb des Programms müssen Sie nahtlose Förderübergänge und Anschlussförderungen sowie hessenweite Teilnahmemöglichkeiten gewährleisten.
  • Die Fördermaßnahmen sind in Hauptverantwortung durch eine Antragstellerin oder einen Antragsteller mit Sitz in Hessen durchzuführen und zu koordinieren. Sie können die Maßnahmen in Kooperation mit Dritten durchführen.
  • Sie müssen in die Programmphasen durchgängig Elemente der berufsbezogenen Sprachförderung, Lernunterstützung, Integrationsunterstützung und sozialpädagogischen Begleitung integrieren.
  • Die Programmkoordinierung muss folgende Aufagen übernehmen: Steuerung der Durchführungsprojekte, Qualitätsmanagement (Sicherung eines einheitlichen Qualitätsstandards an allen Standorten), Zusammenarbeit mit dem Steuerkreis auf Landesebene, Netzwerkarbeit auf Landesebene, Monitoring und Berichterstattung, Betreiben einer Telefonhotline, Betreiben einer Internetseite für das Programm, Marketing (Gewinnung von Teilnehmenden und Betrieben) sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
  • Beachten Sie bitte außerdem die Allgemeinen Förderbestimmungen der Förderrichtlinie Berufliche Bildung.

Ausschlussgründe: Sie können keine Förderung erhalten, wenn das Vorhaben bereits vor der Wirksamkeit des Zuwendungsbescheides begonnen wurde (Refinanzierungsverbot). Zudem ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn für denselben Zweck bereits andere Landesmittel in Anspruch genommen werden. Für Teilnehmende mit ausländischer Staatsangehörigkeit darf kein Beschäftigungsverbot vorliegen. Berufsausbildungsverhältnisse mit Ehegatten oder Verwandten ersten und zweiten Grades sind ebenfalls von der Förderung ausgenommen.

Ablauf

Sie können die Förderung für das Programm „Wirtschaft integriert“ über einen Bildungsträger wie folgt beantragen:

  • Schritt 1: Nehmen Sie Kontakt mit dem Projektträger zur Antragsberatung auf, um die Eignung des Vorhabens zu klären.
  • Schritt 2: Laden Sie die Antragsformulare von der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) herunter.
  • Schritt 3: Erstellen Sie ein ausführliches Gesamtkonzept für die Förderkette (Berufsorientierung, Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsbegleitung).
  • Schritt 4: Reichen Sie den schriftlichen Antrag zusammen mit dem Konzept und dem Finanzplan bei der WIBank ein.
  • Schritt 5: Die WIBank prüft Ihren Antrag und entscheidet im Rahmen der verfügbaren Mittel.
  • Schritt 6: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung.

Hinweise zum Verfahren

Die Antragstellung ist bis zum 30.06.2027 möglich.

Unterlagen

Erforderliche Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
  • Ausführliches Gesamtkonzept (Arbeitsschritte, Personal- und Aufgabenplan).
  • Detaillierter Zeit-, Ausgaben- und Finanzierungsplan.
  • Nachweise über die geplanten Ergebnisse und Zielerreichung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie?des?Landes?Hessen?zur?Förderung?beruflicher?Bildung (Förderrichtlinie?Berufliche?Bildung) (Teil I, Nr. 6)
vom: 28.02.2025
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Staatsanzeiger für das Land Hessen (StAnz. 12/2025 S. 346)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, nicht barrierefrei)

Schlagwörter: Qualifizierung Berufsausbildung Berufseinstieg Förderbedarf Sprachförderung Berufsabschluss

Quelle: Förderdatenbank des Bundes (BMWE), Lizenz CC BY 4.0, bearbeitet (Auszug/Struktur); Original: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Hessen/berufliche-bildung-wirtschaft-integriert.html. Änderungen gegenüber dem Original: Auswahl und Anordnung der Felder, Reduktion des HTML, Auflösung interner Verweise, Zeichenkorrektur bei Gedankenstrichen. Keine inhaltliche Umformulierung.

Angaben ohne Gewähr. Höhe und Bewilligung richten sich nach Richtlinie, Haushaltsmitteln und der Entscheidung der Bewilligungsstelle; Beträge und Sätze gelten „bis zu“. Dieses Portal steht in keiner Verbindung zum Fördergeber.

Förderhöhe laut Text

bis zu 90 % (Zuschuss)
nur Programmkoordinierung

„Die Höhe des Zuschusses für Programmkoordinierung beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“
Feld
Kurzzusammenfassung
Prüfstatus
einzeln am Programmtext gegengelesen, bestätigt – 90 % nur Programmkoordinierung; Hauptmaßnahmen werden über Standardeinheitskosten (Pauschalen) gefördert.
Geprüft am
27.09.2026

Aus dem Programmtext gelesen; maßgeblich ist die Richtlinie. Beträge und Quoten gelten „bis zu“.

Steckbrief laut Quelle

Fördergeber
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ebene
Land (Hessen)
Förderart
Zuschuss
Fördergebiet
Hessen
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung; Kommune; Öffentliche Einrichtung; Verband / Vereinigung
Förderbereich
Aus- und Weiterbildung
GRW-Fördergebiet
keine GRW-Bindung
Aus- und Weiterbildung
Ausbildung besonderer Zielgruppen; Berufsvorbereitung; Betriebliche Ausbildung

Ohne Angabe im Steckbrief = von der Quelle nicht klassifiziert (im Check „ungeprüft“). Fristen, Budget und Antragsstatus liefert die Quelle nicht.

Ansprechstellen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
Kaiserleistraße 29 – 35
63067 Offenbach am Main
Tel. +49 611 774-7333 (Anrufzeiten: Montag bis Donnerstag 09:00 – 18:00 Uhr, Freitag 09:00 – 16:00 Uhr)
info@wibank.de
www.wibank.de/wibank/

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